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Derzeit verfügt die DLRG über Frequenzen mit einem Kanalabstand von 20 kHz. Im Zuge der Maßnahmen des Staates zur "Digitalen Dividende" (dies sind durch die Digitalisierung des Funks frei werdenden Frequenzbänder) re-organisiert die Bundesnetzagentur (BNetzA) bis zum 31.12.2028 den 2m-Betriebsfunkbereich mit dem Ziel, im selben Frequenzbereich mehr Teilnehmern Frequenzen (kostenpflichtig) anbieten zu können als heute. Dies gelingt, indem der gesamte Frequenzbereich auf einen Kanalabstand von 12,5 kHz umgestellt wird und es so in einem 100 kHz Frequenzbereich möglich ist, anstelle von 5 x 20 kHz Frequenzen, dann 8 x 12,5 kHz Frequenzen zu vergeben.

Basierend auf diesem Hintergrund konnten BNetzA und DLRG bereits abstimmen, dass unsere zukünftigen 12,5 kHz Frequenzen im Bereich unserer heutigen 20 kHz Frequenzen liegen. So ist es möglich, unsere passive Infrastruktur wie Antennen und Antennenkabel in Fahrzeugen, Booten und unseren Wasserrettungsdienststationen auch nach der Umstellung weiter zu nutzen, was wiederum die nötigen Investitionen zumindest an dieser Stelle mindert.

Einhergehend mit der Umstellung auf 12,5 kHz werden zukünftig Frequenzzuteilungsanträge - gemäß VVnömL - nur noch vom Bedarfsträger, der "DLRG e.V.", angenommen.  

Parallel dazu eröffnen uns die neuen 12,5 kHz Frequenzen die Möglichkeit der digitalen Übertragung, deren Vorteil u.a. darin liegt, dass jede Frequenz für 2 Kanäle anstelle nur 1 Kanal genutzt werden kann. Diese digitale Entwicklung macht auch auf dem Endgerätemarkt nicht halt und viele Hersteller bieten schon keine rein analogen Endgeräte mehr an, sondern sogenannte Hybridgeräte, die sowohl analoge als auch digitale Übertragung ermöglichen. Die Hersteller fokussieren sich hier jedoch immer stärker auf die digitale Seite, sodass davon auszugehen ist, dass die Hersteller zukünftig die analoge Unterstützung immer weiter reduzieren werden.

Aus diesem Grund hat sich die Ressortfachtagung (Gremium der Landesverbände aus dem Fachbereich IuK) in 2018 dafür ausgesprochen, im Zuge der Umstellung auch das Thema Digitalisierung des DLRG-Betriebsfunks mit anzugehen und in einer konsolidierten Umstellungsaktion sowohl die Umstellung auf 12,5 kHz als auch die digitale Nutzung zu ermöglichen. Dieser Empfehlung ist die Ressorttagung (Gremium der Leiter Einsatz aus allen Landesverbänden) gefolgt.

Herausforderungen der Umstellung

Wir müssen einen Parallelbetrieb von 20 kHz und 12,5 kHz Frequenzen so kurz wie möglich halten, um 

  • schnell wieder in der Lage zu sein, bundesweit untereinander in Ausbildung und bei Einsatzätzen kommunizieren zu können.
  • weiterhin überwiegend infrastrukturfrei zu bleiben.
  • zwangsläufig auftretende Störungen zwischen den alten und neuen Frequenzen auf ein Minimum zu reduzieren.
  • eine Lösung bereitzustellen, alle für den DLRG-Betriebsfunk nötigen BNetzA-Anträge über die DLRG e.V. abwickeln zu können und den organisatorischen Aufwand durch die Digitalisierung in den Gliederungen zu reduzieren.
  • die Weichen für die digitale DLRG-Betriebsfunkumstellung für die nächsten Jahrzehnte zu stellen, denn DMR ist nicht gleich DMR (ein bundesweit einheitliches System, das den Namen auch verdient - kurz DMR@DLRG) - inklusive geeigneter Endgeräte.
  • eine bundesweite Umstellung koordinieren zu können.
  • um unsere Einsatzkräfte zeitnah auf den selben Ausbildungsstand zu bringen - hierzu gehört auch die Anpassung der einheitlichen Ausbildungsunterlagen (Ausbildungsvorschriften)
  • ...

Alle diese Themen diskutiert und stimmt der Fachbereich IuK gemeinsam mit den IuK-Beauftragten der Landesverbände ab und empfiehlt der Ressorttagung das weitere Vorgehen.

Was wird sich im DLRG-Betriebsfunk zu heute konkret technisch ändern?

Die Endgeräte müssen entsprechend dem gültigen Systemhandbuch programmiert werden (dies schließt unter anderem die Kanalwahlschalterbelegung wie auch eine automatische Sendezeitbegrenzung mit ein).

Die Endgeräte müssen in der Whitelist oder mindestens in der analogen Kompatibilitätsliste aufgeführt sein.

Uns stehen 4 neue Frequenzen zur analogen/digitalen Nutzung zur Verfügung, die wir wie folgt nutzen wollen:

DLRG-Kanal 1 - 4 (analog)

  • Für die analogen Kanäle 1 - 4 ändert sich nur, dass die Frequenzen 12,5 kHz breit sind.
  • Sie werden weiterhin nur für analoge Sprachübertragung genutzt - andere Protokolle oder Datenübertragung sind nicht vorgesehen.
  • Eine 5-Ton-Folge Nutzung nach "ZVEI 1"-Standard regelt weiterhin der zuständige Landesverband. 

DLRG-Kanal 5 - 12 (digital)

  • Die Kanäle 5 -12 werden zur digitalen Übertragung genutzt (DMR).
  • Der jeweilige Landesverband regelt verbindlich, wer und welcher Kanal digital genutzt werden darf (Kanalkoordinierung) - dabei muss berücksichtigt werden, dass eine digitale Übertragung eine analoge Übertragung auf der selben Frequenz massiv beeinträchtigt (siehe Systemhandbuch).
  • Zur reinen Sprachübertragung können, je nach Möglichkeit des Endgeräts und des gewünschten Umfangs, noch folgende Dienste/Features hinzukommen:
    • Digitaler Anrufton
    • Short Massage Service
    • GPS Ortung
    • Bluetooth-Anbindung von Zubehör
    • IT-gestützte Auswertung
    • Notruffunktion
    • Statusfunktion

DLRG-Kanal 13 - 16 (Repeater)

Für Motorola Endgeräte gibt es den erweiterten Reichweiten Direktmodus (Extended Range Direct Mode - ERDM) über einen Motorola-Repeater. (Zustimmung des Landesverbands ist immer erforderlich!)

Was wird sich im DLRG-Betriebsfunk zu heute konkret organisatorisch ändern?

Es wird ein bundesweit einheitliches Meldesystem verpflichtend eingeführt - dieses wird den Namen "elektronische Funkgerätekartei" oder kurz "eFGK" tragen.

In dieses, an das ISC angeschlossene und nur mit einem DLRG-Account nutzbare Meldesystem, meldet jede Gliederung zukünftig seine DLRG-Betriebsfunk-Endgeräte und -Feststationen, sowie Änderungen.

Die eFGK ermittelt daraus automatisch, ob ein BNetzA-Antrag (Neu/Änderung/Verzicht/Verlängerung) notwendig ist und befüllt automatisch die aktuellen behördlichen Antragsformulare, die dann direkt über das Referat 2 des Bundesverbandes an die BNetzA elektronisch übergeben werden. Die Frequenzzuteilungen der BNetzA gehen ebenso elektronisch zurück an das Referat 2 und werden dort in die eFGK übernommen und so der Gliederung selbst und den übergeordneten Gliederungen zur Verfügung gestellt - parallel dazu erhält die Gliederung einen eindeutigen Registrierungscode-Aufkleber per Post, der als Nachweis der Anmeldung auf dem Endgerät anzubringen ist.

Für die digitale Nutzung des DLRG-Betriebsfunks verwaltet die eFGK auch die benötigten bundesweit eindeutigen User-IDs (U-ID), die Teil der Programmierung des Endgerätes sind.

Bei Feststationen und Infrastrukturkomponenten (Repeater) ist zusätzlich der zuständige Landesverband als verantwortliche Betriebsleitung involviert und stellt die Einhaltung der rechtlichen und technischen Vorgaben durch ihre explizite Freigabe vor einer Anmeldung bei der BNetzA sicher.

Die Gliederung sieht dabei immer, in welchem Status sich ihr Auftrag befindet.

Die eFGK wird zusätzlich auch freiwillig nutzbare Möglichkeiten zur gliederungsinternen Verwaltung von Endgeräten anderer Funkdienste bereitstellen.

Wird es neue Qualifikationen geben um am digitalen DLRG-Betriebsfunk teilnehmen zu dürfen?

Wir haben gemeinsam mit den Landesverbänden abgestimmt, dass es keine zusätzlichen Qualifikationen geben wird. Wir werden bis Mitte 2024 die derzeitigen Ausbildungsvorschriften AV 710 DLRG-Sprechfunkunterweisung und AV 711 DLRG-Sprechfunker entsprechend überarbeiten und um die nötigen DMR-Anteile ergänzen. Dabei ist es unser Ziel, den zeitlichen Umfang nach Möglichkeit unverändert beizubehalten.


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