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Rein analoge Bestandsgeräte müssen für eine Weiterverwendung rein technisch auf 12,5 kHz und die neuen Frequenzen umprogrammiert und die Sendeleistungen mind. entsprechend dem Systemhandbuch abgeglichen werden. Diese Geräte können allerdings weiterhin nur eine reine analoge Funkübertragung - wie im heutigen DLRG-Betriebsfunk. Um möglichst allen Gliederungen die Möglichkeit zu geben auf Endgeräte umzusteigen, die die zukunftssichere digitale Kommunikation unterstützen, wurde durch den Bundesverband eine zeitlich begrenzte link Bundesförderung zur Ersetzung bestehender Funkgeräte durch DMR-Funkgeräteaufgelegt. Einige Landesverbände ergänzen diese Bundesförderung noch um eigene Förderprogramme.

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