Mit einem Klick auf das Stift-Icon in der Spalte "Aktionen" startet die LV-Freigabe.
zeigt an, dass es sich hier um eine Freigabe für eine oder mehrere Feststationen handelt. zeigt an, dass es sich hier um eine Freigabe für eine oder mehrere Infrastrukturkomponenten (Repeater) handelt, die nicht einer Feststation zugeordnet sind. zeigt an, dass es sich hier um eine Mischung der beiden obigen Fälle oder um die Freigabe einer Feststation mit Infrastrukturkomponente (Repeater) handelt. |
Es öffnet sich nun der entsprechende Auftragssammler zur Prüfung. Der Landesverband sieht hier nun den Inhalt des gesamten Auftragssammlers der Untergliederung. Rote Hinweise in der Übersicht können an dieser Stelle vom LV ignoriert werden.
Auf dieser Seite wird auch der Arbeitskanal und der Funkverkehrskreis der Gliederung angezeigt, die aktuell in der eFGK hinterlegt sind und können durch Setzen des Hakens für alle Feststationen im Antrag übernommen werden. Die Daten für die Gliederung können hier auch geändert werden. Soll für eine Feststation ein abweichender Arbeitskanal und/oder Funkverkehrskreis verwendet werden, so kann dies über das Stift-Icon bei der jeweiligen Feststation erfolgen - ein dort gesetzter Wert wird nicht durch die Einstellung auf dieser Seite überschrieben. Spätere Anpassungen und Korrekturen können über die Kachel "Arbeitskanäle & Funkverkehrskreise" erfolgen. Für die zu berücksichtigenden Regeln zur Vergabe von Arbeitskanälen und Funkverkehrskreisen lese bitte die Anleitung eFGK - LV Arbeitskanäle & Funkverkehrskreise.
Gesamtstrahlungsleistung am Standort ≤ 10 W darf nur dann angekreuzt sein, wenn die Gesamtsumme aller Strahlungsleistungen am Standort - egal welcher Funkdienste und Funkanwendungen - diese 10 W nicht überschreiten. Sollen z. B. zwei DLRG-Betriebsfunkfeststationen am selben Standort betrieben werden, so sind in der Regel die 10 W überschritten und bei den betreffenden Feststationen darf das Häkchen nicht gesetzt werden! Als grobe Faustformel kann man sagen, dass alle Sendeantennen in einem Umkreis von 20 m zum selben Standort zu zählen sind. Geht kein Weg daran vorbei und ihr kommt auf >10 W am Standort, so werden für den BNetzA-Antrag zusätzliche Dokumente für die Erstellung einer Standortbescheinigung benötigt. Die Formulare zur Erteilung einer Standortbescheinigung sind nicht in der eFGK abgebildet und müssen bei der BNetzA heruntergeladen, korrekt ausgefüllt und dann in der eFGK als Anlage zur Feststation mit hochgeladen werden. Sind sie vorhanden, sind sie ebenfalls vom LV inhaltlich zu prüfen. Wir empfehlen, nach Möglichkeit immer unter den 10 W pro Standort zu bleiben - z. B. durch Reduzierung der Abstrahlleistung auf in Summe <= 10 W oder die Prüfung, ob eine zweite Feststation einsatztaktisch wirklich nötig ist! |
Weiter geht es mit Fall 1 bis 3...
Fall 1: Es sind keine Änderungen an den Feststationsdaten nötig (direkte Freigabe)
Fall 2: Es müssen vor einer Freigabe Anpassungen vorgenommen werden
Fall 3: Der Feststations- oder Infrastrukturkomponentenantrag soll abgelehnt werden
Diese Korrekturschleife zwischen LV und Gliederung kann beliebig oft durchlaufen werden, bis Fall 1 eintritt. Änderungen an den Feststationsdaten kann ausschließlich die jeweilige Gliederung vornehmen.
Diese Korrekturschleife zwischen LV und Gliederung kann beliebig oft durchlaufen werden, bis keine Feststation oder Infrastrukturkomponente mehr im Auftragssammler vorhanden ist. Die notwendigen Änderungen kann ausschließlich die jeweilige Gliederung vornehmen.
Am Ende der Seite findet ihr den bisherigen Bearbeitungsverlauf und alle Korrekturanforderungen in chronologischer Reihenfolge |