Mit einem Klick auf das Stift-Icon in der Spalte "Aktionen" startet die LV-Freigabe.
|
Es öffnet sich nun der entsprechende Auftragssammler zur Prüfung. Der Landesverband sieht hier nun den Inhalt des gesamten Auftragssammlers der Untergliederung. Rote Hinweise in der Übersicht können an dieser Stelle vom LV ignoriert werden.
Auf dieser Seite wird auch der Arbeitskanal und der Funkverkehrskreis der Gliederung angezeigt, die aktuell in der eFGK hinterlegt sind und können durch Setzen des Hakens für alle Feststationen im Antrag übernommen werden. Die Daten für die Gliederung können hier auch geändert werden. Soll für eine Feststation ein abweichender Arbeitskanal und/oder Funkverkehrskreis verwendet werden, so kann dies über das Stift-Icon bei der jeweiligen Feststation erfolgen - ein dort gesetzter Wert wird nicht durch die Einstellung auf dieser Seite überschrieben. Spätere Anpassungen und Korrekturen können über die Kachel "Arbeitskanäle & Funkverkehrskreise" erfolgen. Für die zu berücksichtigenden Regeln zur Vergabe von Arbeitskanälen und Funkverkehrskreisen lese bitte die Anleitung eFGK - LV Arbeitskanäle & Funkverkehrskreise.
Gesamtstrahlungsleistung am Standort < 10 W darf nur dann angekreuzt sein, wenn die Gesamtsumme aller Abstrahlungsleistungen fester Funkstellen am Standort - egal welcher Funkdienste, Funkanwendungen und Betreiber - diese 10 W nicht erreichen oder überschreiten. Sollen z. B. zwei DLRG-Betriebsfunkfeststationen am selben Standort betrieben werden, so sind in der Regel die 10 W überschritten und bei den betreffenden Feststationen darf das Häkchen nicht gesetzt werden! Als grobe Faustformel kann man sagen, dass alle Sendeantennen in einem Umkreis von 20 m zum selben Standort zu zählen sind. Geht kein Weg daran vorbei und ihr kommt auf >10 W am Standort, so wird erst eine Standortbescheinigung benötigt! Die Formulare zur Erteilung einer Standortbescheinigung (STOB) sind nicht in der eFGK abgebildet und müssen bei der BNetzA (← Link) heruntergeladen, korrekt ausgefüllt und ein separater Standortbescheinigungsantrag über die eFGK gestellt werden (siehe hier: eFGK - Standortbescheinigung (STOB)). Wurde die Standortbescheinigung erteilt, kann die Gliederung diese der Feststation(en) zuordnen. Ist also die Gesamtstrahlungsleistung < 10 W nicht gesetzt, muss eine STOB der Feststation zugeordnet sein. In diesem Fall ist auch die Standortbescheinigung hier einsehbar und zu prüfen, ob die Standortangaben zu den Feststationsangaben passen. Wir empfehlen, nach Möglichkeit immer unter den 10 W pro Standort zu bleiben - z. B. durch Reduzierung der Abstrahlleistung auf in Summe < 10 W oder die Prüfung, ob eine zweite Feststation einsatztaktisch wirklich nötig ist! |
Weiter geht es mit Fall 1 bis 3 für Feststations- & Infrastrukturfreigaben ...
Fall 1: Es sind keine Änderungen an den Feststationsdaten nötig (direkte Freigabe)
Fall 2: Es müssen vor einer Freigabe Anpassungen vorgenommen werden
Fall 3: Der Feststations- oder Infrastrukturkomponentenantrag soll abgelehnt werden
Diese Korrekturschleife zwischen LV und Gliederung kann beliebig oft durchlaufen werden, bis Fall 1 eintritt. Änderungen an den Feststationsdaten kann ausschließlich die jeweilige Gliederung vornehmen.
Diese Korrekturschleife zwischen LV und Gliederung kann beliebig oft durchlaufen werden, bis keine Feststation oder Infrastrukturkomponente mehr im Auftragssammler vorhanden ist. Die notwendigen Änderungen kann ausschließlich die jeweilige Gliederung vornehmen.
Am Ende der Seite findet ihr den bisherigen Bearbeitungsverlauf und alle Korrekturanforderungen in chronologischer Reihenfolge |
Mit einem Klick auf das Stift-Icon in der Spalte "Aktionen" startet die LV-Freigabe.
|
Es öffnet sich nun der entsprechende Auftragssammler zur Prüfung. Der Landesverband sieht hier nun den Inhalt. In einem Standortbescheinigungs-Auftragssammler ist immer nur eine Position.
Weiter geht es mit Fall 1 bis 3 der Standortbescheinigung ...
Fall 1: Es sind keine Änderungen an dem Standortbescheinigungsantrag nötig (direkte Freigabe)
Fall 2: Es müssen vor einer Freigabe Anpassungen vorgenommen werden
Fall 3: Der Standortbescheinigungsantrag soll abgelehnt / zurückgezogen werden
Diese Korrekturschleife zwischen LV und Gliederung kann beliebig oft durchlaufen werden, bis Fall 1 eintritt. Änderungen an den Daten und Anlagen kann ausschließlich die jeweilige Gliederung vornehmen.
Der Fall einer Ablehnung durch den LV kann nicht auftreten solange der Standort im Zuständigkeitsbereich des LVs liegt, da der Betreiber einer Funkstelle (Feststation) dafür gesetzlich verantwortlich ist, wenn nötig, eine Standortbescheinigung zu beantragen. Daher kann der LV dies formal nicht ablehnen. Nun kann es aber vielleicht vorkommen, dass ihr die Gliederung beraten könnt und so vielleicht gar keine Standortbescheinigung mehr benötigt wird:
Diese Korrekturschleife zwischen LV und Gliederung kann beliebig oft durchlaufen werden, bis die Gliederung den Standortbescheinigungsantrag aus dem AS gelöscht hat.
Am Ende der Seite findet ihr den bisherigen Bearbeitungsverlauf und alle Korrekturanforderungen in chronologischer Reihenfolge |