Die Betriebsleitung des Fernmeldebetriebes unterliegt grundsätzlich dem lokal zuständigen Landesverband. Eine Delegierung in die Bezirke ist prinzipiell möglich. Diese und weitere Funktionen der Funkbetriebsleitung sind in der eFGK im Bereich ORGANISATION | VERWALTUNG DLRG-BETRIEBSFUNK abgebildet. Die Funktion ist über diese Kachel aufrufbar:

Gültig für Gliederungsebene

  • Landesverband

Voraussetzung

  • DLRG-Account hat die eFGK-ISC-Rolle: "eFGK-LV-BtrLtg" für den Landesverband.

  • Die LV Stammdaten sind vollständig hinterlegt.

Inhalt

Allgemeine Bedienelemente

Hinweise zur allgemeinen Navigation und Bedienelementen sind unter eFGK - Allgemeine Seitenelemente erläutert.


Funkbetriebsleitung




Erläuterungen Funktion "Funkbetriebsleitung"

Angaben, die in dieser Funktion vorgenommen werden, werden den Untergliederungen unter "Funkbetriebshinweise" angezeigt.

Im Drop-down-Menü  "Frequenznutzungsschema" sollte ausgewählt werden, wie die DLRG-Frequenzen im Landesverband grundsätzlich genutzt werden, also welche Frequenzen im Zuständigkeitsbereich für rein analoge und welche für die rein digitale Übertragung vorgesehen sind. 

Hinweis

Soll keine Festlegung getroffen werden, ist hier der Eintrag "Es wird keine dedizierte Festlegung getroffen" zu wählen.
"Bundesweiter Standard" ist derzeit nicht zu nutzen!

Bei den Uploads könnt ihr euren Untergliederungen Dokumente als "Ergänzungen zur DLRG-Prüfungsordnung", "Ergänzungen zur Funkdienstanweisung" und "Ausbildungskonzepte & -unterlagen" bereitstellen. Änderungen an den Dokumenten werden sofort wirksam.

Hinweis

Werden weitere Upload-Kategorien für Dokumente benötigt, die nicht zu diesen passen, bitte auf den Bundesbeauftragten IuK zugehen.

"Delegation an Bezirke" steuert, ob der Landesverband die Zuteilung von Arbeitskanälen und Funkverkehrskreisen selbst für seinen Zuständigkeitsbereich vornimmt (Auswahl: "NEIN") und der LV somit Schreibrechte auf die Funktion "Untergliederungen (Arbeitskanäle & Funkverkehrskreise)" hat.

Mit der Auswahl "JA" werden nur diese beiden Aufgaben an seine Bezirke delegiert, was dazu führt, dass der LV nur noch Leserechte auf die Funktion hat (er kann nur noch seinen LV Arbeitskanal und Funkverkehrskreis editieren). Gleichzeitig wird bei den Bezirken die Funktion "Untergliederung (Arbeitskanäle & Funkverkehrskreise)" im Dashboard sichtbar und die Bezirke erhalten Schreibrechte darauf.

Hinweis

Die Delegation kann jederzeit geändert werden. Hierbei bleiben bereits vorgenommene Arbeitskanäle und Funkverkehrskreise erhalten - lediglich die Lese- und Schreibrechte auf die Daten werden geändert.

Im Abschnitt "Vom Bundesverband bereitgestellte Unterlagen" sind die Unterlagen zu finden, die zentral vom Bundesverband bereitgestellt und allen seinen Untergliederungen unter "Funkbetriebshinweise" lesend zur Verfügung gestellt und hier eingesehen werden können. Aus Übersichtlichkeitsgründen ist dieser Abschnitt reduziert und kann durch Klicken auf die graue Leiste aufgeklappt werden, um auf die Dateien zugreifen zu können.

Dieser Abschnitt beinhaltet Dokumente, die für die gesamte DLRG Gültigkeit besitzen, wie

  • Prüfungsordnung der DLRG
  • Systemhandbuch DLRG Betriebsfunk
  • DLRG Funkdienstanweisung
  • sonstige Vorschriften, wie z. B. die FwDV 800 / 801