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Einhergehend mit der Umstellung auf 12,5 kHz werden zukünftig Frequenzzuteilungsanträge nur noch vom Bedarfsträger, der "DLRG e.V.", also dem Bundesverband - gemäß VVnömL, angenommen.  

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Es wird ein bundesweit einheitliches Meldesystem verpflichtend eingeführt - dieses wird den Namen "elektronische Funkgerätekartei" oder kurz "eFGK" tragen.

In dieses, an das ISC angeschlossene und nur mit einem DLRG-Account nutzbare Meldesystem, meldet jede Gliederung zukünftig seine DLRG-Betriebsfunk-Endgeräte und Feststationen, sowie deren Änderungen. 

Die eFGK ermittelt daraus automatischautomatisiert, ob ein behördlicher BNetzA-Antrag (Neu/Änderung/Verzicht/Verlängerung) notwendig ist und befüllt automatisch die aktuellen behördlichen Antragsformulare, die dann direkt über das Referat 2 den Bereich Wasserrettung & Bevölkerungsschutz des Bundesverbandes an die BNetzA elektronisch übergeben übermittelt werden. Die Frequenzzuteilungen der BNetzA gehen ebenso elektronisch zurück an das Referat 2 den Bereich Wasserrettung & Bevölkerungsschutz und werden dort in die eFGK übernommen und so . So werden der Gliederung selbst und den übergeordneten Gliederungen diese Daten und die Frequenzzuteilung zur Verfügung gestellt - parallel dazu erhält die Gliederung einen eindeutigen Registrierungscode-Aufkleber per Post, der als Nachweis der Anmeldung auf dem Endgerät des DLRG-Betriebsfunks anzubringen ist.

Für die digitale Nutzung des DLRG-Betriebsfunks verwaltet die eFGK auch automatisiert die benötigten bundesweit eindeutigen User-IDs (U-ID), die Teil der Programmierung des DMR-Endgerätes sind.

Bei Feststationen und Infrastrukturkomponenten (Repeater) ist zusätzlich der lokal zuständige Landesverband als verantwortliche Betriebsleitung in den Ablauf involviert und stellt die Einhaltung der rechtlichen und technischen Vorgaben durch ihre seine explizite Freigabe vor einer Anmeldung bei der BNetzA sicher.

Die Gliederung sieht dabei immer, in welchem Status sich ihr Auftrag Vorgang befindet.

Die eFGK wird zusätzlich auch freiwillig nutzbare Möglichkeiten zur gliederungsinternen Verwaltung von Endgeräten anderer weiterer in der DLRG üblichen Funkdienste bereitstellen, die über keine behördlichen Abläufe in der eFGK verfügen.

Alle Gliederungen müssen für alle ihre DLRG-Betriebsfunkgeräte (rein analog und/oder DMR), die mit der Umstellung auf die neuen Frequenzen im 12,5kHz5 kHz-Raster weiterhin genutzt werden sollen, vor dem gemeinsamen Umstellungszeitraum (15.10.2024 bis 15.04.2025) in die eFGK einpflegen und den Prozess startenAnmelde- und Registrierungsvorgang anstoßen, um die nötige Frequenzzuteilung für die neuen Frequenzen rechtzeitig vor der Umstellung zu erhalten.

Wird es neue Qualifikationen geben, um am digitalen DLRG-Betriebsfunk teilnehmen zu dürfen?

Wir haben gemeinsam mit den Landesverbänden abgestimmt, dass es keine zusätzlichen Qualifikationen geben wird. Wir werden bis spätestens Mitte 2024 die derzeitigen   Die überarbeitete Ausbildungsvorschriften AV 710 "DLRG-Sprechfunkunterweisung" ist bereits überarbeitet und wird Ende 2023 bereitgestellt. Die AV 711 "DLRG-Sprechfunker" gemeinsam überarbeiten und befindet sich derzeit noch in der gemeinsam Überarbeitung und wird spätestens Mitte 2024 zur Verfügung stehen. Beide AVn werden um die nötigen DMR-Anteile und ergänzen. Dabei ist es unser Ziel, den zeitlichen ergänzt. Der zeitliche Umfang der Qualifikationen wird nach Möglichkeit unverändert beizubehaltenbeibehalten, die AV 710 konnten wir sogar moderat reduzieren.

Was wird sich im DLRG-Betriebsfunk zu heute konkret technisch ändern?

Die Endgeräte müssen entsprechend dem gültigen Systemhandbuch DLRG-Betriebsfunk (um)programmiert werden (dies schließt unter anderem die Kanalwahlschalterbelegung wie auch eine automatische Sendezeitbegrenzung mit ein).

Die DMR-Endgeräte müssen in der Whitelist (Liste, in der die technisch zum DMR@DLRG - mindestens im Bereich direkte Sprachübertragung - kompatiblem DMR-Endgeräte aufgeführt sind) aufgeführt sein. Auf diesen Geräten werden gemäß Systemhandbuch sowohl die analogen , wie als auch die digitalen Kanäle programmiert, und zwar unabhängig davon, welche DLRG-Kanäle der örtlich zuständige Landesverband für die konkrete Nutzung in seinem Zuständigkeitsbereich festlegt. 

Rein analoge Bestandsgeräte müssen für eine Weiterverwendung rein technisch auf 12,5kHz 5 kHz und die neuen Frequenzen umprogrammiert und die Sendeleistungen mind. entsprechend dem Systemhandbuch abgeglichen werden. Diese Geräte können allerdings weiterhin nur eine reine analoge Funkübertragung , - wie im heutigen DLRG-Betriebsfunk. Um möglichst allen Gliederungen die Möglichkeit zu geben auf Endgeräte umzusteigen, die die zukunftssichere digitale Kommunikation unterstützen, wurde durch den Bundesverband eine zeitlich begrenzte Bundesförderung zur Ersetzung bestehender Funkgeräte durch DMR-Funkgeräteaufgelegt. Einige Landesverbände ergänzen diese Bundesförderung noch um eigene Förderprogramme.

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