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Gewisse Aufgaben innerhalb der eFGK, vor allem im BEreich BehördenworkflowBereich Feststationen, sind durch den zuständigen Landesverband freizugeben.

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Im Wesentlichen kann über die Funktionen der LV Freigabe über 2 der 3 Kacheln im Bereich Freigabe  im Bereich Verwaltung "Feststations- und Infrastrukturfreigaben zugegriffen.

Sobald eine Gliederung unterhalb des LVs einen Auftragssammler (AS) zugegriffen werden.

Zum einen der "Auftragssammler mit Handlungsbedarf" und zum Anderen die "Auftragssammler- Abnahme"

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Ein weiteres Beispiel ist die Anlage von Feststationen.

absendet, so wird geprüft, ob dieser eine Feststation enthält.

Falls ja, ist die LV Freigabe nötigDiese werden im Bereich Verwaltung "Feststations- und Infrastrukturfreigaben gestartet.

An der kleinen Zahl auf orangenem Grund ist ersichtlich, dass hier Freigaben zu tätigen sind. Mit einem Klick auf die Kachel, öffnet sich die Übersicht der Auftragssammler.

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Im vorliegenden Fall erscheinen 2 Meldungen (RegCode fehlt und Kanal muss zugewiesen werden)

Hierbei kann der fehlende RegCode ignoriert werden, da es sich hier um HRT handelt. dieses bekommt den RegCode erst nach der Finalisierung durch den BV und ist für die LV Freigabe nicht relevant.

Der Arbeitskana kann hier einzeln zugewiesen werden, oder zukünftig für alle Feststationen festgelegt werden.

In dem Freitextfeld darunter können Korrekturen angefordert werden. Alles, was hier eingetragen wird, wird zusammen mit dem AS zurück an die Gliederung gegeben.

Dies geschieht durch den Klick auf "Korrektur anfordern".

Sobald die Gliederung die Korrekturen umsetzt und den AS zurückschickt, startet die LV Freigabe erneut. Dieser Schritt kann mehrfach wiederholt werden.

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Sobald alles entsprechend erledigt wurde, wird der AS mit Klick auf "LV-Freigabe" freigegeben. Am Beispiel der Feststation wird der AS an den Bundesverband weitergeleitetFreigeben" an die nächste Gleiderung zur Weiterbearbeitung abgeschickt.

Am Beispiel des AS Nr 83 wird er zuerst an den BV weitergeschickt, damit dieser das HRT aus dem AS noch beabreiten kann. Danach geht der AS zur OG und wird dort abgeschlossen.