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Die Frequenzkoordinierung mit dem Ausland erfolgt durch die Bundesnetzagentur auf der Grundlage der HCM-Vereinbarung und bi- oder multilateraler Vereinbarungen. Als DLRG müssen wir hier nichts tun, das erfolgt ganz automatisch durch das jeweils zuständige Dienstleistungszentrum (DLZ) der BNetzA.

In unserem Frequenzbereich sind Schutzabstände zu den Nachbarstaaten einzuhalten, sowohl bei den neuen Frequenzen im 12,5kHz Raster, wie auch bereits bei unseren bisherigen Frequenzen im 20kHz Raster.

Meist handelt es sich um eine 40 km oder 70 km Zone zum Nachbarland. Die Übersicht ist eher grob und versteht sich als allgemeiner Hinweis. Es werden bei Feststationen Einzelkoordinierung mit dem Nachbarstaat durchgeführt - daher können Anträge die in eine Frequenzkoordinierung gehen, deutlich länger dauern und das solltet ihr mit berücksichtigen, wenn eure Gliederung in einer dieser Zonen liegt.

Stand 2023 - basierend auf den Informationen der BNetzA (Fehler und Irrtümer vorbehalten)


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