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Derzeit verfügt die DLRG über Frequenzen mit einem Kanalabstand von 20kHz20 kHz. Im Zuge der Maßnahmen des Staates zur "Digitalen Dividende" re-organisiert die Bundesnetzagentur (BNetzA) bis zum 31.12.2028 den 2m-Betriebsfunkbereich mit dem Ziel, im selben Frequenzbereich mehr Teilnehmern Frequenzen (kostenpflichtig) anbieten zu können als heute. Dies gelingt, in dem indem der gesamten gesamte Frequenzbereich auf einen Kanalabstand von 12,5kHz 5 kHz umgestellt wird und es so in einen 100kHz einem 100 kHz Frequenzbereich möglich ist, anstelle von 5x 20Khz 5 x 20 kHz Frequenzen, dann 8x 8 x 12,5 kHz Frequenzen zu vergeben.

Basierend auf diesem Hintergrund konnten BNetzA und DLRG bereits abstimmen, dass unsere zukünftigen 12,5 kHz Frequenzen im Bereich unserer heutigen 20Khz 20 kHz Frequenzen liegen. So ist es möglich, unsere passive Infrastruktur wie Antennen und Antennenkabel in Fahrzeugen, Booten und unseren Wasserrettungsdienststationen auch nach der Umstellung weiter zu nutzen, was wiederum die nötigen Investitionen zumindest an dieser Stelle mildertmindert.

Einhergehend mit der Umstellung auf 12,5 kHz werden zukünftig Frequenzzuteilungsanträge nur noch vom Bedarfsträger gemäß VVnömL, der "DLRG e.V." angenommen.  

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