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Schlüssel

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Seit 2009 ist es möglich, dass sich Gliederungen mit ihren Seiten in das zentrale Spendenportal die zentrale Spenden-App einbinden und so Förderern ein Instrument anbieten, um online für sie zu spenden. Alle Spenden, die beim Präsidium für die Gliederung eingehen, werden monatlich ohne Abzüge direkt an die Gliederung überwiesen. Zudem erhält die Gliederung eine automatisch generierte Spendenquittung als pdf-Datei an die im ISC für Spendenzwecke hinterlegte E-Mail-Adresse. Auf dieser Spendenquittung stehen Name, Adresse, Spendenbetrag und Spendenzweck. Die pdf-Datei muss dann nur noch ausgedruckt, von dem Verantwortlichen der Gliederung unterschrieben und an den Spender versandt werden. Jede Gliederung, die am Online-Spendenportal teilnimmt, verpflichtet sich auch automatisch, die Spendenbestätigungen ordnungsgemäß zu unterschreiben und zu versenden. Die eingegangenen Spenden sind natürlich nur satzungsgemäß und soweit vom Spender ergänzend vorgegebenen zweckbestimmt und zeitnah einzusetzen.

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  • für welche Zwecke die Spenden eingesetzt werden sollen
  • wie eventuell bereits erhaltene Spenden eingesetzt wurden
  • der Jahresabschluss (hierzu hat sich auch der Bundesverband als Mitglied des Deutschen Spendenrates verpflichtet (siehe Selbstverpflichtung). Es genügt ein PDF des (beispielsweise mit der VHU-Software erstellten) Jahresabschlusses.
  • einen Ansprechpartner für Spenden (hier reicht ein Link)
  • die Satzung der Gliederung (hier reicht ein Link)

Verfahren

  1. Die Spendenseite wird von der Gliederung eingerichtet.
  2. In der Verwaltungsoberfläche werden in der Gliederungs-DB in den beiden Reitern "Online-Spenden" und "Spendenzwecke" die erforderlichen Daten eingetragen. Diese Spendenstammdaten und Verwendungszwecke kann die Gliederung jederzeit im ISC unter Gliederung -> Online-Spenden pflegen und ändern.
  3. Die Gliederung muss eine Kopie der aktuellen Bescheinigung über die Körperschaftssteuerbefreiung an die DLRG-Bundesgeschäftsstelle, Im Niedernfeld 2, in 31542 Bad Nenndorf oder per E-Mail an isc@bgst.dlrg.de mit der Bitte um Aufnahme ins Spendenportal senden. Bitte gebt hier auch die Gliederungsnummer an. Die oben beschriebenen Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Hinweis: In der Bescheinigung über die Körperschaftsbefreiung ist immer ein Enddatum angegeben. Wenn dieses Enddatum erreicht ist und kein neuer Freistellungsbescheid an die Bundesgeschäftsstelle gesendet wurde, erfolgt eine automatische Sperrung der Gliederung.
  4. Ein Mitarbeiter der Bundesgeschäftsstelle schaltet nach Prüfung das Spenden für die Gliederung frei oder informiert die Gliederung, falls noch Voraussetzungen fehlen sollten.
  5. Wenn diese Schritte erledigt sind, kann die Gliederung einen Link auf das Spendenportal mit der eigenen siebenstelligen Gliederungsnummer anlegen! Dies macht er auf der eigenen Spendenseite unter: "Online-Spenden". Es entsteht dann eine verschlüsselte Verbindung. Beispiele: https://muellheim.dlrg.de/spenden/
  6. Eingegangene Spenden tauchen im ISC in der Spenden-App auf. Dort kann auch eine Spendenbescheinigung ausgedruckt werden. Man erhält sie auch per Mail an die für Spendenzwecke hinterlegte E-Mail-Adresse. Bitte beachten: aufgrund rechtlicher Konstruktionen in den LVs (z. B. nur LV ist e. V.) ist möglicherweise die Spendenbescheinigung nicht generell verwendbar.

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