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Die Endgeräte müssen entsprechend dem gültigen Systemhandbuch im aktuellen Stand programmiert werden (Dies schließt unter anderem die Kanalwahlschalterbelegung, wie auch eine automatische Sendebegrenzung Sendezeitbegrenzung mit ein)

Sie Die Endgeräte müssen in der Whitelist oder mindestens in der analogen Kompatibilitätsliste aufgeführt sein.

Uns stehen 4 neue Frequenzen zur analogen/digitalen Nutzung zur Verfügung, die wir wie folgt nutzen wollen:

DLRG-Kanal 1 - 4 (analog)

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Es wird ein bundesweit einheitliches Verwaltungssystem verpflichtend eingeführt - die elektronische Funkgerätekarte Funkgerätekartei oder kurz eFGK.

In dieses an das ISC angeschlossene und nur mit einem DLRG-Account nutzbare Verwaltungssystem, pflegt jede Gliederung zukünftig seine DLRG-Betriebsfunkendgeräte und -Feststationen.

Das System ermittelt daraus automatisch ob ein Antrag (Neu/Änderung/Verzicht/Verlängerung) für an die BNetzA notwendig ist und befüllt automatisch die aktuellen behördlichen Antragsformulare, die dann direkt über das Referat 2 des Bundesverbandes an die BNetzA elektronisch übergeben werden. Die Frequenzzuteilungen der BNetzA gehen ebenso elektronisch zurück an das Referat 2 und werden dort in das Verwaltungssystem übernommen und so der Gliederung selbst und den übergeordneten Gliederungen zur Verfügung gestellt - parallel dazu erhält die Gliederung einen eindeutigen Registrierungscode-Aufkleber, der als Nachweis der Anmeldung auf dem Endgerät anzubringen ist.

Für die digitale Nutzung verwaltet die eFGK auch die benötigten bundesweit eindeutigen U-IDs, die Teil der Programmierung des  digitalfähigen Endgerätes ist.

Bei Feststationen und Infrastrukturkomponenten (Repeater) ist zusätzlich der zuständige Landesverband als zuständige Betriebsleitung involviert und stellt die Einhaltung der rechtlichen und technischen Vorgaben durch ihre explizite Freigabe vor einer Anmeldung bei der BNetzA sicher.

Die Gliederung sieht dabei immer in welchem Status sich ihr Auftrag befindet.

Das Verwaltungssystem wird zusätzlich auch freiwillig nutzbare Möglichkeiten zur Gliederungsinternen Verwaltung von Endgeräten anderer Funkdienste bereitstellen.