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Gewisse Aufgaben innerhalb der eFGK, vor allem im Bereich Feststationen und Infrastrukturkomponenten (Repeater), sind durch den lokal zuständigen Landesverband freizugeben.

Sendet eine Untergliederung des Landesverbandes einen Auftragssammler (AS) ab, in dem sich mind. eine Feststation und/oder eine Infrastrukturkomponente befindet wird der Vorgang automatisch dem zuständigen Landesverband zur Prüfung und Freigabe zugeleitet.

Im Wesentlichen kann der Landesverband im Bereich Verwaltung DLRG-Betriebsfunk über die Kachel "Feststations- und Infrastrukturfreigaben" auf die nötigen Funktionen zugreifen.

Gültig für Gliederungsebene

  • Landesverband

Voraussetzung

  • DLRG-Account hat die eFGK-ISC-Rolle: "eFGK-LV-Freigabe" für den Landesverband

  • Die LV Stammdaten sind vollständig hinterlegt.
  • Mindestens eine Untergliederung des Landesverbandes hat einen Auftragssammler (AS) abgesendet in dem sich mind. eine Feststation und/oder eine Infrastrukturkomponente befindet.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. An der kleinen Zahl auf orangenem Grund oben rechts an der Kachel ist ersichtlich, wie viele offene Vorgänge vorliegen, die zu prüfen und eine Freigabe zu erteilen ist. Mit einem Klick auf die Kachel, öffnet sich die Übersicht der Auftragssammler.
  2. Mit einem Klick auf das Stift-Icon in der Spalte "Aktionen" startet die LV-Freigabe.

    Erläuterungen Besonderheiten

    zeigt an, dass es sich hier um eine Freigabe für eine oder mehrere Feststation handelt.

    zeigt an, hier um eine Freigabe für eine oder mehrere Infrastrukturkomponenten (Repeater) handelt, die nicht einer Feststation zugeordnet sind.

    zeigt an, dass es sich hier um eine Mischung der beiden obigen Fälle oder um die Freigabe einer Feststation mit Infrastrukturkomponente (Repeater) handelt.

  3. Es öffnet sich nun der entsprechende Auftragssammler (hier Nummer 83) zur Prüfung. Der Landesverband sieht hier bei den Inhalt des gesamten Auftragssammlers der Untergliederung.

  4. Über das Stift-Icon an der Feststation kommt man an die Detailinformationen der Feststation die zu prüfen sind. Der LV kann hierbei keine Daten direkt ändern, abgesehen von der dedizierten Zuordnung eines "Arbeitskanals" für diese Feststation und die "Erläuterungen an BNetzA", die mit in den Antrag der BNetzA einfließen. Alle nötigen Anpassungen sind auf der vorherigen Seite in das Feld "Benötigte Korrekturen an den Feststationsdaten" an die Gliederung zu adressieren.
  5. Der Landesverband kann auch hier entweder einen bereits zugewiesenen Arbeitskanal der Gliederung durch setzen des Häkchens für alle Feststationen im AS übernehmen oder in den Details der Feststation einen dedizierten Arbeitskanal für die Feststation festlegen.

  6. In dem Freitextfeld "Benötigte Korrekturen an den Feststationsdaten" sind bei Bedarf die benötigten Korrekturen durch die Untergliederung pro Feststation zu beschreiben. Alles, was hier eingetragen wird, wird zusammen mit dem AS zurück an die Gliederung zur Korrektur gegeben, durch betätigen des Buttons "Korrektur anfordern". Die Änderung an den Feststationsdaten kann nur die entsprechend Gliederung selbst durchführen. Sobald die Gliederung die Korrekturen umgesetzt hat und den AS erneut abschickt, startet der LV-Freigabe Prozess erneut - dieser Schritt kann beliebig oft  wiederholt werden.

  7. Sobald alles entsprechend erledigt wurde und der Landesverband mit den Angaben zufrieden ist, wird der AS mit Klick auf "Freigeben" an den Bundesverband zur Weiterbearbeitung weitergeleitet.


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