Die Frequenzkoordinierung mit dem Ausland erfolgt durch die Bundesnetzagentur auf der Grundlage der HCM-Vereinbarung und bi- oder multilateraler Vereinbarungen. In unserem Frquenzbereich sind Schutzabstände zu den Nachbarstaaten einzuhalten
Meist eine 40 km oder 70 km Zone. Die Übersicht ist eher grob und versteht sich als allgemeiner Hinweis.
Stand 2023
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