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Einhergehend mit der Umstellung auf 12,5 kHz werden zukünftig Frequenzzuteilungsanträge - gemäß VVnömL - nur noch vom Bedarfsträger, der "DLRG e.V.", also dem Bundesverband - gemäß VVnömL, angenommen.  

Parallel dazu eröffnen uns die neuen 12,5 kHz Frequenzen die Möglichkeit neben der bekannten analogen Übertragung auch die der digitalen Übertragung, deren Vorteil u.a. darin liegt, dass jede Frequenz für 2 Kanäle anstelle für nur 1 Kanal genutzt werden kann. Diese digitale Entwicklung macht auch auf dem Endgerätemarkt nicht halt und viele Hersteller bieten schon keine rein analogen Endgeräte mehr an, sondern sogenannte Hybridgeräte, die sowohl analoge als auch digitale Übertragung ermöglichen. Die Hersteller fokussieren sich hier jedoch immer stärker auf die digitale Seite, sodass davon auszugehen ist, dass die Hersteller zukünftig die analoge Unterstützung immer weiter reduzieren werden.

Aus diesem Grund hat sich die Ressortfachtagung Referentenfachtagung IuK (Gremium der Landesverbände aus dem Fachbereich IuK) in 2018 dafür ausgesprochen, im Zuge der Umstellung auch das Thema Digitalisierung des DLRG-Betriebsfunks mit anzugehen und in einer konsolidierten Umstellungsaktion sowohl die Umstellung auf 12,5 kHz als auch die grundsätzliche digitale Nutzung zu ermöglichen. Dieser Empfehlung ist die Ressorttagung (Gremium der Leiter Einsatz aus allen Landesverbänden) gefolgt.

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Grundsätze des neuen digitalen DLRG-Betriebsfunks

Insbesondere im Bereich der zukunftssicheren digitalen Funktechnik eröffnet er uns als DLRG einige zusätzliche Möglichkeiten. Aufgrund ihrer vielfältigen, teilweise untereinander inkompatiblen Systeme und herstellerspezifischen Insellösungen, müssen wir bundesweit verbindliche technische Rahmenparameter für alle Teilnehmer des DLRG-Betriebsfunks festlegen, um die heute bestehenden Möglichkeiten auch in einem digitalen Szenario als Mindeststandard zu erhalten.

Dies sind insbesondere:

  • Bundesweite, herstellerübergreifende Nutzbarkeit und Zusammenarbeit verschiedener Gliederungen ohne Eingriff in das Endgerät oder zusätzlicher technischer Systeme.
  • Mindestens die heutigen Funktionen im 20 kHz DLRG-Betriebsfunk müssen sichergestellt sein (insbesondere Sprachkommunikation und grundsätzliche Infrastrukturfreiheit).
  • Jedes Endgerät soll von jeder DLRG-Einsatzkraft ohne große Einführungen verwendet werden können – eine Zerklüftung der DLRG-internen Funkkommunikation und Gerätebedienung wie im Tetra-BOS (bundesweit gesehen) muss in der DLRG vermieden werden.
  • Herstellerunabhängigkeit soll weiterhin bestehen bleiben.

Diese notwendigen technischen Rahmenparameter werden im Systemhandbuch DLRG-Betriebsfunk (SHB) zusammengefasst.

Herausforderungen der Umstellung

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  • schnell wieder in der Lage zu sein, bundesweit untereinander in Ausbildung und bei Einsatzätzen kommunizieren zu können.
  • weiterhin überwiegend infrastrukturfrei zu bleiben.
  • zwangsläufig auftretende Störungen zwischen den alten und neuen Frequenzen auf ein Minimum zu reduzieren.
  • eine Lösung bereitzustellen, alle für den DLRG-Betriebsfunk nötigen BNetzA-Anträge über die DLRG e.V. abwickeln zu können und den organisatorischen Aufwand durch die Digitalisierung der Organisation in den Gliederungen zu reduzieren.
  • die Weichen für die digitale DLRG-Betriebsfunkumstellung für die nächsten Jahrzehnte zu stellen, denn DMR ist nicht gleich DMR (ein bundesweit einheitliches System, das den Namen auch verdient - kurz DMR@DLRG) - inklusive geeigneter Endgeräte.
  • eine bundesweite Umstellung koordinieren zu können.
  • um unsere Einsatzkräfte zeitnah auf den selben Ausbildungsstand zu bringen - hierzu gehört auch die Anpassung der einheitlichen Ausbildungsunterlagen (Ausbildungsvorschriften)
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Es wird ein bundesweit einheitliches Meldesystem verpflichtend eingeführt - dieses wird den Namen "elektronische Funkgerätekartei" oder kurz "eFGK" tragen.

In dieses, an das ISC angeschlossene und nur mit einem DLRG-Account nutzbare Meldesystem, meldet jede Gliederung zukünftig seine DLRG-Betriebsfunk-Endgeräte und - Feststationen, sowie deren Änderungen. 

Die eFGK ermittelt daraus automatischautomatisiert, ob ein behördlicher BNetzA-Antrag (Neu/Änderung/Verzicht/Verlängerung) notwendig ist und befüllt automatisch die aktuellen behördlichen Antragsformulare, die dann direkt über das Referat 2 den Bereich Wasserrettung & Bevölkerungsschutz des Bundesverbandes an die BNetzA elektronisch übergeben übermittelt werden. Die Frequenzzuteilungen der BNetzA gehen ebenso elektronisch zurück an das Referat 2 den Bereich Wasserrettung & Bevölkerungsschutz und werden dort in die eFGK übernommen und so . So werden der Gliederung selbst und den übergeordneten Gliederungen diese Daten und die Frequenzzuteilung zur Verfügung gestellt - parallel dazu erhält die Gliederung einen eindeutigen Registrierungscode-Aufkleber per Post, der als Nachweis der Anmeldung auf dem Endgerät des DLRG-Betriebsfunks anzubringen ist.

Für die digitale Nutzung des DLRG-Betriebsfunks verwaltet die eFGK auch automatisiert die benötigten bundesweit eindeutigen User-IDs (U-ID), die Teil der Programmierung des DMR-Endgerätes sind.

Bei Feststationen und Infrastrukturkomponenten (Repeater) ist zusätzlich der lokal zuständige Landesverband als verantwortliche Betriebsleitung in den Ablauf involviert und stellt die Einhaltung der rechtlichen und technischen Vorgaben durch ihre seine explizite Freigabe vor einer Anmeldung bei der BNetzA sicher.

Die Gliederung sieht dabei immer, in welchem Status sich ihr Auftrag Vorgang befindet.

Die eFGK wird zusätzlich auch freiwillig nutzbare Möglichkeiten zur gliederungsinternen Verwaltung von Endgeräten anderer weiterer in der DLRG üblichen Funkdienste bereitstellen, die über keine behördlichen Abläufe in der eFGK verfügen.

Alle Gliederungen müssen ihre DLRG-Betriebsfunkgeräte (rein analog und/oder DMR), die mit der Umstellung auf die neuen Frequenzen im 12,5 kHz-Raster weiterhin genutzt werden sollen, vor dem gemeinsamen Umstellungszeitraum (15.10.2024 bis 15.04.2025) in die eFGK einpflegen und den Anmelde- und Registrierungsvorgang anstoßen, um die nötige Frequenzzuteilung für die neuen Frequenzen rechtzeitig vor der Umstellung zu erhalten.

Wird es neue Qualifikationen geben, um am digitalen DLRG-Betriebsfunk teilnehmen zu dürfen?

Wir haben gemeinsam mit den Landesverbänden abgestimmt, dass es keine zusätzlichen Qualifikationen geben wird. Wir werden bis Mitte 2024 die derzeitigen   Die überarbeitete Ausbildungsvorschriften AV 710 "DLRG-Sprechfunkunterweisung" ist bereits überarbeitet und wird Ende 2023 bereitgestellt. Die AV 711 "DLRG-Sprechfunker" entsprechend gemeinsam überarbeiten und befindet sich derzeit noch in der gemeinsam Überarbeitung und wird spätestens Mitte 2024 zur Verfügung stehen. Beide AVn werden um die nötigen DMR-Anteile ergänzen. Dabei ist es unser Ziel, den zeitlichen ergänzt. Der zeitliche Umfang der Qualifikationen wird nach Möglichkeit unverändert beizubehaltenbeibehalten, die AV 710 konnten wir sogar moderat reduzieren.

Was wird sich im DLRG-Betriebsfunk zu heute konkret technisch ändern?

Die Endgeräte müssen entsprechend dem gültigen Systemhandbuch DLRG-Betriebsfunk (um)programmiert werden (dies schließt unter anderem die Kanalwahlschalterbelegung wie auch eine automatische Sendezeitbegrenzung mit ein).

Die DMR-Endgeräte müssen in der Whitelist (Liste, in der die getesteten Endgeräte aufgeführt sind, die technisch zum DMR@DLRG - System kompatibel sind mindestens im Bereich direkte Sprachübertragung ) oder mindestens in der analogen Kompatibilitätsliste (Liste der Endgeräte die - kompatiblem DMR-Endgeräte aufgeführt sind) aufgeführt sein. Auf diesen Geräten werden gemäß Systemhandbuch sowohl die analogen als auch die digitalen Kanäle programmiert, und zwar unabhängig davon, welche DLRG-Kanäle der örtlich zuständige Landesverband für die konkrete Nutzung in seinem Zuständigkeitsbereich festlegt. 

Rein analoge Bestandsgeräte müssen für eine Weiterverwendung rein technisch auf 12,5Khz umprogrammiert werden können und die dann eine reine analoge Nutzung ermöglichen) aufgeführt sein5 kHz und die neuen Frequenzen umprogrammiert und die Sendeleistungen mind. entsprechend dem Systemhandbuch abgeglichen werden. Diese Geräte können allerdings weiterhin nur eine reine analoge Funkübertragung - wie im heutigen DLRG-Betriebsfunk. Um möglichst allen Gliederungen die Möglichkeit zu geben auf Endgeräte umzusteigen, die die zukunftssichere digitale Kommunikation unterstützen, wurde durch den Bundesverband eine zeitlich begrenzte Bundesförderung zur Ersetzung bestehender Funkgeräte durch DMR-Funkgeräteaufgelegt. Einige Landesverbände ergänzen diese Bundesförderung noch um eigene Förderprogramme.


Uns stehen insgesamt 4 neue Frequenzen zur analogen und digitalen Nutzung zur Verfügung, die wir wie folgt nutzen wollen und die in der "Anweisung für die Funkdienste in der DLRG (Funkdienstanweisung)" gemeinsam mit dem Systemhandbuch geregelt werden:

DLRG-Kanal 1 - 4 (analog)

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Für Motorola Endgeräte gibt es den erweiterten Reichweiten Direktmodus (Extended Range Direct Mode - ERDM) über einen Motorola-Repeater. (Für den Einsatz von Repeatern ist immer eine intensive Planung und die Zustimmung des zuständigen Landesverbands erforderlich!)

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