Die Frequenzkoordinierung mit dem Ausland erfolgt durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) auf der Grundlage der HCM-Vereinbarung, sowie bi- oder multilateraler Vereinbarungen.
Schutzabstände und die damit zusammenhängende Frequenzkoordinierung sind ein Thema, das die DLRG seit der Beginn der Nutzung des DLRG-Betriebsfunks vor vielen Jahrzehnten bereits begleitet. Über die Jahre haben sich dabei die Schutzbedarfe der Nachbarstaaten immer wieder verändert und die Schutzabstände wurden in den einzelnen Frequenzzuteilungen bei Aktualisierungen immer wieder angepasst. Innerhalb dieser Schutzzonen ist das Aussenden auf einzelnen Frequenzen untersagt oder nur in soweit wir den Funkdienst im Ausland nicht stören. In einer Schutzzone müssen wir in der Regel damit leben, dass uns Funkdienste aus den Nachbarländern stören können.
Auf Grund der Schutzzonenthematik zu Österreich und Schweiz (siehe auch Rundschreiben RS 2024-071), in der wir keine der vier neuen 12,5 kHz Frequenzen nutzen durften, hat die BNetzA 2025 mit allen Nachbarstaaten eine sehr detaillierte Frequenzkoordination durchgeführt und somit auf europäischer Ebene nach einer Lösung für die DLRG gesucht. Die Bemühungen der BNetzA haben nicht nur für die Bereiche zu Österreich und der Schweiz eine Lösung mittels einer 5. Frequenz für die DLRG gebracht, auch bisher bestehende Schutzzonen sind zum Teil ganz entfallen oder haben sich für uns zum Vorteil verbessert. Die neue 5. Frequenz ist zudem ebenfalls bundesweit nutzbar, was gerade in Ballungsgebieten und im ZWRD-K eine zusätzliche Entlastung für die DLRG bringt.
Diese neuen Schutzzonen gelten mit der Umstellung auf eine einzige DLRG-Frequenzzuteilung beim Bundesverband, die alle DLRG-Betriebsfunkendgeräte und Feststationen aller (Unter-)Gliederungen beinhaltet. Diese DLRG-Frequenzzuteilung entfaltet ihre Wirkung seit dem 01.01.2026.
Die DLRG-Frequenzzuteilung ist das offizielle amtliche Zuteilungsdokument und gilt damit für jede einzelne DLRG-Gliederung gleichsam. In ihrem Anhang sind alle DLRG-Feststationen aufgeführt, wie auch die detaillierten Schutzzonen als Tabelle. Die Auflagen und Schutzzonen aus der DLRG-Frequenzzuteilung sind damit von allen DLRG-Gliederungen und ihren Nutzern bei Nutzung des DLRG-Betriebsfunks einzuhalten - unabhängig wo die DLRG-Gliederung verortet ist, da wir unsere Sprechfunkgeräte bundesweit nutzen dürfen.
Um es uns in der DLRG mit den Schutzzonen einfacher zu machen, habe wir unsere interaktive digitale Karte mit den farbigen Schutzzonen angepasst und die umfangreiche Schutzzonentabelle vereinfacht. Jede Schutzzone ist dabei mit den Informationen versehen, welche Kanäle basierend auf den neuen Namen, in ihr genutzt werden dürfen. Auf in der Schutzzone nicht aufgeführten Kanälen darf innerhalb der Schutzzone keine Aussendung erfolgen.
Hinweis: Aktuell müssen wir noch die eFGK final anpassen und die bisherigen Einzelfrequenzzuteilungen in DLRG-Nutzungserlaubnisse umwandeln, die als verbandinterner Nachweis zur Einhaltung der Frequenzzuteilungsvorgaben und der korrekten Registrierung von Endgeräten und Feststationen dienen. Dies soll noch im Januar 2026 abgeschlossen sein.
WICHTIG!
Es müssen 2 Arten von "Schutzleveln" in einer Schutzzone unterschieden werden, die sich in der amtlichen Anlage zusätzlich noch unterscheiden, ob ein Handfunkgerät, ein Fahrzeugfunkgerät im Kfz oder eine Feststation mit 10m Antennenhöhe genutzt wird:
Ein klares Verbot der Aussendung innerhalb der Schutzzone auf einer der Frequenzen
Beschwert sich ein Nachbarstaat über Störungen aus Deutschland in diesem Fall, so ist die Bundesnetzagentur weiterhin verpflichtet, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten, in diesem Fall also gegen die DLRG. Dies kann dazu führen - je nach dem, wie wichtig der Funkdienst ist, der auf dieser Frequenz im Nachbarstaat betrieben wird (als ganz hoch anzusehen sind z. B. Nutzung durch staatliche, polizeiliche Institutionen oder Militär) - dass es bis zu einem Entzug der Frequenzzuteilung dieser Frequenz oder der gesamten Frequenzzuteilung kommt. Und zwar in diesem Fall für die gesamte DLRG! Dies möchte weder die BNetzA noch die DLRG. Insbesondere die Schutzzone zur Schweiz ist hierbei als besonders heikel anzusehen.
Es gibt einen Vorbehalt der Nutzung aus dem Nachbarstaat innerhalb der angegebenen Schutzzone auf einer der Frequenzen (in der Anlage der Schutzzonen mit einem "*" gekennzeichnet)
Bei so gekennzeichneten Kanälen/Frequenzen in Schutzzonen dürfen wir diese grundsätzlich nutzen, solange wir Funkstellen im Ausland durch unsere Nutzung nicht stören. Gleichsam müssen wir jedoch damit leben, dass uns Funkverkehr aus dem Nachbarstaat stören kann. Das mag sich doof anhören, jedoch ist es eine erhebliche Verbesserung, da es uns aus dem Bereich der rein "theoretische Störung" in den Bereich "faktisches Störung" bringt und uns zusätzlich vor einem Ordnungswidrigkeitsverfahren in diesen Fällen bewahrt. Erst wenn eine Beschwerde durch einen Nachbarstaat über Störungen aus Deutschland eingeht, wird sich die Bundesnetzagentur mit uns in Verbindung setzen und Maßnahmen abstimmen, um zukünftig diese Störung im Ausland sicher zu verhindern. Dies kann z.B. sein, dass die Sendeleistung begrenzt wird, ggf. Antennenhöhen reduziert oder gerichtete Antennen eingesetzt werden müssen - der größte Eingriff kann eine Anordnung zur Abschaltung der entsprechenden Funkstelle sein. Die Bundesnetzagentur bespricht mit uns die Möglichkeiten gemeinsam mit der betroffenen Gliederung - für die Umsetzung muss dann allerdings zeitnah die Gliederung sorgen.
DLRG-Betriebsfunk Nutzerhinweise
Jeder Nutzer des DLRG-Betriebsfunks ist durch sein Verhalten in den Schutzzonen mit dafür verantwortlich, die Ursache eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens von vornherein zu vermeiden und in allen Schutzzonen nur auf den freigegebenen Frequenzen/Kanälen den DLRG-Betriebsfunk zu nutzen. Die betroffenen Landesverbände werden durch entsprechende Berücksichtigungen bei der Arbeitskanalzuweisung im Grenzbereich ihren Beitrag leisten. Eine entsprechende Sensibilisierung aller Einsatzkräfte hat zusätzlich regelmäßig zu erfolgen und ist auch Teil der DLRG-Sprechfunkausbildung zum 710 / 711.
Stand 01/2026 - Darstellung der Schutzzonen und welche DLRG-Kanäle (Name) innerhalb der Schutzzone genutzt werden können (gültig ab 01.01.2026).
Disclaimer
Diese Kartendarstellung dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine rechtsverbindliche Aussage dar. Die Darstellung der interaktiven Karten (Info-Schutzzonen und Funk-Atlas) sind zum besseren Verständnis vereinfacht und unterscheiden daher nicht nach Gerätetyp und Antennenhöhe, sondern gehen immer von der höchsten Einschränkung der Anlage Schutzzonen der DLRG-FZT je Frequenz und Nachbarstaat aus.
Der Bundesverband übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der dargestellten Informationen. Die Nutzung der Karten erfolgt auf eigenes Risiko des Anwenders. Jegliche Haftungsansprüche gegen den Bundesverband, die sich aus der Nutzung oder Nichtnutzung der dargestellten Inhalte ergeben, sind ausgeschlossen.
Die Berechnung basiert auf den Grenzverläufen, so wie diese im Oktober 2024 in Open Street Map zur Verfügung standen. Sie berücksichtigt nicht die analog/digital-Nutzungsfestlegungen der einzelnen Landesverbände.
Ihr könnt auf die Karte auch direkt aus der eFGK heraus zugreifen - es wird nur mindestens ein durch die Heimatgliederung bestätigter DLRG-Account benötigt:
eFGK → Dashboard-Abschnitt "Funkbetrieb" → Kachel "Funkbetriebshinweise" → Kachel "Info-Schutzzonen".
Mit der sehr tatkräftigen technischen Unterstützung des Kameraden J. Wellen ist es möglich geworden, eine auf Open Street Map basierende Overlay-Karte mit den Schutzzonen zu erzeugen, die wir Allen als Informationsquelle hier und in der eFGK bereitstellen.
Vorteile dieser Darstellung der Schutzzonen sind:
- Aufgrund der aufwendigen Berechnung der Schutzzonen auf Basis der deutschen Außengrenzen und der Grenzverläufe der Nachbarstaaten, sind die Schutzzonengrenzen erheblich detaillierter als zuvor händisch erstellte Übersichten.
- Es ist möglich, in der Karte zu zoomen und sie zu verschieben.
- Die Ansicht kann sowohl auf dem PC als auch auf einem Mobiltelefon genutzt werden, da browserbasiert.
- Der eigene aktuelle Standort kann lokalisiert werden (Pin oben links).
- Es kann nach einer konkreten Anschrift gesucht werden (Suchfeld oben rechts).
- Jede Schutzzone ist eine eigene Overlay-Ebene und kann ein- und ausgeblendet werden (Layer-Symbol oben rechts).
- Mittels Mouseover wird der Name der Schutzzone angezeigt.
- Mit Klick auf die Schutzzone wird ein Pop-up angezeigt, welche DLRG-Kanäle in dieser Schutzzone nutzbar sind! (Wir haben hier bewusst die positive Darstellung gewählt, also was dort erlaubt ist, um es uns allen so einfach wie möglich zu machen.)
Danke insbesondere an J. Wellen und A. Utz für ihre Zeit, Geduld und ihre Fachkenntnis, die diese Art der Darstellung erst ermöglicht hat.
Nutzunghinweise
Die Anzeige der erlaubten DLRG-Kanäle in Bereichen, wo sich Schutzzonen überlappen, ist nur dann korrekt gewährleistet, wenn alle Schutzzonen-Overlays aktiv sind.
Nicht dargestellt ist, dass außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes der DLRG-Betriebsfunk grundsätzlich nicht genutzt werden darf.
Schutzzonengrenzen
Wir gehen als BV davon aus, dass wir als DLRG-Verband immer auf der sicheren Seite sind, wenn ihr euch an diese Schutzzonen und ihre Grenzen haltet und die Landesverbände bei der Arbeitskanalzuweisung im Grenzgebiet und an Rändern der Schutzzonen die Feinheiten berücksichtigen.
