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Die Betriebsleitung des Fernmeldebetriebes unterliegt grundsätzlich dem lokal zuständigen Landesverband. Eine Delegierung in die Bezirke ist prinzipiell möglich. Diese und weitere Funktionen der Funkbetriebsleitung sind in der eFGK im Bereich "Organisation | Verwaltung DLRG-Betriebsfunk" abgebildet. Die Funktion ist über diese Kachel aufrufbar:

Gültig für Gliederungsebene

  • Landesverband

Voraussetzung

  • DLRG-Account hat die eFGK-ISC-Rolle: "eFGK-LV-BtrLtg" für den Landesverband

  • Die LV Stammdaten sind vollständig hinterlegt.


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titleInhalt

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Funkbetriebsleitung




Erläuterungen Funktion "Funkbetriebsleitung"

Angaben die in dieser Funktion vorgenommen werden, werden den Untergliederungen unter "Funkbetriebshinweise" angezeigt.

Im Drop Down Menü  "Frequenznutzungsschema" sollte ausgewählt werden, wie die DLRG-Frequenzen im Landesverband grundsätzlich genutzt werden, also welche Frequenzen im Zuständigkeitsbereich für rein analoge und welche für die reine digitale Übertragung vorgesehen sind. 

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titleHinweis

Soll keine Festlegung getroffen werden, ist hier der Eintrag "es wird keine dedizierte Festlegung getroffen" zu wählen.
"Bundesweiter Standard" ist derzeit nicht zu nutzen!


Bei den Uploads könnt ihr Euren Untergliederungen Dokumente als "Ergänzungen zur DLRG-Prüfungsordnung" und "Ergänzungen zur Funkdienstanweisung" bereitstellen. Änderungen an den Dokumenten  werden sofort wirksam.

Info
titleHinweis

Werden weitere Upload Kategorien für Dokumente benötigt, die nicht zu diesen beiden passen, bitte auf den Bundesbeauftragten zugehen.


"Delegation an Bezirke" steuert ob der Landesverband die Zuteilung von Arbeitskanälen und Funkverkehrskreisen selbst für seinen Zuständigkeitsbereich vornimmt (Auswahl: nein) und der LV somit Schreibrechte auf die Funktion "Untergliederungen" hat.

Mit der Auswahl "ja" werden nur diese Aufgaben auf seine Bezirke delegiert, was dazu führt, dass der LV nur noch Leserechte auf die Funktion "Untergliederungen" hat (er kann nur noch seinen LV Arbeitskanal und Funkverkehrskreis editieren) - gleichzeitig wird bei den Bezirken die Funktion "Untergliederung" sichtbar und die Bezirke erhalten Schreibrechte darauf.

Info
titleHinweis

Die Delegation kann jederzeit geändert werden. Hierbei bleiben bereits vorgenommene Arbeitskanäle und Funkverkehrskreise erhalten - lediglich die Lese- und Schreibrechte auf die Daten werden geändert.


Im Abschnitt "Vom Bundesverband bereitgestellte Unterlagen" sind die Unterlagen zu finden, die zentral vom Bundesverband bereitgestellt und allen seinen Untergliederungen unter "Funkbetriebshinweise" lesend zur Verfügung gestellt werden und hier eingesehen werden können. Änderungen an den Dokumenten  werden sofort wirksam.

Diese beinhalten Dokumente, die für die gesamte DLRG Gültigkeit besitzen, wie

  • Prüfungsordnung der DLRG
  • Systemhandbuch DLRG Betriebsfunk
  • DLRG Funkdienstanweisung
  • sonstige Vorschriften, wie z.b. die FwDV 800 / 801

Eine weitere Funktion ist das Editieren bestimmter Einträge in Untergliederungen.

Hierfür ist neben der Kachel Funkbetriebsleitung eine weitere Kachel " Untergliederungen"

Diese wird, im Falle einer Delegation, auch für den Bezirk freigeschaltet.

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Bitte Beachten: Es werden ausschließlich Gliederungen angezeigt, die über mindestens ein Endgerät für den DLRG Betriebsfunk verfügt.

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Editierbar sind der Name des Funkverkehrskreises, sowie die Festlegung des Arbeitskanals.

Der Funkverkehrskreisname wird als Freitext eingetragen, der Arbeitskanal mittels Drop Down ausgewählt.

Im zweiten Bereich der Seite werden Feststationen angezeigt, um den entsprechenden Arbeitskanal nachträglich über ein Drop Down Menü einzeln zu ändern.

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Durch Speichern kann die Bearbeitung abgeschlossen werden.

Alle Informationen, die den Funkbetrieb betreffen, werden den Gliederungen im Bereich Funkbetriebshinweise angezeigt.

Dies beinhaltet:

  • Frequenznutzungsschema
  • zugeteilte Kanäle und Funkverkehrskreise
  • Betriebsauflagen der Frequenzzuteilung, inklusive der Frequenzzuteilungsnummer
  • landesspezifische Ergänzungen
  • Dokumente des Bundesverbandes