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Die Frequenzkoordinierung mit dem Ausland erfolgt durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) auf der Grundlage der HCM-Vereinbarung und bi- oder multilateraler Vereinbarungen. Als DLRG müssen wir hier nichts tun, das erfolgt alles ganz automatisch alle paar Jahre.

In unserem Frequenzbereich sind Schutzabstände zu den Nachbarstaaten einzuhalten. Meist handelt es sich um eine Zone von 40 km oder 70 km zum Nachbarstaat. 

Diese Schutzabstände und die damit zusammenhängende Grenzkoordinierung sind dabei kein neues Thema und haben auch nichts mit der Einführung der neuen Frequenzen mit 12,5 kHz Kanalabstand zu tun. Es gibt sie schon in sehr ähnlicher Ausdehnung seit wir DLRG-Betriebsfunk in der DLRG nutzen. Ausschlaggebend ist dabei immer, was in der Frequenzzuteilung steht - in den Schutzzonen darf keine Aussendung auf der entsprechenden Frequenz erfolgen.

Die Übersicht unten ist eher grob und versteht sich als allgemeiner Hinweis.

Seit einigen Jahren werden in diesen Schutzbereichen keine Einzelkoordinierungen mehr durchgeführt. Gerade zur Schweiz und zu Österreich ist das für uns als DLRG natürlich sehr suboptimal, da alle Frequenzen betroffen sind. Hier versuchen wir mit der BNetzA eine entsprechende Lösung zu finden.

Als Gliederung erhaltet ihr mit eurer Frequenzzuteilung auch die aktuellen Schutzabstände zu den Nachbarstaaten als Auflage, da die mobilen Endgeräte deutschlandweit genutzt werden dürfen - ihr seid für die Einhaltung der Schutzabstände vor Ort verantwortlich.

WICHTIG!

Beschwert sich ein Nachbarstaat über Störungen auf den Frequenzen aus Deutschland, so ist die Bundesnetzagentur verpflichtet, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten, in diesem Fall also gegen die DLRG. Dies kann dazu führen - je nach dem, wie wichtig auch der Funkdienst ist, der auf diesen Frequenzen im Nachbarstaat betrieben wird (als ganz hoch anzusehen sind z. B. Nutzung durch staatliche Institutionen oder Militär) - dass es bis zu einem Entzug der Frequenzzuteilung kommt. Und zwar nicht nur für die verursachende Gliederung, sondern für die gesamte DLRG! Dies ist etwas, was weder die BNetzA noch die DLRG möchte.

Jeder Nutzer des DLRG-Betriebsfunks ist daher durch sein Verhalten in diesen Schutzbereichen mit dafür verantwortlich, die Ursache eines solchen Ordnungswidrigkeitsverfahrens von vornherein zu vermeiden und in den Schutzbereichen nur auf den freigegebenen Frequenzen den DLRG-Betriebsfunk zu nutzen (siehe Frequenzzuteilung). Eine entsprechende Sensibilisierung aller Einsatzkräfte sollte daher regelmäßig erfolgen und auch Teil der lokalen DLRG-Sprechfunkausbildung zum 710 / 711 sein, da diese Schutzabstände für alle Gliederungen gleichsam gelten, egal wo die Gliederung in Deutschland ihren Standort hat.

Schutzzonen-Karte

Stand 11/2024 - Darstellung der Schutzzonen und welche DLRG-Kanäle innerhalb der Schutzzone genutzt werden können.

Mit der sehr tatkräftigen technischen Unterstützung des Kameraden J. Wellen ist es möglich geworden, eine auf Open Street Map basierende Overlay-Karte mit den Schutzzonen zu erzeugen, die wir hier nun allen bereitstellen können.

Vorteile dieser Darstellung der Schutzzonen sind:

  • Auf Grund der aufwendigen Berechnung der Schutzzonen auf Basis der Deutschen Außengrenzen und der Grenzverläufe der Nachbarstaaten sind die Schutzzonengrenzen erheblich genauer als die manuell erstellte Übersicht aus 2023.
  • Es ist möglich in der Karte zu zoomen und sie zu verschieben
  • Die Ansicht kann sowohl auf dem PC, als auch auf einem Mobiltelefon genutzt werden, da Browser basiert
  • Der eigene aktuelle Standort kann lokalisiert werden (Pin oben links)
  • Es kann nach einer konkreten Anschrift gesucht werden (Suchfeld oben rechts)
  • Jede Schutzzone ist eine eigenen Overlay-Ebene und kann ein und aus geblendet werden Layer-Symbol oben rechts)
  • Mit Klick auf die Schutzzone wird der Name der Schutzzone angezeigt
  • Mittels Mausover wird direkt in einer Schutzzone per Tooltip angezeigt, welche DLRG-Kanäle in dieser Schutzzone nutzbar sind! (Wir haben hier bewusst die positive Darstellung gewählt, also was dort erlaubt ist, um es unseren Nutzern so einfach wie möglich zu machen)

Danke an J. Wellen und A. Utz für ihre Zeit, Geduld und ihre Fachkenntnis, die diese Art der Darstellung erst ermöglicht haben.

Nutzunghinweise

Die Anzeige der erlaubten DLRG-Kanäle in Bereichen, wo sich Schutzzonen überlappen, ist nur dann gewährleistet, wenn alle Schutzzonen Overlays aktiv sind.

Disclaimer

Diese Kartendarstellung dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine rechtsverbindliche Aussage dar. Der Bundesverband übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der dargestellten Informationen. Die Nutzung der Karte erfolgt auf eigenes Risiko des Anwenders. Jegliche Haftungsansprüche gegen den Bundesverband, die sich aus der Nutzung oder Nichtnutzung der dargestellten Inhalte ergeben, sind ausgeschlossen.

Stand 2023 - basierend auf Informationen der BNetzA (Fehler und Irrtümer vorbehalten) - Darstellung: Aussendung auf den Frequenzen nicht gestattet!

DLRG-Frequenzanaloger Kanaldigitaler Kanal
DLRG Frequenz 1DLRG 01

DLRG 05, DLRG 06

DLRG 13 (Repeater)

DLRG Frequenz 2DLRG 02

DLRG 07, DLRG 08

DLRG 14 (Repeater)

DLRG Frequenz 3DLRG 03

DLRG 09, DLRG 10

DLRG 15 (Repeater)

DLRG Frequenz 4DLRG 04

DLRG 11, DLRG 12

DLRG 16 (Repeater)

Tabellarische Aufstellung Schutzabstände in km

Frequenz [MHz]

analoger Kanaldigitaler Kanal

AT

BE

CZ

DK

F

NL

LIE

LU

PL

CH




Österreich

Belgien

Tschechische
Republik

Dänemark

Frankreich

Nieder-
lande

Liechten-stein

Luxemburg

Polen

Schweiz

DLRG Frequenz 1 (155,89375)

DLRG 01

DLRG 05, DLRG 06

DLRG 13 (Repeater)

70*

0

0

70*

0

0

0

0

0*

70*

DLRG Frequenz 2 (155,90625)

DLRG 02

DLRG 07, DLRG 08

DLRG 14 (Repeater)

70*

0

0

0

0

40*

0

0

0*

70*

DLRG Frequenz 3 (155,91875)

DLRG 03

DLRG 09, DLRG 10

DLRG 15 (Repeater)

70*

0

40*

0

0

40*

0

0

0

70*

DLRG Frequenz 4 (155,93125)

DLRG 04

DLRG 11, DLRG 12

DLRG 16 (Repeater)

70*

0*

40*

70*

0

70*

0

40*

0*

70*




* Vor Störungen durch Aussendungen in den Nachbarstaaten kann kein Schutz gewährleistet werden




Stand 2023 - basierend auf Informationen der BNetzA (Fehler und Irrtümer vorbehalten) - es gelten immer die Auflagen in den Frequenzzuteilungen



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