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Der Bundesverband fördert die Umstellung auf den digitalen DLRG-Betriebsfunk in den Gliederungen mit insgesamt 2,5 Mio Euro über 4 Jahre.

Die Förderung ist im August 2022 gestartet und wird im Dezember 2025 enden.

Wie bereits im Vorfeld über verschiedene Medien mitgeteilt, dient die Funk-Jahresmeldung der Landesverbände aus dem Jahr 2020 und die Anzahl aller zu diesem Stichtag angegebenen Geräte in Verbindung mit dem angesetztem Gesamtförderbudget als Grundlage zur Festlegung der aktuellen Förderung. Hierbei wurde -im Sinne der Gliederungen- das Gesamtförderungsbudget vollumfänglich verplant, um eine maximale Förderung pro Artikel zu ermöglichen.

Nach Abstimmung mit Euren Landesverbandsgeschäftsstellen wurde die Anzahl der förderfähigen Handfunk- und Mobilfunkgeräte für jede Gliederung entsprechend im Warenwirtschaftssystem und Shop der Materialstelle hinterlegt.

Da sich Bedarfe über die Zeit verändern bzw. neu entstehen können, ist eine spätere Aufnahme in die Bundesförderung bzw. eine Erhöhung der Gerätemengen im begründeten Ausnahmefall durch eine jährlich stattfindende Einzelfallprüfung möglich.

Eine Bedarfsanforderung zur Aufnahme bzw. Erhöhung ist mit einer aussagekräftigen Begründung an info@materialstelle.dlrg.de unter Angabe der Gliederungsnummer zu senden.

Eine Prüfung der Bedarfsmeldung findet jeweils zur Mitte des folgenden Kalenderjahres nach Einsendung statt.


Sollten weitere Fragen zur Bundesförderung oder den Bundesförderungsregularien bestehen, steht euch unsere Materialstelle unter info@materialstelle.dlrg.de als Ansprechpartner zur Verfügung. 


Stand 16.12.2022

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