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Einhergehend mit der Umstellung auf 12,5 kHz werden zukünftig Frequenzzuteilungsanträge nur noch vom Bedarfsträger, der "DLRG e.V.", also dem Bundesverband - gemäß VVnömL, angenommen.  

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Alle Gliederungen müssen für alle DLRG-Betriebsfunkgeräte (rein analog und/oder DMR), die mit der Umstellung auf die neuen Frequenzen im 12,5kHz5 kHz-Raster weiterhin genutzt werden sollen, vor dem gemeinsamen Umstellungszeitraum in die eFGK einpflegen und den Prozess starten, um die nötige Frequenzzuteilung für die neuen Frequenzen vor der Umstellung zu erhalten.

Wird es neue Qualifikationen geben, um am digitalen DLRG-Betriebsfunk teilnehmen zu dürfen?

Wir haben gemeinsam mit den Landesverbänden abgestimmt, dass es keine zusätzlichen Qualifikationen geben wird. Wir werden bis spätestens Mitte 2024 die derzeitigen Ausbildungsvorschriften AV 710 "DLRG-Sprechfunkunterweisung" und AV 711 "DLRG-Sprechfunker" gemeinsam überarbeiten und um die nötigen DMR-Anteile und ergänzen. Dabei ist es unser Ziel, den zeitlichen Umfang der Qualifikationen nach Möglichkeit unverändert beizubehalten.

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Die DMR-Endgeräte müssen in der Whitelist (Liste, in der die technisch zum DMR@DLRG - mindestens im Bereich direkte Sprachübertragung - kompatiblem DMR-Endgeräte aufgeführt sind) aufgeführt sein. Auf diesen Geräten werden gemäß Systemhandbuch sowohl die analogen , wie als auch die digitalen Kanäle programmiert, und zwar unabhängig davon, welche DLRG-Kanäle der örtlich zuständige Landesverband für die konkrete Nutzung in seinem Zuständigkeitsbereich festlegt. 

Rein analoge Bestandsgeräte müssen für eine Weiterverwendung rein technisch auf 12,5kHz 5 kHz und die neuen Frequenzen umprogrammiert und die Sendeleistungen mind. entsprechend dem Systemhandbuch abgeglichen werden. Diese Geräte können allerdings weiterhin nur eine reine analoge Funkübertragung , - wie im heutigen DLRG-Betriebsfunk. Um möglichst allen Gliederungen die Möglichkeit zu geben auf Endgeräte umzusteigen, die die zukunftssichere digitale Kommunikation unterstützen, wurde durch den Bundesverband eine zeitlich begrenzte Bundesförderung zur Ersetzung bestehender Funkgeräte durch DMR-Funkgeräteaufgelegt. Einige Landesverbände ergänzen diese Bundesförderung noch um eigene Förderprogramme.

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