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Sofern der Gliederungsaccount noch gar nicht existiert, muss er beantragt werden. Der hier auf der Hilfeseite verlinkte Antrag muss ausgefüllt und an die Bundesgeschäftsstelle geschickt werden. Falls ein Gliederungsaccount existiert (erkennbar daran, dass eine Gliederungswebsite unter gliederung.dlrg.de/gliederung.dlrg-jugend.de existiert), aber niemand mehr das Passwort weiß, kann es ebenfalls über den Antrag zurückgesetzt werden. Falls noch Zugriff auf die am Gliederungsaccount hinterlegte Mailadresse besteht, kann darüber ebenfalls das Passwort zurückgesetzt werden.

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Wenn bei einem Gliederungsaccount, dass Passwort vergessen wurde, kann die Passwort-Vergessen-Funktion verwendet werden (https://dlrg.net/index.php?doc=public/pw_lost) oder werden oder es muss ein neuer Antrag Internetdienste gestellt werden, mit dem Hinweis Passwort zusenden.  Dieser befindet sich auf der Hilfeseite.

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