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Es wird ein bundesweit einheitliches Verwaltungssystem Meldesystem verpflichtend eingeführt - die dieses wird den Namen "elektronische Funkgerätekartei" oder kurz "eFGK" tragen.

In dieses an das ISC angeschlossene und nur mit einem DLRG-Account nutzbare VerwaltungssystemMeldesystem, pflegt meldet jede Gliederung zukünftig seine DLRG-Betriebsfunkendgeräte und -Feststationen, sowie Änderungen.

Das System Die eFGK ermittelt daraus automatisch ob ein BNetzA-Antrag (Neu/Änderung/Verzicht/Verlängerung) an die BNetzA notwendig ist und befüllt automatisch die aktuellen behördlichen Antragsformulare, die dann direkt über das Referat 2 des Bundesverbandes an die BNetzA elektronisch übergeben werden. Die Frequenzzuteilungen der BNetzA gehen ebenso elektronisch zurück an das Referat 2 und werden dort in das Verwaltungssystem die eFGK übernommen und so der Gliederung selbst und den übergeordneten Gliederungen zur Verfügung gestellt - parallel dazu erhält die Gliederung einen eindeutigen Registrierungscode-Aufkleber per Post, der als Nachweis der Anmeldung auf dem Endgerät anzubringen ist.

Für die digitale Nutzung des DLRG-Betriebsfunks verwaltet die eFGK auch die benötigten bundesweit eindeutigen U-IDs, die Teil der Programmierung des  digitalfähigen Endgerätes istsind.

Bei Feststationen und Infrastrukturkomponenten (Repeater) ist zusätzlich der zuständige Landesverband als zuständige verantwortliche Betriebsleitung involviert und stellt die Einhaltung der rechtlichen und technischen Vorgaben durch ihre explizite Freigabe vor einer Anmeldung bei der BNetzA sicher.

Die Gliederung sieht dabei immer in welchem Status sich ihr Auftrag befindet.

Das Verwaltungssystem Die eFGK wird zusätzlich auch freiwillig nutzbare Möglichkeiten zur Gliederungsinternen Verwaltung von Endgeräten anderer Funkdienste bereitstellen.

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