Durch die eFGK unterstützte Funkdienste
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Erläuterungen
- Mit behördlichem Workflow bedeutet, dass hier die behördliche Antragsstellung bei der BNetzA in der eFGK für diesen Funkdienst enthalten ist. Den DLRG-Betriebsfunk mussten wir aufgrund der User-ID Thematik und dem eFGK-internen Handling in verschiedene Anwendungsbereiche unterteilen, die die eFGK für die DLRG-Nutzungserlaubnis und den behördlichen Antrag für die DLRG-FZT eigenständig wieder zu einem Funkdienst zusammenführt. Endgeräte und Feststationen des DLRG-Betriebsfunks müssen in der eFGK verwaltet werden, damit sie Teil der DLRG-Frequenzzuteilung werden können.
- DLRG-Betriebsfunk analog beinhaltet alle Funkgerätemodelle, die nur mit analoger Übertragung genutzt werden können, also alle die Funkgeräte, die keine DMR-Funktion bieten, oder deren DMR-Funktion nicht kompatibel zum in der DLRG eingesetzten DMR-System sind.
- DLRG-Betriebsfunk digital beinhaltet alle zum in der DLRG eingesetzten DMR-System kompatiblen Funkgeräte. Es ist dabei unerheblich, ob diese Geräte in der Gliederung mit analoger Übertragung oder digitaler Übertragung eingesetzt werden. Hier sind auch die Modelle zu finden, die prinzipiell durch eine zusätzliche Lizenz digital in der DLRG eingesetzt werden können.
- DLRG-Betriebsfunk digital - Infrastrukturkomponenten beinhaltet die digital einsetzbaren Repeater.
WICHTIG
Vor einem Einsatz von Repeatern ist immer eine sorgfältige Planung und Abstimmung mit dem lokal zuständigen Landesverband und Bundesverband zwingend nötig. Die freigebenden Einfrequenz-Repeater funktioniert im Sprachbereich mittlerweile mit Motorola DMR2.0-Endgeräten, Entel DX42x und Kenwood NX3xxx.
- Ohne behördlichem Workflow bedeutet, dass Endgeräte, die zu diesen Funkdiensten (=Anwendungsbereichen) gehören, in der eFGK zwar freiwillig verwaltet werden können, aber hierdurch keine behördlichen Anträge ausgelöst werden. Sie kommen daher ohne einen Auftragssammler oder besondere Prozesse aus, solange sie keinen Registrierungscode-Aufkleber erhalten.
In 4 Schritten zur Registrierung & 12,5 kHz Nutzungszuteilung im DLRG-Betriebsfunk
(Ablauf ohne Feststation)
(zum Vergrößern auf die Abbildung klicken - ABBILDUNG VERALTET)
Beschreibung Ablauf OHNE Feststation
1 Über Endgeräte verwalten → "+Neu" werden die Endgeräte der Gliederung angelegt - Anleitung siehe: eFGK – Endgeräteverwaltung (neu)
2 Endgeräte, die zum Funkdienst "DLRG-Betriebsfunk" gehören, werden in einen Auftragssammler (AS) "DLRG-Betriebsfunk" abgelegt. In den AS kommen alle Endgerätevorgänge, die eine Auswirkung auf die DLRG-Nutzungserlaubnis und damit auch auf die behördliche DLRG-Frequenzzuteilung haben. Hierzu gehören sowohl die neu angelegten Endgeräte als auch die Endgeräte, die abgemeldet/gelöscht werden sollen. Seit März 2024 werden über den Materialstellen-Shop bestellte Endgeräte automatisiert unter Endgeräte importiert und in einen Auftragssammler der Gliederung abgelegt, wenn der Funkdienstleister das Endgerät verschickt hat.
3 Die eFGK prüft und errechnet, um welche Art von Auftrag es sich handelt. Der Bereich Wasserrettung und Bevölkerungsschutz in Bad Nenndorf gibt den Antrag frei und ordnet jedem Endgerät ein eindeutiger Registrierungscode-Aufkleber zu, der per Post an die Gliederung versendet wird. Sind alle Bedingungen erfüllt, wird der Auftragssammler zurück an die Gliederung übergeben.
4 Die Gliederung erhält den Auftragssammler zur finalen Abnahme zurück und bestätigt das Aufbringen der Registrierungscode-Aufkleber auf den zugehörigen Endgeräten und dass eventuelle behördliche Auflagen zur Kenntnis genommen wurden. Erst mit dieser Abnahme erhalten die Endgeräte den Status "aktiv" und können genutzt werden.
Seit Ende 2025 melden wir einmal die in der eFGK zu einem Stichtag enthaltenen aktiven Endgeräte und Feststationen aller Gliederungen an die BNetzA, damit unsere DLRG-Frequenzzuteilung aktualisiert und in der eFGK dann aktualisiert wieder bereitgestellt werden kann.
In 6 bis 8 Schritten zur Registrierung & 12,5 kHz Nutzungszuteilung im DLRG-Betriebsfunk
(Ablauf mit Feststation und/oder Infrastrukturkomponente)
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Beschreibung Ablauf MIT Feststation
1 Über Endgeräte verwalten → "+Neu" werden die Endgeräte der Gliederung angelegt - Anleitung siehe: eFGK – Endgeräteverwaltung (neu)
2 Nachdem mindestens das Endgerät angelegt wurde oder bereits aktiv im Bestand ist, das der Feststation zugeordnet werden soll, kann über Feststationen → "+Neu" eine Feststation angelegt werden. Eine Feststation in der eFGK besteht, vereinfacht ausgedrückt, aus den Feststationsstandortdaten (Anschrift), den Antennendaten und einem zugeordneten Endgerät. - Anleitung siehe: Feststationen Verwaltung (neu)
3 Endgeräte und Feststationen, die zum Funkdienst "DLRG-Betriebsfunk" gehören, werden in einen Auftragssammler (AS) "DLRG-Betriebsfunk" abgelegt. In den AS kommen alle Endgeräte- und Feststationsvorgänge, die eine Auswirkung auf die DLRG-Nutzungserlaubnis und damit auch auf die behördliche DLRG-Frequenzzuteilung haben. Hierzu gehören sowohl die neu angelegten Endgeräte und Feststationen als auch die Endgeräte und Feststationen, die abgemeldet/gelöscht werden sollen, sowie gewisse Änderungen an Feststationen.
Beim Absenden des Auftragssammler erkennt die eFGK, ob sich in dem Auftragssammler eine Feststation und/oder eine Infrastrukturkomponente (Repeater) befindet und leitet den Auftragssammler an den für die Gliederung zuständigen Landesverband zur Prüfung und Freigabe weiter. Ebenso erkennt sie, ob die enthaltenen Feststationen den DLRG-FZT Parametern entsprechen oder nicht.
4 Der Landesverband prüft die Feststationen und/oder Infrastrukturkomponenten und hat die Möglichkeit, vor einer Freigabe des Auftragssammlers eine Korrektur bei der Gliederung anzufordern. Diese Korrekturrunden können beliebig oft durchgeführt werden (Punkt 5 und Punkt 6 unterbrochener Rand), bis der Landesverband den Vorgang freigeben kann. In der Grafik werden die beiden unterschiedlichen Wege ab diesem Schritt durch den Rand der Zahl dargestellt - Anleitung für Schritt 4 siehe: eFGK - LV Freigaben.
5 / 7 unterbrochener Rand Die eFGK prüft ob es Feststationen in dem Auftragssammler gibt, die die Rahmenparameter der DLRG-FZT nicht einhalten und damit Einzelfallprüfpflichtig sind. Einzelfallprüfpflichtige Feststationen werden aus dem Auftragssammler herausgelöst und ein Antrag auf Einzelfallprüfung durch den Bereich Wasserrettung und Bevölkerungsschutz in Bad Nenndorf an die BNetzA gestellt.
Diese Einzelfallprüfung kann positiv wie negativ beschlossen werden. Im negativen Fall geht der Vorgang zurück zur Gliederung mit entsprechender Kommentierung und die Gliederung kann mit Anpassungen den Vorgang erneut lossenden oder den Auftragssammler leeren und damit beenden. Wird der AS erneut abgesendet, wird durch den Bereich Wasserrettung und Bevölkerungsschutz in Bad Nenndorf erneut eine Einzelfallprüfung an die BNetzA gestellt, der nun positiv ausfallen sollte. Anschließend wird eine manuelle Bestandsmeldung für die DLRG-FZT angestoßen und wenn diese zurück kommt, wird die DLRG-FZT in die eFGK eingepflegt und der Auftragssammler in die Nutzungserlaubnis überführt, dem Endgerät ein eindeutiger Registrierungscode-Aufkleber zugeordnet, der per Post an die Gliederung versendet wird und der Auftragssammler an die Gliederung übergeben.
Der übrige Auftragssammleranteil wird direkt freigegeben und jedem Endgerät ein eindeutiger Registrierungscode-Aufkleber zugeordnet, der per Post an die Gliederung versendet wird. Sind alle Bedingungen erfüllt, wird dieser Auftragssammler zurück an die Gliederung übergeben.
6 / 8 unterbrochener Rand Die Gliederung erhält den Auftragssammler zur finalen Abnahme zurück und bestätigt das Aufbringen der Registrierungscode-Aufkleber auf den zugehörigen Endgeräten, und weitere zu beachtende Informationen. Erst mit dieser Abnahme erhalten die Endgeräte und die Feststationen den Status "aktiv" und können genutzt werden.
Feststationen Einzelfallprüfung
Feststationen außerhalb der Rahmenparameter der DLRG-FZT müssen in eine Einzelfallprüfung bei der BNetzA. Diese Feststationen dürfen erst dann in Betrieb genommen werden, wenn sie in der DLRG-FZT explizit aufgeführt sind und damit dann auch auf der Nutzungserlaubnis selbst stehen.
Ablauf nur Registrierungscode-Aufkleber Zuordnung
Beschreibung Ablauf nur Registrierungscode-Aufkleber Zuordnung
Für die folgenden Funkdienste hat sich die überwiegende Mehrheit der IuK-Beauftragten der Landesverbände dafür ausgesprochen, ebenso Registrierungscode-Aufkleber (kurz: RegCode) in der eFGK zuzuweisen und den Gliederungen bereitzustellen:
- Binnenschifffahrtsfunk & Seefunk
- Tetra-BOS
- Tetra-BOS Alarmempfänger
1 Über Endgeräte verwalten → "+Neu" werden die Endgeräte der Gliederung angelegt - Anleitung siehe: eFGK – Endgeräteverwaltung (neu)
2 Endgeräte, die zu den obigen Funkdiensten gehören, werden gemeinsam in einen Auftragssammler (AS) "(Nur RegCode Zuweisung") abgelegt. Dieser AS Typ kann immer abgesendet werden.
3 Der Bereich Wasserrettung und Bevölkerungsschutz in Bad Nenndorf wird jedem Endgerät einen eindeutigen Registrierungscode-Aufkleber zuordnen, der per Post an die Gliederung versendet wird. Sind alle Bedingungen erfüllt, wird der Auftragssammler zurück an die Gliederung übergeben.
4 Die Gliederung erhält den Auftragssammler zur finalen Abnahme zurück und bestätigt das Aufbringen der Registrierungscode-Aufkleber auf den zugehörigen Endgeräten. Erst mit dieser Abnahme erhalten die Endgeräte den Status "aktiv"




Kommentar
Bjoern Nicklaus sagt:
22.02.2026DIE WORKFLOWS SIND IN SOWEIT VERALTET, DASS
Die Gliederung erhält keine Frequenzzuteilung mehr, sondern eine verbandsinterne Nutzungserlaubnis.
die BNetzA in der Regel nicht mehr in jedem AS involviert ist. Für die BNetzA gibt es einen separaten Bestandsmeldungsworkflow, der alle Aktiven Endgeräte und Feststationen regelmäßig meldet und damit in die DLRG-FZT aufnimmt.
Für Einzelfallprüfungen BNetzA gibt es einen extra Workflow.