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- Die Spendenseite wird von der Gliederung eingerichtet.
- In der Verwaltungsoberfläche werden in der Gliederungs-DB in den beiden Reitern "Online-Spenden" und "Spendenzwecke" die erforderlichen Daten eingetragen. Diese Spendenstammdaten und Verwendungszwecke kann die Gliederung jederzeit im ISC unter Gliederung -> Online-Spenden pflegen und ändern.
- Die Gliederung muss eine Kopie der aktuellen Bescheinigung über die Körperschaftssteuerbefreiung an die DLRG-Bundesgeschäftsstelle, Im Niedernfeld 2, in 31542 Bad Nenndorf oder per E-Mail an kommunikation@bgst isc@bgst.dlrg.de mit der Bitte um Aufnahme ins Spendenportal senden. Bitte gebt hier auch die Gliederungsnummer an. Die oben beschriebenen Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Hinweis: In der Bescheinigung über die Körperschaftsbefreiung ist immer ein Enddatum angegeben. Wenn dieses Enddatum erreicht ist und kein neuer Freistellungsbescheid an die Bundesgeschäftsstelle gesendet wurde, erfolgt eine automatische Sperrung der Gliederung.
- Ein Mitarbeiter der Bundesgeschäftsstelle schaltet nach Prüfung das Spenden für die Gliederung frei oder informiert die Gliederung, falls noch Voraussetzungen fehlen sollten.
- Wenn diese Schritte erledigt sind, kann die Gliederung einen Link auf das Spendenportal mit der eigenen siebenstelligen Gliederungsnummer anlegen! Dies macht er auf der eigenen Spendenseite unter: "Online-Spenden". Es entsteht dann eine verschlüsselte Verbindung. Beispiele: Bezirk Tempelhof, Präsidium
- Eingegangene Spenden tauchen im ISC in der Spenden-App auf. Dort kann auch eine Spendenbescheinigung ausgedruckt werden. Man erhält sie auch per Mail an die für Spendenzwecke hinterlegte E-Mail-Adresse. Bitte beachten: aufgrund rechtlicher Konstruktionen in den LVs (z. B. nur LV ist e. V.) ist möglicherweise die Spendenbescheinigung nicht generell verwendbar.
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