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Die Landesverbände übernehmen im Rahmen ihrer lokalen Betriebsleitung die nicht delegierbare Aufgabe in der eFGK wahr, Anträge für Feststationen und Infrastrukturkomponenten    (z. B. Repeater) auf Einhaltung der rechtlichen und DLRG-spezifischen Regelungen und Vorgaben hin zu prüfen und vor einer Antragsstellung an die BNetzA freizugeben. Dies gilt insbesondere der Qualitätssicherung und der Sicherstellung von zuteilungsfähigen Anträgen, sowie einer frühzeitigen Begleitung und Beratung der Gliederungen durch die Landesverbände in diesen beiden Themengebieten.

Sendet eine Untergliederung einen Auftragssammler (AS) ab, in dem sich mindestens eine Feststation und/oder eine Infrastrukturkomponente befindet, wird der Vorgang automatisch dem lokal zuständigen Landesverband zur Prüfung und Freigabe zugeleitet - dies gilt auch für Stationen des ZWRD-K.

Im Wesentlichen kann der Landesverband im Bereich "ORGANISATION | VERWALTUNG DLRG-BETRIEBSFUNK" über die Kachel "Feststations- und Infrastrukturfreigaben" auf die nötigen Funktionen zugreifen.

Gültig für Gliederungsebene

  • Landesverband

Voraussetzung

  • DLRG-Account hat die eFGK-ISC-Rolle: "eFGK-LV-Freigabe" für den Landesverband.

  • Die LV Stammdaten sind vollständig hinterlegt.
  • Mindestens eine Untergliederung des Landesverbandes hat einen Auftragssammler (AS) abgesendet, in dem sich mindestens eine Feststation und/oder eine Infrastrukturkomponente befindet.

Inhalt


Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. An der kleinen Zahl auf orangem Grund oben rechts an der Kachel ist ersichtlich, wie viele offene Vorgänge vorliegen, die zu prüfen sind und für die eine Freigabe zu erteilen ist. Mit einem Klick auf die Kachel öffnet sich die Übersicht der Auftragssammler.
  2. Mit einem Klick auf das Stift-Icon in der Spalte "Aktionen" startet die LV-Freigabe.

    Erläuterungen Besonderheiten

    zeigt an, dass es sich hier um eine Freigabe für eine oder mehrere Feststationen handelt.

    zeigt an, dass es sich hier um eine Freigabe für eine oder mehrere Infrastrukturkomponenten (Repeater) handelt, die nicht einer Feststation zugeordnet sind.

    zeigt an, dass es sich hier um eine Mischung der beiden obigen Fälle oder um die Freigabe einer Feststation mit Infrastrukturkomponente (Repeater) handelt.

  3. Es öffnet sich nun der entsprechende Auftragssammler zur Prüfung. Der Landesverband sieht hier nun den Inhalt des gesamten Auftragssammlers der Untergliederung. Rote Hinweise in der Übersicht können an dieser Stelle vom LV ignoriert werden. Über das Auge-Icon können sich die Details des Endgeräts angeschaut werden.

  4. Über das Stift-Icon an der Feststation gelangt ihr a die Detailinformationen der Feststation, die zu prüfen ist. Der LV kann hierbei keine der Feststationsdaten direkt ändern. Lediglich die Zuordnung eines dedizierten "Arbeitskanals" für die ausgewählte Feststation, den “Funkverkehrskreis” und die "Erläuterungen an BNetzA" können direkt durch den LV bearbeitet werden. Der Inhalt der "Erläuterungen an BNetzA" wird genauso in den BNetzA-Antrag übernommen und sollte entsprechend höflich formuliert sein.


Fall 1: Es sind keine Änderungen an den Feststationsdaten nötig (direkte Freigabe)

Fall 2: Es müssen vor einer Freigabe Anpassungen vorgenommen werden

Fall 3: Der Feststations- oder Infrastrukturkomponentenantrag soll abgelehnt werden

  1. Alle Feststationsdaten sind in Ordnung und entsprechen den rechtlichen und DLRG-eigenen Regeln und Vorgaben, sowie den lokalen Begebenheiten.
  2. Das der Feststation zugeordnete Endgerät ist keine Infrastrukturkomponente (Repeater) bzw. der Einsatz eines Repeaters war zuvor mit Landesverband und Bundesverband entsprechend abgestimmt.
  3. Soll ein dedizierter Arbeitskanal zugeordnet werden, kann dies hier erfolgen - er kann bei Bedarf auch von dem Arbeitskanal der Gliederung abweichen.
  4. Soll ein dedizierter Funkverkehrskreis zugeordnet werden, kann dies hier erfolgen - er kann bei Bedarf auch vom Funkverkehrskreis der Gliederung abweichen.
  5. Die "Erläuterungen an BNetzA" sind geprüft und ggf. angepasst. Bitte hier nicht auf einzelne Frequenzen einschränken, wir beantragen immer alle 4 Frequenzen für Feststationen!
  6. Auf "Speichern" drücken.
  7. In der Auftragssammler-Ansicht bei Bedarf den "Arbeitskanal der Gliederung" setzen oder ändern - dies wird der Gliederung auch unter Funkbetriebshinweise angezeigt.
  8. Wenn der "Arbeitskanal der Gliederung" auch für die Feststation übernommen werden soll, dann das Häkchen in dem entsprechenden Feld setzen - ist in den Feststationsdetails bereits ein Arbeitskanal hinterlegt, wird dieser nicht überschrieben!
  9. Möchtet ihr noch einen Bemerkung zur Freigabe dokumentieren, so nutzt hierzu das Freitextfeld “Korrekturwunsch / Freigabevermerk” - der Inhalt wird in den Bearbeitungsverlauf übernommen.
  10. Auf "Freigabe" drücken, um den AS a den Bundesverband weiterzuleiten.
  1. Es gibt Feststationsdaten, die so nicht den rechtlichen und DLRG-eigenen Regeln und  Vorgaben, sowie den lokalen Begebenheiten entsprechen und vor einer Freigabe geändert werden müssen. Oder das zugeordnete Endgerät ist eine Infrastrukturkomponente (Repeater), dessen Einsatz zuvor mit Landesverband und Bundesverband nicht abgestimmt wurde und so nicht realisiert werden soll/kann.
  2. Die "Erläuterungen an BNetzA" sind geprüft und ggf. angepasst. Bitte hier nicht auf einzelne Frequenzen einschränken, wir beantragen immer alle 4 Frequenzen für Feststationen!
  3. Auf "Speichern" drücken.
  4. In der Auftragssammler-Ansicht im Freitextfeld "Korrekturwunsch / Freigabevermerk" sind die benötigten Korrekturen, die durch die Untergliederung vorzunehmen sind, zu beschreiben. Bei mehreren Feststationen empfiehlt es sich, die Namen der Feststationen mit anzugeben. Ist das Thema zu kompliziert, findet ihr weiter unten den Kontakt in der Gliederung - manchmal ist es besser, miteinander zu reden. Dadurch kann man den Korrekturtext dann erheblich reduzieren.
  5. Auf "Korrektur anfordern" drücken, um den AS zurück a die Gliederung zur Korrektur zu geben.

Diese Korrekturschleife zwischen LV und Gliederung kann beliebig oft durchlaufen werden, bis Fall 1 eintritt. Änderungen a den Feststationsdaten kann ausschließlich die jeweilige Gliederung vornehmen.

  1. Die Feststation oder eine Infrastrukturkomponente soll/kann nicht genehmigt werden.
  2. In der Auftragssammler-Ansicht im Freitextfeld "Korrekturwunsch / Freigabevermerk" ist dies entsprechend zu begründen. Bei mehreren Feststationen empfiehlt es sich, die Namen der Feststation mit anzugeben. Ist das Thema zu kompliziert, findet ihr weiter unten den Kontakt in der Gliederung - manchmal ist es besser, miteinander zu reden. Dadurch kann man den Korrekturtext dann erheblich reduzieren.
  3. Auf "Korrektur anfordern" drücken, um den AS zurück a die Gliederung zur Korrektur zu geben, die dann die Feststation und/oder die Infrastrukturkomponente löschen muss, bevor sie den Auftragssammler erneut absendet.

Diese Korrekturschleife zwischen LV und Gliederung kann beliebig oft durchlaufen werden, bis keine Feststation oder Infrastrukturkomponente mehr im Auftragssammler vorhanden ist. Die notwendigen Änderungen kann ausschließlich die jeweilige Gliederung vornehmen.

Bearbeitungsverlauf

Am Ende der Seite findet ihr den bisherigen Bearbeitungsverlauf und alle Korrekturanforderungen in chronologischer Reihenfolge

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