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Grundsätzlich ist es besser, wenn man für jede Person, die eine Adresse erhalten soll, zuerst eine "Namens-E-Mail-Adressen" (z.B. vorname.nachname@gliederung.dlrg.de) anlegt, und Funktions-E-Mail-Adressen (z.B. vorsitz@gliederung.dlrg.de) dann als Weiterleitungen bzw. als Alias (Weiterleitung auf nur eine andere Adresse innerhalb der Gliederung) auf diese personengebundenen Namens-E-Mail-Adressen einrichtet. Dadurch muss bei Änderungen von privaten E-Mail-Adressen nur genau eine (die Namens-E-Mail-Adressen) und nicht mehrere Adressen geändert werden.
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