Durch die eFGK unterstützte Funkdienste
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Erläuterungen
- Mit behördlichem Workflow bedeutet, dass hier die behördliche Antragsstellung bei der BNetzA in der eFGK für diesen Funkdienst enthalten ist. Den DLRG-Betriebsfunk mussten wir auf Grund der User-ID Thematik und dem eFGK-internen Handling im DLRG-Betriebsfunk in verschiedenen Anwendungsbereiche unterteilen, die die eFGK für den behördlichen Antrag eigenständig wieder zu einem Funkdienst zusammenführt. Endgeräte und Feststationen des DLRG-Betriebsfunks müssen in der eFGK verwaltet werden, um die nötige Frequenzzuteilung für die neuen Frequenzen im 12,5 kHz-Raster zu erhalten.
- DLRG-Betriebsfunk analog beinhaltet alle Funkgerätemodelle die nur mit analoger Übertragung genutzt werden können, also alle die Funkgeräte, die keine DMR-Funktion bieten, oder deren DMR-Funktion nicht kompatibel zum in der DLRG eingesetzten DMR-System sind.
- DLRG-Betriebsfunk digital beinhaltet alle zum in der DLRG eingesetzten DMR-System kompatiblen Funkgeräte. Es ist dabei unerheblich ob diese Geräte in der Gliederung mit analoger Übertragung oder digitaler Übertragung eingesetzt werden.
- DLRG-Betriebsfunk digital - Infrastrukturkomponenten beinhaltet die digital einsetzbaren Repeater.
Info | ||
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Vor einem Einsatz von Repeatern ist immer eine sorgfältige Planung und Abstimmung mit dem lokal zuständigen Landesverband und Bundesverband zwingend nötig. Repeater funktionieren zudem nur mit Motorola Endgeräten |
- Ohne behördlichen Workflow bedeutet, dass Endgeräte die zu diesen Funkdiensten(=Anwendungsbereichen) gehören, in der eFGK zwar freiwillig verwaltet werden können, aber hierdurch keine behördlichen Anträge ausgelöst werden. Sie kommen daher ohne einen Auftragssammler oder besondere Workflows aus.
In 4 Schritten zur Registrierung & 12,5 kHz Frequenzzuteilung im DLRG-Betriebsfunk
(Ablauf ohne Feststation)
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Beschreibung Ablauf OHNE Feststation
1 Über Endgeräte verwalten → "+Neu" werden die Endgeräte der Gliederung angelegt - Anleitung siehe: XXX
2 Endgeräte die zum Funkdienst "DLRG-Betriebsfunk" gehören oder Endgeräte für die ein "Registrierungsaufkleber" vorgesehen ist, werden in den Auftragssammler (AS) abgelegt. In den AS kommen alle Endgerätevorgänge, die eine Auswirkung auf die behördliche Frequenzzuteilung haben, hierzu gehören sowohl die Neu angelegten Endgeräte, wie auch die Endgeräte die abgemeldet/gelöscht werden sollen. Ab März 2024 werden über den Materialstellen-Shop bestellte Endgeräte automatisiert in dem Auftragssammler der Gliederung abgelegt, wenn der Funkdienstleister das Endgerät programmiert hat.
3 Die eFGK prüft und errechnet um welche Art von behördlichen Antrag es sich handelt und befüllt die aktuell gültigen Auftragsformulare, die Anschließend durch den Bereich Wasserrettung und Bevölkerungsschutz in Bad Nenndorf an die BNetzA übermittelt werden. Die Rückmeldung der BNetzA kommt auch dort wieder an und die Frequenzzuteilung und ihre Auflagen werden in die eFGK übernommen und im folgenden Schritt jedem Endgerät ein eindeutiger Registrierungsaufkleber zugeordnet, der per Post an die Gliederung versendet wird. Sind alle Bedingungen erfüllt, wird der Auftragssammler zurück an die Gliederung übergeben.
4 Die Gliederung erhält den Auftragssammler zur finalen Abnahme zurück und bestätigt das Aufbringen der Registrierungsaufkleber auf den zugehörigen Endgeräten und das eventuelle behördliche Auflagen zur Kenntnis genommen wurden. Erst mit dieser Abnahme erhalten die Endgeräte den Status "aktiv" und können genutzt werden.
In 6 bis 8 Schritten zur Registrierung & 12,5 kHz Frequenzzuteilung im DLRG-Betriebsfunk
(Ablauf mit Feststation und/oder Infrastrukturkomponente)
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Beschreibung Ablauf MIT Feststation
1 Über Endgeräte verwalten → "+Neu" werden die Endgeräte der Gliederung angelegt - Anleitung siehe: XXX
2 Nachdem mindestens das Endgerät angelegt wurde oder bereits aktiv im Bestand ist, dass der Feststation zugeordnet werden soll, kann über Feststationen → "+Neu" eine Feststation angelegt werden. Eine Feststation in der eFGK besteht vereinfacht ausgedrückt aus den Feststationsstandortdaten (Anschrift), den Antennendaten und einem zugeordneten Endgerät. - Anleitung siehe YYY
3 Endgeräte und Feststationen, die zum Funkdienst "DLRG-Betriebsfunk" gehören oder Endgeräte für die ein "Registrierungsaufkleber" vorgesehen ist, werden in den Auftragssammler (AS) abgelegt. In den AS kommen alle Endgeräte- und Feststationsvorgänge, die eine Auswirkung auf die behördliche Frequenzzuteilung haben, hierzu gehören sowohl die Neu angelegten Endgeräte und Feststationen, wie auch die Endgeräte und Feststationen die abgemeldet/gelöscht werden sollen. Ab März 2024 werden über den Materialstellen-Shop bestellte Endgeräte automatisiert in dem Auftragssammler der Gliederung abgelegt, wenn der Funkdienstleister das Endgerät programmiert hat.
Beim Absenden des Auftragssammler erkennt die eFGK ob sich in dem Auftragssammler eine Feststation und/oder eine Infrastrukturkomponente (Repeater) befindet und leitet den Auftragssammler an den für die Gliederung zuständigen Landesverband zur Prüfung und Freigabe weiter.
4 Der Landesverband prüft die Feststationen und/oder Infrastrukturkomponenten und hat die Möglichkeit vor einer Freigabe des Auftragssammlers eine Korrektur bei der Gliederung anzufordern. Diese Korrekturrunden können beliebig oft durchgeführt werden (Punkt 5 und 6 unterbrochener Rand), bis der Landesverband den Vorgang freigeben kann - Anleitung siehe: eFGK - LV Freigaben.
5 / 7 (unterbrochener Rand) Die eFGK prüft und errechnet um welche Art von behördlichen Antrag es sich handelt und befüllt die aktuell gültigen Auftragsformulare, die Anschließend durch den Bereich Wasserrettung und Bevölkerungsschutz in Bad Nenndorf an die BNetzA übermittelt werden. Die Rückmeldung der BNetzA kommt auch dort wieder an und die Frequenzzuteilung und ihre Auflagen werden in die eFGK übernommen und im folgenden Schritt jedem Endgerät ein eindeutiger Registrierungsaufkleber zugeordnet, der per Post an die Gliederung versendet wird. Sind alle Bedingungen erfüllt, wird der Auftragssammler zurück an die Gliederung übergeben.
6 / 8 (unterbrochener Rand) Die Gliederung erhält den Auftragssammler zur finalen Abnahme zurück und bestätigt das Aufbringen der Registrierungsaufkleber auf den zugehörigen Endgeräten, die Ablage eines Frequenzzuteilungsausdrucks an der Feststation und das eventuelle behördliche Auflagen zur Kenntnis genommen wurden. Erst mit dieser Abnahme erhalten die Endgeräte und die Feststation den Status "aktiv" und können genutzt werden.