Ein Wechsel zum SKR42 vom SKR49 ist obligatorisch. Der SKR49 ist seitens des Ersteller (DATEV eG) eingestellt, er war jahrelang der Kontenplan für Vereine und Stiftungen. Der SKR42 ist der offizielle Nachfolger. (vier Kontenpläne (SKR42_EÜR, SKR42_EÜR_mit_Jugend, SKR42_Bilanz, SKR42_Bilanz_mit_Jugend stellen wir in kürze hier zur Verfügung)

HINWEISE:

  • Kostenstellen und Auswertungskennziffern (Kostenträger) werden übernommen können nach dem Wechsel des Kontenplan überarbeitet werden, sofern gewünscht.
  • Die Einrichtungen in Beträgen/Spendenarten/Positionen der Geschäftsbereiche/ Bankkonten/Kassen sowie in den weitern Grundeinrichtungen der Buchhaltung werden durch ein Standardmapping umgestellt.
  • Sämtliche individuellen Konten werden nicht automatisch mit umgestellt oder auf den SKR42 gemappt werden können. (Sollten im Bereich der Einrichtungen solche Konten enthalten sein, wird ein Protokoll erstellt, in dem ersichtlich ist, wo man selbst noch Hand anlegen muss)
  • Eine Vorkontierung von Kontoauszügen für das Jahr 2025 darf erst nach dem Wechsel auf den SKR42 erfolgen!


Hier wird der Wechsel beschrieben:

  1. Der letzten Import der Banken für das Jahr 2024 muss erfolgen sein.
  2. Die Kontoauszüge müssen im Bereich der Mitgliederverwaltung (Finanzen → Banking → Konten/Kasse) vollständig vorkontiert sein.
  3. Im Bereich der Buchhaltung → Buchungen → Belege importieren müssen die Stapel die das Jahr 2024 betreffen importiert sein.
  4. Nachdem die Punkte 1 bis 3 abgeschlossen sind, kann mit Punkt 4 weiter verfahren werden. (dies ist im Schulungssystem ab dem 21.12.2024 theoretisch machbar)

  5. Im Menüpunkt ... (wird später ergänzt) wird eine die Möglichkeit geben den Wechsel des SKR anzustoßen. Der Schalter "Aktion durchführen" leitet den Prozess ein. Es folgt dann die Meldung im Vordergrund des folgenden Bildes:
  6. Nach Bestätigung wird unterhalb der aktuellen Hierarchie eine Struktur Archiv-[GLIEDERUNGNAME] angelegt.


  7. Der aktuelle Benutzer erhält einen virtuellen Nutzer mit einer definierten Rechtegruppe. Diese Rechtegruppe darf nur noch Buchhaltungsbuchungen vornehmen und keine Funktionen außerhalb der Buchhaltung durchführen, da Bankbewegungen nicht mehr übertragen werden, sind zusätzlich keine Stapelübernahmen möglich. ZUR SICHERHEIT: Vor der Übertragung in die Archivstruktur wird geprüft ob alle Bankkonten / Kassen mit Endstand 31.12. des letzten angelegten Wirtschaftsjahres im Banking-Modul befüllt und kontiert sind. Ferner müssen auch die Stapel erzeugt sein. Sofern dies nicht erfolgt ist, kann eine Verschiebung nicht erfolgen und wird mit einer Fehlermeldung quittiert.

Es kann nur einmal der Übertrag erfolgen. Dieser Vorgang ist auch nicht zurückzunehmen. Ausnahme wäre ein Kostenpflichtiger-Restore aus dem Datenbank-Backup.

Auf der Ebene der Buchhaltung können sämtliche Abschluss arbeiten durchgeführt werden sowie weitere Buchungen durchgeführt werden! Es reicht auch die oben genannten Stapel in die Buchhaltung zu übernehmen, diese müssen noch nicht verbucht werden.

Übertrag der Endzahlen in die neue Buchhaltung (Eröffnungswerte setzen)

Um in den Berichten Vergleichswerte zum letzten Jahr zu haben, wird aus der Archivbuchhaltung der Kontostand abgefragt und mittels Überleitungstabelle in die aktuelle Buchhaltung SKR42 übertragen. Hierzu wird ein Wirtschaftsjahr aus dem Vorjahr angelegt und eine Schlussbuchung erzeugt.


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