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Die Frequenzkoordinierung mit dem Ausland erfolgt durch die Bundesnetzagentur auf der Grundlage der HCM-Vereinbarung und bi- oder multilateraler Vereinbarungen. Als DLRG müssen wir hier nichts tun, das erfolgt ganz automatisch.

In unserem Frequenzbereich sind Schutzabstände zu den Nachbarstaaten einzuhalten.

Meist eine 40 km oder 70 km Zone. Die Übersicht ist eher grob und versteht sich als allgemeiner Hinweis. Es werden entsprechende Einzelkoordinierung pro Antrag stattfinden - daher können Anträge die in eine Frequenzkoordinierung gehen deutlich länger dauern.

Stand 2023 - basierend auf den Informationen der BNetzA


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