Das wichtigste in Kürze:
- ab den 01.01.2025 muss "nur" der Empfang einer E-Rechnung gewährleistet sein. Hierfür gibt es eine neue Bundeseinheitliche E-Mailadresse: rechnungen@gliederung.dlrg.de
- Bis Ende 2027 dürfen Unternehmen/Vereine mit einem Gesamtumsatz bis 800.000 Euro weiterhin sonstige (Papier-) Rechnungen ausstellen.
zum Thema E-Rechnungen (auch X-Rechnungen genannt) gab es bei der Bundes-Schatzmeistertagung eine kurze Vorstellung.
Anbei die Präsentation
Aktuell sind die Änderungen im DLRG Manager noch nicht sichtbar.
Nähere Informationen werden wir zeitnah hier bereitstellen.