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Die Betriebsleitung des Fernmeldebetriebes unterliegt grundsätzlich dem lokal zuständigen Landesverband. Eine Delegierung in die Bezirke ist prinzipiell möglichHierzu gehören auch die Arbeitskanal- und Funkverkehrskreiszuordnung im DLRG-Betriebsfunk. Diese und weitere Funktionen der Funkbetriebsleitung sind in der eFGK im Bereich "Organisation | Verwaltung DLRG-Betriebsfunk" abgebildet. Die Funktion Die Verwaltung der Arbeitskanälen und Funkverkehrskreise für die Untergliederungen ist über diese Kachel aufrufbarFunktion zu erreichen:

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Gültig für Gliederungsebene

  • Landesverband

  • Dem delegierenden Landesverband untergeordnete Bezirke. Der Bezirks-Anwender muss die eFGK-ISC-Rolle "eFGK-User" haben.

Voraussetzung

  • DLRG-Account hat die eFGK-ISC-Rolle : "eFGK-LV-BtrLtg" für den Landesverband

  • Die LV Stammdaten sind vollständig hinterlegt.

  • Hat der Landesverband die Aufgabe an seine Bezirke delegiert, so braucht der Bezirks-Nutzer die eFGK-ISC-Rolle "eFGK-User" auf Bezirksebene


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titleInhalt

Inhalt



Untergliederungen

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Erläuterungen Funktion "

Funkbetriebsleitung

Untergliederungen"

Angaben die in dieser Funktion vorgenommen werden, werden den Untergliederungen unter "Funkbetriebshinweise" angezeigt.

Auf der Übersichtseite werden die eigene Gliederung und dessen Untergliederungen angezeigt. 

Eine Erstzuordnung bzw. Korrektur erfolgt über das Aktions-Icon Image Added in der entsprechenden Zeile.

Fehlende Arbeitskanäle oder Funkverkehrskreise werden durch einen roten Platzhalter angezeigt - zusätzlich wird eine Hinweis unterhalb der Kopfleiste angezeigtIm Drop Down Menü  "Frequenznutzungsschema" sollte ausgewählt werden, wie die DLRG-Frequenzen im Landesverband grundsätzlich genutzt werden, also welche Frequenzen im Zuständigkeitsbereich für rein analoge und welche für die reine digitale Übertragung vorgesehen sind

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titleHinweis

Soll keine Festlegung getroffen werden, ist hier der Eintrag "es wird keine dedizierte Festlegung getroffen" zu wählen.
"Bundesweiter Standard" ist derzeit nicht zu nutzen!

Bei den Uploads könnt ihr Euren Untergliederungen Dokumente als "Ergänzungen zur DLRG-Prüfungsordnung" und "Ergänzungen zur Funkdienstanweisung" bereitstellen. Änderungen an den Dokumenten  werden sofort wirksam.

Info
titleHinweis

Werden weitere Upload Kategorien für Dokumente benötigt, die nicht zu diesen beiden passen, bitte auf den Bundesbeauftragten zugehen.

"Delegation an Bezirke" steuert ob der Landesverband die Zuteilung von Arbeitskanälen und Funkverkehrskreisen selbst für seinen Zuständigkeitsbereich vornimmt (Auswahl: nein) und der LV somit Schreibrechte auf die Funktion "Untergliederungen" hat.

Mit der Auswahl "ja" werden nur diese Aufgaben auf seine Bezirke delegiert, was dazu führt, dass der LV nur noch Leserechte auf die Funktion "Untergliederungen" hat (er kann nur noch seinen LV Arbeitskanal und Funkverkehrskreis editieren) - gleichzeitig wird bei den Bezirken die Funktion "Untergliederung" sichtbar und die Bezirke erhalten Schreibrechte darauf.

Info
titleHinweis

Die Delegation kann jederzeit geändert werden. Hierbei bleiben bereits vorgenommene Arbeitskanäle und Funkverkehrskreise erhalten - lediglich die Lese- und Schreibrechte auf die Daten werden geändert.

Im Abschnitt "Vom Bundesverband bereitgestellte Unterlagen" sind die Unterlagen zu finden, die zentral vom Bundesverband bereitgestellt und allen seinen Untergliederungen unter "Funkbetriebshinweise" lesend zur Verfügung gestellt werden und hier eingesehen werden können. Änderungen an den Dokumenten  werden sofort wirksam.

Diese beinhalten Dokumente, die für die gesamte DLRG Gültigkeit besitzen, wie

  • Prüfungsordnung der DLRG
  • Systemhandbuch DLRG Betriebsfunk
  • DLRG Funkdienstanweisung
  • sonstige Vorschriften, wie z.b. die FwDV 800 / 801

Eine weitere Funktion ist das Editieren bestimmter Einträge in Untergliederungen.

Hierfür ist neben der Kachel Funkbetriebsleitung eine weitere Kachel " Untergliederungen"

Diese wird, im Falle einer Delegation, auch für den Bezirk freigeschaltet.

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Bitte Beachten: Es werden ausschließlich Gliederungen angezeigt, die über mindestens ein Endgerät für den DLRG Betriebsfunk verfügt.

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Editierbar sind der Name des Funkverkehrskreises, sowie die Festlegung des Arbeitskanals.

Der Funkverkehrskreisname wird als Freitext eingetragen, der Arbeitskanal mittels Drop Down ausgewählt.

Im zweiten Bereich der Seite werden Feststationen angezeigt, um den entsprechenden Arbeitskanal nachträglich über ein Drop Down Menü einzeln zu ändern.

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Durch Speichern kann die Bearbeitung abgeschlossen werden.

Alle Informationen, die den Funkbetrieb betreffen, werden den Gliederungen im Bereich Funkbetriebshinweise angezeigt.

Dies beinhaltet:

  • Frequenznutzungsschema
  • zugeteilte Kanäle und Funkverkehrskreise
  • Betriebsauflagen der Frequenzzuteilung, inklusive der Frequenzzuteilungsnummer
  • landesspezifische Ergänzungen
  • Dokumente des Bundesverbandes

    Es werden ausschließlich die Untergliederungen angezeigt, die mindestens ein Endgerät für den DLRG-Betriebsfunk in ihrem Bestand bzw. in Erfassung haben.



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    In der Bearbeitungsansicht werden Informationen zur Gliederung angezeigt.

    Der Status "eFGK-Nutzung" gibt darüber Aufschluss, ob die Gliederung noch aktiv in der eFGK ist.


    Unter Funkverkehrskreis ist die entsprechende Teilinformation für den Rufnamen der Gliederung als Freitext anzugeben (Kennwort - Funkverkehrskreis - Unterscheidungsmerkmale).

    Hinweis
    titleWichtig!

    Der Funkverkehrskreis muss innerhalb des Landesverbandes einmalig sein - es erfolgt eine entsprechende Prüfung. Dies gilt auch, auch wenn die Funktion an die Bezirke delegiert wurde.


    Unter Arbeitskanal ist die entsprechende DLRG-Kanal-Bezeichnung auszuwählen, die der Gliederung zugewiesen werden soll.

    • Arbeitskanal DLRG 01 bis DLRG 04 sind gemäß Systemhandbuch für analoge Nutzung
    • Arbeitskanal DLRG 05 bis DLRG 12 sind gemäß Systemhandbuch für digitale Nutzung
    • Arbeitskanal DLRG 13 bis DLRG 16 sind gemäß Systemhandbuch für digitale Repeater-Nutzung
    Info
    titleTipp

    Über die Funktion "Endgeräte" und "Feststationen" unter Eigene Gliederung besteht die Möglichkeit sich alle Endgeräte und Feststationen inklusive der Untergliederungen anzeigen zu lassen, um einen korrekten Arbeitskanal auswählen zu können, unter Berücksichtigung eventueller Kanalnutzung der angrenzenden Gliederungen.



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    Im zweiten Bereich der Seite werden die Feststationen der Gliederung angezeigt.

    An dieser Stelle kann ein entsprechender Arbeitskanal nachträglich geändert oder erstmalig zugeordnet werden, wenn dies während der Feststationsfreigabe durch den LV nicht erfolgt ist. Es stehen die selben Arbeitskanäle wie oben beschrieben zur Auswahl.

    Der Arbeitskanal kann identisch zur Gliederung sein, es kann bei lokalen Bedarf jedoch auch ein abweichender Arbeitskanal zugeordnet werden. In der Regel ist dies eine Absprache zwischen LV und Bezirk.

    Info
    titleTipp

    Über die Funktion "Feststationen" unter Eigene Gliederung besteht die Möglichkeit sich alle Feststationen inklusive der Untergliederungen anzeigen zu lassen, um einen korrekten Arbeitskanal auswählen zu können, unter Berücksichtigung eventueller Kanalnutzung der angrenzenden Gliederungen.

    Darüber Hinaus ist zu jeder Feststation ab eFGK-Release 1.1 ein Funkverkehrskreis, wie bei einer Gliederung zu hinterlegen.

    Hinweis
    titleWichtig!

    Der Funkverkehrskreis muss innerhalb des Landesverbandes einmalig sein, bei einer Feststation darf er identisch zum Funkverkehrskreis der Gliederung sein, zu der die Feststation gehört - es erfolgt eine entsprechende Prüfung. Dies gilt auch, auch wenn die Funktion an die Bezirke delegiert wurde.



    Info
    titleHinweis

    Alle Arbeitskanal und Funkverkehrskreise, werden der Gliederung im Bereich Funkbetriebshinweise direkt angezeigt.