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Derzeit verfügt die DLRG über Frequenzen mit einem Kanalabstand von 20kHz. Im Zuge der Maßnahmen des Staates zur "Digitalen Dividende" re-organisiert die Bundesnetzagentur (BNetzA) bis zum 31.12.2028 den 2m-Betriebsfunkbereich mit dem Ziel im selben Frequenzbereich mehr Teilnehmern Frequenzen (kostenpflichtig) anbieten zu können als heute. Dies gelingt, in dem der gesamten Frequenzbereich auf einen Kanalabstand von 12,5kHz umgestellt wird und es so in einen 100kHz Frequenzbereich möglich ist, anstelle von 5x 20Khz Frequenzen, dann 8x 12,5 kHz Frequenzen zu vergeben.

Basierend auf diesem Hintergrund konnten BNetzA und DLRG bereits abstimmen, dass unsere zukünftigen 12,5 kHz Frequenzen im Bereich unserer heutigen 20Khz Frequenzen liegen. So ist es möglich unsere passive Infrastruktur wie Antennen und Antennenkabel in Fahrzeugen, Booten und unseren Wasserrettungsdienststationen auch nach der Umstellung weiter zu nutzen, was wiederum die nötigen Investitionen zumindest an dieser Stelle mildert.

Einhergehend mit der Umstellung auf 12,5 kHz werden zukünftig Frequenzzuteilungsanträge nur noch vom Bedarfsträger gemäß VVnömL, der "DLRG e.V." angenommen.  

Parallel dazu eröffnen uns die neuen 12,5 kHz Frequenzen die Möglichkeit der digitalen Übertragung, deren Vorteil u.a. darin liegt, dass jede Frequenz für 2 Kanäle anstelle nur 1 Kanal genutzt werden kann. Diese digitale Entwicklung macht auch auf dem Endgerätemarkt nicht halt und viele Hersteller bieten schon keine rein analogen Endgeräte mehr an, sondern sogenannte Hybridgeräte, die sowohl analoge als auch digitale Übertragung ermöglichen. Die Hersteller fokussieren sich hier jedoch immer stärker auf die digitale Seite, so dass davon auszugehen ist, dass die Hersteller zukünftig die analoge Unterstützung immer weiter reduzieren werden.

Aus diesem Grund hat sich die Ressortfachtagung (Gremium der Landesverband Fachbereiche IuK) in 2018 dafür ausgesprochen im Zuge der Umstellung auch das Thema Digitalisierung des DLRG-Betriebsfunks mit anzugehen und in einer konsolidierten Umstellungsaktion sowohl die Umstellung auf 12,5 kHz, als auch die digitale Nutzung zu ermöglichen.    

Herausforderungen der Umstellung

Wir müssen einen Parallelbetrieb von 20kHz und 12,5Khz Frequenzen so kurz wie möglich halten, um 

  • schnell wieder in der Lage zu sein bundesweit untereinander in Ausbildung und bei Einsatzätzen kommunizieren zu können
  • Weiterhin überwiegend Infrastrukturfrei zu bleiben
  • zwangsläufig auftretende Störungen zwischen den alten und den neuen Frequenzen auf ein Minimum zu reduzieren
  • Eine Lösung bereitstellen alle für den DLRG-Betriebsfunk nötigen BNetzA Anträge über die DLRG e.V. abwickeln zu können und den organisatorischen Aufwand in den Gliederungen zu reduzieren durch Digitalisierung.
  • Die Weichen für die digitale DLRG-Betriebsfunkumstellung für die nächsten Jahrzehnte stellen, denn DMR ist nicht gleich DMR (ein bundesweit einheitliches System, das den Namen auch verdient - kurz DMR@DLRG) - inklusive geeigneter Endgeräte
  • Bundesweite Umstellung koordinieren
  • Anpassung der Ausbildungsunterlagen (Ausbildungsvorschriften)
  • und weiteres

Alle diese Themen diskutiert und stimmt der Fachbereich IuK gemeinsam mit den Landesverbands IuK-Beauftragten ab und empfiehlt der Ressorttagung (Gremium der Leiter Einsatz der Landesverbände) das weitere Vorgehen.

Was wird sich im DLRG-Betriebsfunk zu heute konkret technisch ändern?

Die Endgeräte müssen entsprechend dem Systemhandbuch im aktuellen Stand programmiert werden (Dies schließt unter anderem die Kanalwahlschalterbelegung, wie auch eine automatische Sendebegrenzung mit ein)

Sie müssen in der Whitelist oder mindestens in der analogen Kompatibilitätsliste aufgeführt sein.

Uns stehen 4 neue Frequenzen zur analogen/digitalen Nutzung zur Verfügung:

DLRG-Kanal 1 - 4 (analog)

  • Für die analogen Kanäle 1-4 ändert sich nur, das die Frequenzen 12,5 kHz breit sind.
  • Sie werden weiterhin nur für analoge Sprachübertragung genutzt - andere Protokolle oder Datenübertragung sind nicht vorgesehen.
  • Eine  ZVEI 1 Nutzung (5-Ton) regelt weiterhin der zuständige Landesverband. 

DLRG-Kanal 5 - 12 (digital)

  • Die Kanäle 5-12 werden zur digitalen Übertragung genutzt (DMR)
  • Der jeweilige Landesverband regelt verbindlich wer und welcher Kanal digital genutzt werden darf (Kanalkoordinierung) - dabei muss berücksichtigt werden dass eine digitale Übertragung eine analoge Übertragung auf der selben Frequenz massiv beeinträchtigt (siehe Systemhandbuch)
  • Zur reinen Sprachübertragung können, je nach Möglichkeit des Endgeräts und des gewünschten Umfangs, noch folgende Dienste/Features hinzukommen:
    • Digitaler Anrufton
    • Short Massage Service
    • GPS Ortung
    • Bluetooth Anbindung von Zubehör
    • IT gestützte Auswertung
    • Notruffunktion
    • Statusfunktion

DLRG-Kanal 13 - 16 (Repeater)

Für Motorola Endgeräte gibt es den erweiterten Reichweiten Direkt Modus (Extended Range Direct Mode - ERDM) über einen Motorola-Repeater (LV Zustimmung immer erforderlich!)

Was wird sich im DLRG-Betriebsfunk zu heute konkret organisatorisch ändern?

Es wird ein bundesweit einheitliches Verwaltungssystem verpflichtend eingeführt - die elektronische Funkgerätekarte oder kurz eFGK.

In dieses an das ISC angeschlossene und nur mit einem DLRG-Account nutzbare Verwaltungssystem, pflegt jede Gliederung zukünftig seine DLRG-Betriebsfunkendgeräte und -Feststationen.

Das System ermittelt daraus automatisch ob ein Antrag (Neu/Änderung) für die BNetzA notwendig ist und befüllt automatisch die behördlichen Antragsformulare, die dann über das Referat 2 des Bundesverbandes an die BNetzA übergeben werden. Die Frequenzzuteilungen der BNetzA gehen elektronisch an das Referat 2 und werden dort in das Verwaltungssystem übernommen und so der Gliederung selbst und den übergeordneten Gliederungen zur Verfügung gestellt - parallel dazu erhält die Gliederung einen eindeutigen Registrierungscode-Aufkleber, der als Nachweis der Anmeldung auf dem Endgerät anzubringen ist.

Bei Feststationen und Infrastrukturkomponenten (Repeater) ist zusätzlich der zuständige Landesverband als zuständige Betriebsleitung involviert und stellt die Einhaltung der rechtlichen und technischen Vorgaben durch ihre explizite Freigabe vor einer Anmeldung bei der BNetzA sicher.

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