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Aus diesem Grund hat sich die Ressortfachtagung (hier: Gremium der Landesverbände aus dem Fachbereich IuK) in 2018 dafür ausgesprochen, im Zuge der Umstellung auch das Thema Digitalisierung des DLRG-Betriebsfunks mit anzugehen und in einer konsolidierten Umstellungsaktion sowohl die Umstellung auf 12,5 kHz als auch die digitale Nutzung zu ermöglichen.     Dieser Empfehlung ist die Ressorttagung (Gremium der Leiter Einsatz aus allen Landesverbänden) gefolgt.

Herausforderungen der Umstellung

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Alle diese Themen diskutiert und stimmt der Fachbereich IuK gemeinsam mit den IuK-Beauftragten der Landesverbände ab und empfiehlt der Ressorttagung (Gremium der Leiter Einsatz aus allen Landesverbänden) das weitere Vorgehen.

Was wird sich im DLRG-Betriebsfunk zu heute konkret technisch ändern?

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Die eFGK wird zusätzlich auch freiwillig nutzbare Möglichkeiten zur gliederungsinternen Verwaltung von Endgeräten anderer Funkdienste bereitstellen.

Wird es neue Qualifikationen geben um am digitalen DLRG-Betriebsfunk teilnehmen zu dürfen?

Wir haben gemeinsam mit den Landesverbänden abgestimmt, dass es keine zusätzlichen Qualifikationen geben wird. Wir werden bis Mitte 2024 die derzeitigen Ausbildungsvorschriften AV 710 DLRG-Sprechfunkunterweisung und AV 711 DLRG-Sprechfunker entsprechend überarbeiten und um die nötigen DMR-Anteile ergänzen. Dabei ist es unser Ziel, den zeitlichen Umfang nach Möglichkeit unverändert beizubehalten.