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Einhergehend mit der Umstellung auf 12,5 kHz werden zukünftig Frequenzzuteilungsanträge - gemäß VVnömL - nur noch vom Bedarfsträger gemäß VVnömL, der "DLRG e.V.", angenommen.  

Parallel dazu eröffnen uns die neuen 12,5 kHz Frequenzen die Möglichkeit der digitalen Übertragung, deren Vorteil u.a. darin liegt, dass jede Frequenz für 2 Kanäle anstelle nur 1 Kanal genutzt werden kann. Diese digitale Entwicklung macht auch auf dem Endgerätemarkt nicht halt und viele Hersteller bieten schon keine rein analogen Endgeräte mehr an, sondern sogenannte Hybridgeräte, die sowohl analoge als auch digitale Übertragung ermöglichen. Die Hersteller fokussieren sich hier jedoch immer stärker auf die digitale Seite, so dass sodass davon auszugehen ist, dass die Hersteller zukünftig die analoge Unterstützung immer weiter reduzieren werden.

Aus diesem Grund hat sich die Ressortfachtagung (hier: Gremium der Landesverband Fachbereiche Landesverbände aus dem Fachbereich IuK) in 2018 dafür ausgesprochen, im Zuge der Umstellung auch das Thema Digitalisierung des DLRG-Betriebsfunks mit anzugehen und in einer konsolidierten Umstellungsaktion sowohl die Umstellung auf 12,5 kHz , als auch die digitale Nutzung zu ermöglichen.    

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Wir müssen einen Parallelbetrieb von 20kHz 20 kHz und 12,5Khz 5 kHz Frequenzen so kurz wie möglich halten, um 

  • schnell wieder in der Lage zu sein, bundesweit untereinander in Ausbildung und bei Einsatzätzen kommunizieren zu können.
  • Weiterhin weiterhin überwiegend Infrastrukturfrei infrastrukturfrei zu bleiben.
  • zwangsläufig auftretende Störungen zwischen den alten und den neuen Frequenzen auf ein Minimum zu reduzieren.
  • Eine eine Lösung bereitstellen bereitzustellen, alle für den DLRG-Betriebsfunk nötigen BNetzA-Anträge über die DLRG e.V. abwickeln zu können und den organisatorischen Aufwand durch Digitalisierung in den Gliederungen zu reduzieren.
  • Die die Weichen für die digitale DLRG-Betriebsfunkumstellung für die nächsten Jahrzehnte zu stellen, denn DMR ist nicht gleich DMR (ein bundesweit einheitliches System, das den Namen auch verdient - kurz DMR@DLRG) - inklusive geeigneter Endgeräte.
  • Bundesweite eine bundesweite Umstellung koordinieren zu können.
  • Anpassung der Ausbildungsunterlagen (Ausbildungsvorschriften)
  • und weiteres

Alle diese Themen diskutiert und stimmt der Fachbereich IuK gemeinsam mit den Landesverbands IuK-Beauftragten der Landesverbände ab und empfiehlt der Ressorttagung (Gremium der Leiter Einsatz der Landesverbändeaus allen Landesverbänden) das weitere Vorgehen.

Was wird sich im DLRG-Betriebsfunk zu heute konkret technisch ändern?

Die Endgeräte müssen entsprechend dem gültigen Systemhandbuch programmiert werden (Dies dies schließt unter anderem die Kanalwahlschalterbelegung , wie auch eine automatische Sendezeitbegrenzung mit ein).

Die Endgeräte müssen in der Whitelist oder mindestens in der analogen Kompatibilitätsliste aufgeführt sein.

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  • Für die analogen Kanäle 1 - 4 ändert sich nur, das dass die Frequenzen 12,5 kHz breit sind.
  • Sie werden weiterhin nur für analoge Sprachübertragung genutzt - andere Protokolle oder Datenübertragung sind nicht vorgesehen.
  • Eine  Eine ZVEI 1 Nutzung (5-Ton) regelt weiterhin der zuständige Landesverband. 

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  • Die Kanäle 5 -12 werden zur digitalen Übertragung genutzt (DMR).
  • Der jeweilige Landesverband regelt verbindlich, wer und welcher Kanal digital genutzt werden darf (Kanalkoordinierung) - dabei muss berücksichtigt werden, dass eine digitale Übertragung eine analoge Übertragung auf der selben Frequenz massiv beeinträchtigt (siehe Systemhandbuch).
  • Zur reinen Sprachübertragung können, je nach Möglichkeit des Endgeräts und des gewünschten Umfangs, noch folgende Dienste/Features hinzukommen:
    • Digitaler Anrufton
    • Short Massage Service
    • GPS Ortung
    • Bluetooth-Anbindung von Zubehör
    • IT-gestützte Auswertung
    • Notruffunktion
    • Statusfunktion

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Für Motorola Endgeräte gibt es den erweiterten Reichweiten Direkt Modus Direktmodus (Extended Range Direct Mode - ERDM) über einen Motorola-Repeater. (LV Zustimmung des Landesverbands ist immer erforderlich!)

Was wird sich im DLRG-Betriebsfunk zu heute konkret organisatorisch ändern?

Es wird ein bundesweit einheitliches Meldesystem verpflichtend eingeführt - dieses wird den Namen "elektronische Funkgerätekartei" oder kurz "eFGK" tragen.

In dieses, an das ISC angeschlossene und nur mit einem DLRG-Account nutzbare Meldesystem, meldet jede Gliederung zukünftig seine DLRG-Betriebsfunk-Betriebsfunkendgeräte Endgeräte und -Feststationen, sowie Änderungen.

Die eFGK ermittelt daraus automatisch, ob ein BNetzA-Antrag (Neu/Änderung/Verzicht/Verlängerung) notwendig ist und befüllt automatisch die aktuellen behördlichen Antragsformulare, die dann direkt über das Referat 2 des Bundesverbandes an die BNetzA elektronisch übergeben werden. Die Frequenzzuteilungen der BNetzA gehen ebenso elektronisch zurück an das Referat 2 und werden dort in die eFGK übernommen und so der Gliederung selbst und den übergeordneten Gliederungen zur Verfügung gestellt - parallel dazu erhält die Gliederung einen eindeutigen Registrierungscode-Aufkleber per Post, der als Nachweis der Anmeldung auf dem Endgerät anzubringen ist.

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Die Gliederung sieht dabei immer, in welchem Status sich ihr Auftrag befindet.

Die eFGK wird zusätzlich auch freiwillig nutzbare Möglichkeiten zur Gliederungsinternen gliederungsinternen Verwaltung von Endgeräten anderer Funkdienste bereitstellen.

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