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Derzeit verfügt die DLRG über Frequenzen mit einem Kanalabstand von 20 kHz. Im Zuge der Maßnahmen des Staates zur "Digitalen Dividende" (dies sind durch die Digitalisierung des Funks frei werdenden Frequenzbänder) re-organisiert die Bundesnetzagentur (BNetzA) bis zum 31.12.2028 den 2m-Betriebsfunkbereich mit dem Ziel, im selben Frequenzbereich mehr Teilnehmern Frequenzen (kostenpflichtig) anbieten zu können als heute. Dies gelingt, indem der gesamte Frequenzbereich auf einen Kanalabstand von 12,5 kHz umgestellt wird und es so in einem 100 kHz Frequenzbereich möglich ist, anstelle von 5 x 20 kHz Frequenzen, dann 8 x 12,5 kHz Frequenzen zu vergeben.

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  • schnell wieder in der Lage zu sein, bundesweit untereinander in Ausbildung und bei Einsatzätzen kommunizieren zu können.
  • weiterhin überwiegend infrastrukturfrei zu bleiben.
  • zwangsläufig auftretende Störungen zwischen den alten und neuen Frequenzen auf ein Minimum zu reduzieren.
  • eine Lösung bereitzustellen, alle für den DLRG-Betriebsfunk nötigen BNetzA-Anträge über die DLRG e.V. abwickeln zu können und den organisatorischen Aufwand durch die Digitalisierung in den Gliederungen zu reduzieren.
  • die Weichen für die digitale DLRG-Betriebsfunkumstellung für die nächsten Jahrzehnte zu stellen, denn DMR ist nicht gleich DMR (ein bundesweit einheitliches System, das den Namen auch verdient - kurz DMR@DLRG) - inklusive geeigneter Endgeräte.
  • eine bundesweite Umstellung koordinieren zu können.
  • um unsere Einsatzkräfte zeitnah auf den selben Ausbildungsstand zu bringen - hierzu gehört auch die Anpassung der einheitlichen Ausbildungsunterlagen (Ausbildungsvorschriften)
  • und weiteres...

Alle diese Themen diskutiert und stimmt der Fachbereich IuK gemeinsam mit den IuK-Beauftragten der Landesverbände ab und empfiehlt der Ressorttagung (Gremium der Leiter Einsatz aus allen Landesverbänden) das weitere Vorgehen.

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  • Für die analogen Kanäle 1 - 4 ändert sich nur, dass die Frequenzen 12,5 kHz breit sind.
  • Sie werden weiterhin nur für analoge Sprachübertragung genutzt - andere Protokolle oder Datenübertragung sind nicht vorgesehen.
  • Eine 5-Ton-Folge Nutzung nach "ZVEI 1 Nutzung (5-Ton) "-Standard regelt weiterhin der zuständige Landesverband. 

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Für die digitale Nutzung des DLRG-Betriebsfunks verwaltet die eFGK auch die benötigten bundesweit eindeutigen User-IDs (U-IDsID), die Teil der Programmierung des Endgerätes sind.

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