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Auf den folgenden Seiten sind Anleitungen der "Feststationen Verwaltung" aus Gründen der Übersichtlichkeit in verschiedene Anwendungsfälle aufgeteilt.
In der eFGK ist eine Feststation einem Funkdienst zugeordneter Datensatz, der aus einer postalischen Adresse und den zugehörigen Antennendaten besteht. Diesem Datensatz ist ein Endgerät des selben Funkdienstes zuzuordnen, damit bei Funkdiensten mit behördlichen Anträgen die korrekte Endgeräteanzahl errechnet werden kann. Denn für die Bundesnetzagentur beinhaltet eine ortsfeste Funkstelle immer auch das Endgerät.
Hinweis | ||
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Jeder Feststation eines Funkdienstes, muss ein Endgerät des selben Funkdienstes bei der Anlage zugeordnet werden. Daher muss das Endgerät, das der Feststation zugeordnet werden soll, zwingend vorher in der Endgeräte Verwaltung angelegt sein und den Status erfasst oder aktiv aufweisen. Das Endgerät kann mit dem selben Auftragssammler prozessiert werden, wie die Feststation. |
Die Funktion an sich findet ihr unter EIGENE GLIEDERUNG | ENDGERÄTE:
Gültig für Gliederungsebene
- Ortsgruppe (und vergleichbar)
- Bezirk (und vergleichbar)
- Landesverband
- Bundesverband
Voraussetzung
- siehe entsprechende Anleitungen
Info | ||||
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Hinweis | ||
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Hinweise zur allgemeinen Navigation und den generellen Bedienelementen sind im Abschnitt unter eFGK - Allgemein zu findenAllgemeine Seitenelemente erläutert. |