Die elektronische Funkgerätekartei (eFGK) ist so konzipiert, dass sie alle in der DLRG üblichen Funkdienste verwalten kann. Für den DLRG-Betriebsfunk ist sogar der gesamte behördliche Prozess mit der BNetzA enthalten, um den Gliederungen und Landesverbänden soviel Arbeit wie möglich abzunehmen. Die Koordinierung mit der BNetzA und die Zuordnung von Registrierungscode-Aufklebern nimmt unser Hauptamt im Bereich Wasserrettung und Bevölkerungsschutz in Bad Nenndorf war. Die eFGK informiert über wichtige Statusänderungen und offene Punkte per Mail und mittels Hinweisen in der eFGK. 

Auf dieser Seite erläutern wir euch die unterstützten Funkdienste und den groben Prozess, sowie die generelle Zuständigkeit für den Funkdienst "DLRG-Betriebsfunk" und den Ablauf für die reine Registrierungscode-Aufkleber Zuordnung für Endgeräte der Funkdienste Binnenschifffahrtsfunk/Seefunk und Tetra-BOS.

Der Registrierungscode-Aufkleber bietet gleichzeitig den QR-Code für die Lost & Found Funktion.

Gültig für Gliederungsebene

  • Ortsgruppe (und vergleichbar)
  • Bezirk (und vergleichbar)
  • Landesverband
  • Bundesverband

Hinweise

  • Die Verfügbarkeit von Funktionen in der eFGK hängt von den zugewiesenen eFGK-Rollen im ISC ab.


Inhalt

Durch die eFGK unterstützte Funkdienste

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Erläuterungen

  • Mit behördlichem Workflow bedeutet, dass hier die behördliche Antragsstellung bei der BNetzA in der eFGK für diesen Funkdienst  enthalten ist. Den DLRG-Betriebsfunk mussten wir aufgrund der User-ID Thematik und dem eFGK-internen Handling in verschiedene Anwendungsbereiche unterteilen, die die eFGK für den behördlichen Antrag eigenständig wieder zu einem Funkdienst zusammenführt. Endgeräte und Feststationen des DLRG-Betriebsfunks müssen in der eFGK verwaltet werden, um die nötige Frequenzzuteilung für die neuen Frequenzen im 12,5 kHz-Raster zu erhalten.
    • DLRG-Betriebsfunk analog beinhaltet alle Funkgerätemodelle, die nur mit analoger Übertragung genutzt werden können, also alle die Funkgeräte, die keine DMR-Funktion bieten, oder deren DMR-Funktion nicht kompatibel zum in der DLRG eingesetzten DMR-System sind.
    • DLRG-Betriebsfunk digital beinhaltet alle zum in der DLRG eingesetzten DMR-System kompatiblen Funkgeräte. Es ist dabei unerheblich, ob diese Geräte in der Gliederung mit analoger Übertragung oder digitaler Übertragung eingesetzt werden. Hier sind auch die Modelle zu finden, die prinzipiell durch eine zusätzliche Lizenz digital in der DLRG eingesetzt werden können.
    • DLRG-Betriebsfunk digital - Infrastrukturkomponenten beinhaltet die digital einsetzbaren Repeater.

WICHTIG

Vor einem Einsatz von Repeatern ist immer eine sorgfältige Planung und Abstimmung mit dem lokal zuständigen Landesverband und Bundesverband zwingend nötig. Die freigebenden Einfrequenz-Repeater funktionieren zudem derzeit nur mit Motorola-Endgeräten.

  • Ohne behördlichem Workflow bedeutet, dass Endgeräte, die zu diesen Funkdiensten (=Anwendungsbereichen) gehören, in der eFGK zwar freiwillig verwaltet werden können, aber hierdurch keine behördlichen Anträge ausgelöst werden. Sie kommen daher ohne einen Auftragssammler oder besondere Prozesse aus, solange sie keinen Registrierungscode-Aufkleber erhalten.



In 4 Schritten zur Registrierung & 12,5 kHz Frequenzzuteilung im DLRG-Betriebsfunk

(Ablauf ohne Feststation)

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Beschreibung Ablauf OHNE Feststation

1 Über Endgeräte verwalten → "+Neu" werden die Endgeräte der Gliederung angelegt - Anleitung siehe: eFGK – Endgeräteverwaltung (neu)

2 Endgeräte, die zum Funkdienst "DLRG-Betriebsfunk" gehören, werden in einen Auftragssammler (AS) "DLRG-Betriebsfunk" abgelegt. In den AS kommen alle Endgerätevorgänge, die eine Auswirkung auf die behördliche Frequenzzuteilung haben. Hierzu gehören sowohl die neu angelegten Endgeräte als auch die Endgeräte, die abgemeldet/gelöscht werden sollen. Ab März 2024 werden über den Materialstellen-Shop bestellte Endgeräte automatisiert in einen Auftragssammler der Gliederung abgelegt, wenn der Funkdienstleister das Endgerät programmiert hat.

3 Die eFGK prüft und errechnet, um welche Art von behördlichem Antrag es sich handelt und befüllt die aktuell gültigen Antragsformulare, die anschließend durch den Bereich Wasserrettung und Bevölkerungsschutz in Bad Nenndorf an die BNetzA übermittelt werden. Die Rückmeldung der BNetzA kommt auch dort wieder an und die Frequenzzuteilung und ihre Auflagen werden in die eFGK übernommen. Im folgenden Schritt wird jedem Endgerät ein eindeutiger Registrierungscode-Aufkleber zugeordnet, der per Post an die Gliederung versendet wird. Sind alle Bedingungen erfüllt, wird der Auftragssammler zurück an die Gliederung übergeben.

4 Die Gliederung erhält den Auftragssammler zur finalen Abnahme zurück und bestätigt das Aufbringen der Registrierungscode-Aufkleber auf den zugehörigen Endgeräten und dass eventuelle behördliche Auflagen zur Kenntnis genommen wurden. Erst mit dieser Abnahme erhalten die Endgeräte den Status "aktiv" und können genutzt werden. 



In 6 bis 8 Schritten zur Registrierung & 12,5 kHz Frequenzzuteilung im DLRG-Betriebsfunk

(Ablauf mit Feststation und/oder Infrastrukturkomponente)

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Beschreibung Ablauf MIT Feststation

1 Über Endgeräte verwalten → "+Neu" werden die Endgeräte der Gliederung angelegt - Anleitung siehe: eFGK – Endgeräteverwaltung (neu)

2 Nachdem mindestens das Endgerät angelegt wurde oder bereits aktiv im Bestand ist, das der Feststation zugeordnet werden soll, kann über Feststationen → "+Neu" eine Feststation angelegt werden. Eine Feststation in der eFGK besteht, vereinfacht ausgedrückt, aus den Feststationsstandortdaten (Anschrift), den Antennendaten und einem zugeordneten Endgerät. - Anleitung siehe: Feststationen Verwaltung (neu)

3 Endgeräte und Feststationen, die zum Funkdienst "DLRG-Betriebsfunk" gehören, werden in einen  Auftragssammler (AS) "DLRG-Betriebsfunk" abgelegt. In den AS kommen alle Endgeräte- und Feststationsvorgänge, die eine Auswirkung auf die behördliche Frequenzzuteilung haben. Hierzu gehören sowohl die neu angelegten Endgeräte und Feststationen als auch die Endgeräte und Feststationen, die abgemeldet/gelöscht werden sollen, sowie gewisse Änderungen an Feststationen.

Beim Absenden des Auftragssammler erkennt die eFGK, ob sich in dem Auftragssammler eine Feststation und/oder eine Infrastrukturkomponente (Repeater) befindet und leitet den Auftragssammler an den für die Gliederung zuständigen Landesverband zur Prüfung und Freigabe weiter.

4 Der Landesverband prüft die Feststationen und/oder Infrastrukturkomponenten und hat die Möglichkeit, vor einer Freigabe des Auftragssammlers eine Korrektur bei der Gliederung anzufordern. Diese Korrekturrunden können beliebig oft durchgeführt werden (Punkt 5 und Punkt 6 unterbrochener Rand), bis der Landesverband den Vorgang freigeben kann. In der Grafik werden die beiden unterschiedlichen Wege ab diesem Schritt durch den Rand der Zahl dargestellt  - Anleitung für Schritt 4 siehe: eFGK - LV Freigaben.

5 / 7 unterbrochener Rand Die eFGK prüft und errechnet, um welche Art von behördlichem Antrag es sich handelt und befüllt die aktuell gültigen Auftragsformulare, die anschließend durch den Bereich Wasserrettung und Bevölkerungsschutz in Bad Nenndorf an die BNetzA übermittelt werden. Die Rückmeldung der BNetzA kommt auch dort wieder an und die Frequenzzuteilung und ihre Auflagen werden in die eFGK übernommen. Im folgenden Schritt wird jedem Endgerät ein eindeutiger Registrierungscode-Aufkleber zugeordnet, der per Post an die Gliederung versendet wird. Sind alle Bedingungen erfüllt, wird der Auftragssammler zurück an die Gliederung übergeben.

6 / 8 unterbrochener Rand Die Gliederung erhält den Auftragssammler zur finalen Abnahme zurück und bestätigt das Aufbringen der Registrierungscode-Aufkleber auf den zugehörigen Endgeräten, die Ablage eines Frequenzzuteilungsausdrucks an der Feststation und dass eventuelle behördliche Auflagen zur Kenntnis genommen wurden. Erst mit dieser Abnahme erhalten die Endgeräte und die Feststationen den Status "aktiv" und können genutzt werden. 



Ablauf nur Registrierungscode-Aufkleber Zuordnung

Beschreibung Ablauf nur Registrierungscode-Aufkleber Zuordnung

Für die folgenden Funkdienste hat sich die überwiegende Mehrheit der IuK-Beauftragten der Landesverbände dafür ausgesprochen, ebenso Registrierungscode-Aufkleber (kurz: RegCode) in der eFGK zuzuweisen und den Gliederungen bereitzustellen:

  • Binnenschifffahrtsfunk & Seefunk
  • Tetra-BOS
  • Tetra-BOS Alarmempfänger

1 Über Endgeräte verwalten → "+Neu" werden die Endgeräte der Gliederung angelegt - Anleitung siehe: eFGK – Endgeräteverwaltung (neu)

2 Endgeräte, die zu den obigen Funkdiensten gehören, werden gemeinsam in einen Auftragssammler (AS) "(Nur RegCode Zuweisung" abgelegt. Dieser AS Typ kann immer abgesendet werden.

3 Der Bereich Wasserrettung und Bevölkerungsschutz in Bad Nenndorf wird jedem Endgerät einen eindeutigen Registrierungscode-Aufkleber zuordnen, der per Post an die Gliederung versendet wird. Sind alle Bedingungen erfüllt, wird der Auftragssammler zurück an die Gliederung übergeben.

4 Die Gliederung erhält den Auftragssammler zur finalen Abnahme zurück und bestätigt das Aufbringen der Registrierungscode-Aufkleber auf den zugehörigen Endgeräten. Erst mit dieser Abnahme erhalten die Endgeräte den Status "aktiv"