Grundlagen
Daten zu Impfungen sowie Daten zu Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten gehören im weitesten Sinne zu Gesundheitsdaten. Diese sind nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Artikel 9 als besondere Kategorie strenger geschützt.
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Deshalb sind die Vorgaben, die im nächsten Kapitel benannt werden, unbedingt einzuhalten
Voraussetzungen
Die Datenschutzfolgeabschätzung untersuchte die Zulässigkeit der Speicherung von Impfungen und Allergien, zu denen auch Lebensmittelunverträglichkeiten gezählt wurden.
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