Versionen im Vergleich

Schlüssel

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  1. Die Spendenseite wird von der Gliederung eingerichtet.
  2. In der Verwaltungsoberfläche werden in der Gliederungs-DB in den beiden Reitern "Online-Spenden" und "Spendenzwecke" die erforderlichen Daten eingetragen. Diese Spendenstammdaten und Verwendungszwecke kann die Gliederung jederzeit im ISC unter Gliederung -> Online-Spenden pflegen und ändern.
  3. Die Gliederung muss eine Kopie der aktuellen Bescheinigung über die Körperschaftssteuerbefreiung an die DLRG-Bundesgeschäftsstelle, Im Niedernfeld 2, in 31542 Bad Nenndorf oder per E-Mail an kommunikation@bgst isc@bgst.dlrg.de mit der Bitte um Aufnahme ins Spendenportal senden. Bitte gebt hier auch die Gliederungsnummer an. Die oben beschriebenen Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Hinweis: In der Bescheinigung über die Körperschaftsbefreiung ist immer ein Enddatum angegeben. Wenn dieses Enddatum erreicht ist und kein neuer Freistellungsbescheid an die Bundesgeschäftsstelle gesendet wurde, erfolgt eine automatische Sperrung der Gliederung.
  4. Ein Mitarbeiter der Bundesgeschäftsstelle schaltet nach Prüfung das Spenden für die Gliederung frei oder informiert die Gliederung, falls noch Voraussetzungen fehlen sollten.
  5. Wenn diese Schritte erledigt sind, kann die Gliederung einen Link auf das Spendenportal mit der eigenen siebenstelligen Gliederungsnummer anlegen! Dies macht er auf der eigenen Spendenseite unter: "Online-Spenden". Es entsteht dann eine verschlüsselte Verbindung. Beispiele: Bezirk Tempelhof, Präsidium
  6. Eingegangene Spenden tauchen im ISC in der Spenden-App auf. Dort kann auch eine Spendenbescheinigung ausgedruckt werden. Man erhält sie auch per Mail an die für Spendenzwecke hinterlegte E-Mail-Adresse. Bitte beachten: aufgrund rechtlicher Konstruktionen in den LVs (z. B. nur LV ist e. V.) ist möglicherweise die Spendenbescheinigung nicht generell verwendbar.

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