Sie zeigen eine alte Version dieser Seite an. Zeigen Sie die aktuelle Version an.

Unterschiede anzeigen Seitenhistorie anzeigen

« Vorherige Version anzeigen Version 6 Nächste Version anzeigen »

Onlinespenden

Seit 2009 ist es möglich, dass sich Gliederungen mit ihren Seiten in das zentrale Spendenportal einbinden und so Förderern ein Instrument anbieten, um online für sie zu spenden. Alle Spenden, die beim Präsidium für die Gliederung eingehen, werden monatlich ohne Abzüge direkt an die Gliederung überwiesen. Zudem erhält die Gliederung eine automatisch generierte Spendenquittung als pdf-Datei an die im ISC für Spendenzwecke hinterlegte E-Mail-Adresse. Auf dieser Spendenquittung stehen Name, Adresse, Spendenbetrag und Spendenzweck. Die pdf-Datei muss dann nur noch ausgedruckt, von dem Verantwortlichen der Gliederung unterschrieben und an den Spender versandt werden. Jede Gliederung, die am Online-Spendenportal teilnimmt, verpflichtet sich auch automatisch, die Spendenbestätigungen ordnungsgemäß zu unterschreiben und zu versenden. Die eingegangenen Spenden sind natürlich nur satzungsgemäß und soweit vom Spender ergänzend vorgegebenen zweckbestimmt und zeitnah einzusetzen.

Appfunktionen

In der Hauptmaske befindet sich die Suche nach gemachten Spenden und eine Übersicht der erhaltenen Spenden, basieren auf den gesetzten Filtern. Hier können auch neue Spenden erfasst werden und die Spendenbescheinigungen generiert werden.

Es gibt hier auch die Möglichkeit, einen Spendeneintrag zu korrigieren.

Stammdaten

In der Stammdatenmaske müssen alle Daten der Empfängergliederung einzugeben.

Im Tab "Verwendungszwecke" können verschiedene Zwecke für zweckgebundene Spenden definiert und modifiziert werden.

Statistik

Hier gibt es eine Übersicht, wie viele Spenden pro Jahr eingegangen sind.

Voraussetzung

  • Die Gliederung muss e.V. sein
  • Die Gliederung muss eigenes Steuersubjekt und gemeinnützig sein und damit berechtigt bzw. bedarf der schriftlichen Zustimmung der e.V.-Obergliederung, Spendenbestätigungen auszustellen.
  • Die Gliederung muss eine eigene Internetpräsenz auf dem DLRG-Server gemäß den CD/CI-Richtlinien und hier eine Spendenseite eingerichtet haben.

Entweder verlinkt die Gliederung diese Spendenseite mit dem Button "Spenden rettet Leben" oder macht einen eigenen Menüpunkt daraus. Natürlich kann sie auch beides.

Pflichtangaben auf einer eigenen Spendenseite

Auf einer eigenen Spendenseite ist im Sinne der Transparenz und Information für den Spender anzugeben:

  • für welche Zwecke die Spenden eingesetzt werden sollen
  • wie eventuell bereits erhaltene Spenden eingesetzt wurden
  • der Jahresabschluss (hierzu hat sich auch der Bundesverband als Mitglied des Deutschen Spendenrates verpflichtet (siehe Selbstverpflichtung). Es genügt ein PDF des (beispielsweise mit der VHU-Software erstellten) Jahresabschlusses.
  • einen Ansprechpartner für Spenden (hier reicht ein Link)
  • die Satzung der Gliederung (hier reicht ein Link)

Verfahren

  1. Die Spendenseite wird von der Gliederung eingerichtet.
  2. In der Verwaltungsoberfläche werden in der Gliederungs-DB in den beiden Reitern "Online-Spenden" und "Spendenzwecke" die erforderlichen Daten eingetragen. Diese Spendenstammdaten und Verwendungszwecke kann die Gliederung jederzeit im ISC unter Gliederung -> Online-Spenden pflegen und ändern.
  3. Die Gliederung muss eine Kopie der aktuellen Bescheinigung über die Körperschaftssteuerbefreiung an die DLRG-Bundesgeschäftsstelle, Im Niedernfeld 2, in 31542 Bad Nenndorf oder per E-Mail an isc@bgst.dlrg.de mit der Bitte um Aufnahme ins Spendenportal senden. Bitte gebt hier auch die Gliederungsnummer an. Die oben beschriebenen Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Hinweis: In der Bescheinigung über die Körperschaftsbefreiung ist immer ein Enddatum angegeben. Wenn dieses Enddatum erreicht ist und kein neuer Freistellungsbescheid an die Bundesgeschäftsstelle gesendet wurde, erfolgt eine automatische Sperrung der Gliederung.
  4. Ein Mitarbeiter der Bundesgeschäftsstelle schaltet nach Prüfung das Spenden für die Gliederung frei oder informiert die Gliederung, falls noch Voraussetzungen fehlen sollten.
  5. Wenn diese Schritte erledigt sind, kann die Gliederung einen Link auf das Spendenportal mit der eigenen siebenstelligen Gliederungsnummer anlegen! Dies macht er auf der eigenen Spendenseite unter: "Online-Spenden". Es entsteht dann eine verschlüsselte Verbindung. Beispiele: Bezirk Tempelhof, Präsidium
  6. Eingegangene Spenden tauchen im ISC in der Spenden-App auf. Dort kann auch eine Spendenbescheinigung ausgedruckt werden. Man erhält sie auch per Mail an die für Spendenzwecke hinterlegte E-Mail-Adresse. Bitte beachten: aufgrund rechtlicher Konstruktionen in den LVs (z. B. nur LV ist e. V.) ist möglicherweise die Spendenbescheinigung nicht generell verwendbar.

Spendenlink

https://www.dlrg.net/Onlinespenden/index.php?gid=0000000

Am Ende einfach die "0000000" durch die EDV-Nummer der Gliederung ersetzen.

Hinweis zur Spendenbescheinigung

Spenden bis 200 Euro werden auch ohne Spendenquittung von den Finanzämtern anerkannt. Dem Finanzamt reicht ein Überweisungsauszug. Deswegen steht das Auswahlfeld 'Spendenquittung' standardmäßig auf 'keine'.

  • Keine Stichwörter