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Info

Nach einem aktuellen EuGH-Urteil muss nun auch für GA eine aktive Einwilliungung der Nutzer eingeholt werden. (https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/fachbeitraege/google-analytics-datenschutzkonform-einsetzen/).  Eine technische Lösung für diese Anforderung ist in der Entwicklung, steht aber aktuell noch nicht zur Verfügung.


Mithilfe von GoogleAnalytics (im weiteren "GA") lassen sich detaillierte Nutzungsstatistiken für die Website erstellen. Aufgrund dieser Statistiken können Rückschlüsse auf die Qualität der Website gezogen und diese ggf. angepasst werden.

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