Das wichtigste in Kürze:

  1. ab den 01.01.2025 muss "nur" der Empfang einer E-Rechnung gewährleistet sein. Hierfür gibt es eine neue Bundeseinheitliche E-Mailadresse: rechnungen@gliederung.dlrg.de
  2. Bis Ende 2027 dürfen Unternehmen/Vereine mit einem Gesamtumsatz bis 800.000 Euro weiterhin sonstige (Papier-) Rechnungen ausstellen.


zum Thema E-Rechnungen (auch X-Rechnungen genannt) gab es bei der Bundes-Schatzmeistertagung eine kurze Vorstellung.

Anbei die Präsentation

Aktuell sind die Änderungen im DLRG Manager noch nicht sichtbar. 

Nähere Informationen werden wir zeitnah hier bereitstellen.

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