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Aus dem Namen des Gliederungsaccounts leitet sich meist auch die Adresse der Gliederungswebsite und dadurch auch der Domain (gliederung.dlrg.de/gliederung.dlrg-jugend.de) des E-Mail-Accounts ab. Deshalb ist der Gliederungsaccount immer Voraussetzung für Homepage und Emailadressen. Im Umkehrschluss heißt das auch, dass Emailadressen nicht ohne Gliederungswebsite zu erhalten sind.

Sofern der Gliederungsaccount noch gar nicht existiert, muss er beantragt werden. Der hier verlinkte Antrag muss ausgefüllt und an die Bundesgeschäftsstelle geschickt werden. Falls ein Gliederungsaccount existiert (erkennbar daran, dass eine Gliederungswebsite unter gliederung.dlrg.de/gliederung.dlrg-jugend.de existiert), aber niemand mehr das Passwort weiß, kann es ebenfalls über den Antrag zurückgesetzt werden. Falls noch Zugriff auf die am Gliederungsaccount hinterlegte Mailadresse besteht, kann darüber ebenfalls das Passwort zurückgesetzt werden.

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