Die Frequenzkoordinierung mit dem Ausland erfolgt durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) auf der Grundlage der HCM-Vereinbarung und bi- oder multilateraler Vereinbarungen. Als DLRG können und müssen wir hier nichts tun , - das erfolgt alles ganz automatisch alle paar Jahre.
In unserem Frequenzbereich sind Schutzabstände zu den Nachbarstaaten einzuhalten. Meist handelt es sich um eine Zone von 40 km oder 70 km zum Nachbarstaat.
Diese Schutzabstände und die damit zusammenhängende Grenzkoordinierung sind dabei kein neues Thema und haben auch nichts mit der Einführung der neuen Frequenzen mit 12,5 kHz Kanalabstand zu tun. Es gibt sie schon in sehr ähnlicher Ausdehnung seit wir DLRG-Betriebsfunk in der DLRG nutzen. Ausschlaggebend ist dabei immer, was in der Frequenzzuteilung steht - in den entsprechenden Bereichen darf in unserem Frequenzbereich sind Schutzabstände zu den Nachbarstaaten einzuhalten. Meist handelt es sich um eine Zone von 40 km oder 70 km zum Nachbarstaat. In den Schutzzonen darf formal keine Aussendung auf der entsprechenden Frequenz erfolgen.Die Übersicht unten ist eher grob und versteht sich als allgemeiner Hinweis.
Seit einigen Jahren einiger Zeit werden in diesen Schutzbereichen keine Einzelkoordinierungen mehr durchgeführt. Gerade zur Schweiz und zu Österreich ist das für uns als DLRG natürlich sehr suboptimal, da alle unsere Frequenzen betroffen sind. Hier versuchen wir, mit der BNetzA weiterhin eine entsprechende Lösung zu finden.
Die Übersicht unten aus 2023 ist eher grob, die interaktive Karte mit den farbigen Schutzzonen ist deutlich detaillierter, da die Schutzzonen von elektronisch vorliegenden Grenzverläufen der Nachbarstaaten in Open Street Map (Stand Oktober 2024) aus berechnet wurden.
Als Gliederung erhaltet ihr mit eurer Frequenzzuteilung auch die aktuellen Schutzabstände zu den Nachbarstaaten als Auflage, da die mobilen Endgeräte deutschlandweit genutzt werden dürfen - ihr seid für die Einhaltung der Schutzabstände vor Ort verantwortlich.bei Nutzung verantwortlich. D. h. innerhalb der Schutzzonen nur die erlaubten DLRG-Kanäle zu verwenden.
Warnung | ||
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Beschwert sich ein Nachbarstaat über Störungen auf den Frequenzen aus Deutschland, so ist die Bundesnetzagentur verpflichtet, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten, in diesem Fall also gegen die DLRG. Dies kann dazu führen - je nach dem, wie wichtig auch der Funkdienst ist, der auf diesen Frequenzen im Nachbarstaat betrieben wird (als ganz hoch anzusehen sind z. B. Nutzung durch staatliche, polizeiliche Institutionen oder Militär) - dass es bis zu einem Entzug der Frequenzzuteilung kommt. Und zwar nicht nur für die verursachende Gliederung, sondern für die gesamte DLRG! Dies ist etwas, was weder die BNetzA noch die DLRG möchte. Jeder Nutzer des DLRG-Betriebsfunks ist daher durch sein Verhalten in diesen Schutzbereichen mit dafür verantwortlich, die Ursache eines solchen Ordnungswidrigkeitsverfahrens durch entsprechendes Verhalten von vornherein zu vermeiden und in den Schutzbereichen nur auf den freigegebenen Frequenzen den DLRG-Betriebsfunk zu nutzen (siehe Frequenzzuteilung). Eine entsprechende Sensibilisierung aller Einsatzkräfte sollte daher regelmäßig erfolgen und auch Teil der lokalen DLRG-Sprechfunkausbildung zum 710 / 711 sein, da diese Schutzabstände für alle Gliederungen gleichsam gelten, egal wo die Gliederung in Deutschland ihren Standort hat. Weitere Informationen sind im Rundschreiben RS 2024-071 zu finden. |
Hinweis | ||
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Diese Kartendarstellung dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine rechtsverbindliche Aussage dar. Der Bundesverband übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der dargestellten Informationen. Die Nutzung der Karte erfolgt auf eigenes Risiko des Anwenders. Jegliche Haftungsansprüche gegen den Bundesverband, die sich aus der Nutzung oder Nichtnutzung der dargestellten Inhalte ergeben, sind ausgeschlossen. Die Berechnung basiert auf den Grenzverläufen, so wie diese im Oktober 2024 in Open Street Map zur Verfügung standen. Sie berücksichtigt nicht die analog/digital-Nutzungsfestlegungen der einzelnen Landesverbände. |
Mit der sehr tatkräftigen technischen Unterstützung des Kameraden J. Wellen ist es möglich geworden, eine auf Open Street Map basierende Overlay-Karte mit den Schutzzonen zu erzeugen, die wir hier nun Allen als Informationsquelle bereitstellen.
Vorteile dieser Darstellung der Schutzzonen sind:
- Aufgrund der aufwendigen Berechnung der Schutzzonen auf Basis der deutschen Außengrenzen und der Grenzverläufe der Nachbarstaaten, sind die Schutzzonengrenzen erheblich detaillierter als die händisch erstellte Übersicht aus 2023.
- Es ist möglich, in der Karte zu zoomen und sie zu verschieben.
- Die Ansicht kann sowohl auf dem PC als auch auf einem Mobiltelefon genutzt werden, da browserbasiert (aktuell funktioniert es leider scheinbar nicht auf dem IPhone, wer hier noch Ideen hat, das zu lösen: jeder Tipp ist willkommen.).
- Der eigene aktuelle Standort kann lokalisiert werden (Pin oben links).
- Es kann nach einer konkreten Anschrift gesucht werden (Suchfeld oben rechts).
- Jede Schutzzone ist eine eigene Overlay-Ebene und kann ein- und ausgeblendet werden (Layer-Symbol oben rechts).
- Mittels Mouseover wird der Name der Schutzzone angezeigt.
- Mit Klick auf die Schutzzone wird ein Pop-up angezeigt, welche DLRG-Kanäle in dieser Schutzzone nutzbar sind! (Wir haben hier bewusst die positive Darstellung gewählt, also was dort erlaubt ist, um es uns allen so einfach wie möglich zu machen.)
Danke insbesondere an J. Wellen und A. Utz für ihre Zeit, Geduld und ihre Fachkenntnis, die diese Art der Darstellung erst ermöglicht hat.
Warnung | ||
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Die Anzeige der erlaubten DLRG-Kanäle in Bereichen, wo sich Schutzzonen überlappen, ist nur dann korrekt gewährleistet, wenn alle Schutzzonen-Overlays aktiv sind. Nicht dargestellt ist, dass außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes der DLRG-Betriebsfunk grundsätzlich nicht genutzt werden darf. |
Info | ||
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Wir gehen als BV davon aus, dass wir als DLRG-Verband immer auf der sicheren Seite sind, wenn ihr euch an diese Schutzzonen und ihre Grenzen haltet. Wenn eure Gliederung jedoch ziemlich genau auf einer innerdeutschen Schutzzonengrenze oder knapp innerhalb davon liegt, so kann es ggf. sinnvoll sein, mit dem lokal zuständigen Landesverband eine detaillierte Individualbetrachtung und Berechnung durchzuführen. |
Tabellarische Aufstellung Schutzabstände in km
Frequenz [MHz] | analoger Kanal | digitaler Kanal | AT | BE | CZ | DK | F | NL | LIE | LU | PL | CH |
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Österreich | Belgien | Tschechische | Dänemark | Frankreich | Nieder- | Liechten-stein | Luxemburg | Polen | Schweiz | |||
DLRG Frequenz 1 (155,89375) | DLRG 01 | DLRG 05, DLRG 06 DLRG 13 (Repeater) | 70* | 0 | 0 | 70* | 0 | 0 | 0 | 0 | 0* | 70* |
DLRG Frequenz 2 (155,90625) | DLRG 02 | DLRG 07, DLRG 08 DLRG 14 (Repeater) | 70* | 0 | 0 | 0 | 0 | 40* | 0 | 0 | 0* | 70* |
DLRG Frequenz 3 (155,91875) | DLRG 03 | DLRG 09, DLRG 10 DLRG 15 (Repeater) | 70* | 0 | 40* | 0 | 0 | 40* | 0 | 0 | 0 | 70* |
DLRG Frequenz 4 (155,93125) | DLRG 04 | DLRG 11, DLRG 12 DLRG 16 (Repeater) | 70* | 0* | 40* | 70* | 0 | 70* | 0 | 40* | 0* | 70* |
* Vor Störungen durch Aussendungen in den Nachbarstaaten kann kein Schutz gewährleistet werden |
Stand 2023 - basierend Basierend auf Informationen der BNetzA (Fehler und Irrtümer vorbehalten) - es Es gelten immer die Auflagen in den Frequenzzuteilungen.