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Die Planung und Kommunikation des genauen Umstellungsablaufs innerhalb dieses generellen Zeitfensters erfolgt durch den jeweils lokal zuständigen Landesverband, damit lokale Besonderheiten berücksichtigt und eine koordinierte Umstellung von gliederungsübergreifenden Einsatzeinheiten und Wasserrettungszügen gewährleistet werden kann.


=> bundesweit abgestimmtes generelles Zeitfenster zur technischen Umstellung auf das 12,5 kHz Raster und damit die 4 neuen Frequenzen: 15.10.2024(!) bis 15.04.2025

=> konkrete Umstellungsdaten innerhalb des generellen Zeitfensters obliegt dem jeweils zuständigen Landesverband

(Stand 06/2023)


(Stand 08.08.2022)

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