Im oberen Teil wird der Gliederungsname und die EDV-Nummer der Gliederung angezeigt, für die diese Informationen gelten.
Unter "Frequenznutzungsschema" wird die Festlegung (soweit eine erfolgt) des lokal zuständigen Landesverbandes angezeigt: wie die vier neuen Frequenzen grundsätzlich im Landesverband verwendet werden - also welche für rein analoge und welche für rein digitale Übertragung verwendet werden.
Im Abschnitt "Zugewiesene Kanäle und Funkverkehrskreise" werden der zugewiesene Arbeitskanal und der Funkverkehrskreis (Teil des Funkrufnamens) der Gliederung und für jede Feststation bereitgestellt.
Feststationen des DLRG-Betriebsfunks werden nur dann angezeigt, wenn mindestens der "Arbeitskanal" oder der "Funkverkehrskreis" durch die zuständige Betriebsleitung zugewiesen wurde. |
Im Abschnitt "Zentrale IuK-Dokumente" sind zentral bereitgestellte Dokumente sowohl des Bundesverbandes als auch zusätzliche ergänzende Dokumente des zuständigen Landesverbandes zu finden, die für den Sprechfunkdienst in der DLRG relevant sind.
Hierzu gehören z.B.:
Bei Download der entsprechenden Dokumente werden diese lokal gespeichert und nicht aktualisiert. Wir empfehlen daher, diese Quelle oder die ISC Dokumente-App zu nutzen, wo immer die aktuellen Fassungen bereitgestellt werden. |
Im Abschnitt "Frequenzzuteilung <Nummer>" werden die Informationen zur gültigen Frequenzzuteilung (FZT) im DLRG-Betriebsfunk angezeigt. Hierzu gehört neben der FZT-Nummer auch der Zuteilungszeitraum und die Informationen zu Auflagen der BNetzA.
Diese werden unterteilt in:
Rechtlich verbindlich sind immer die in der aktuellen original Frequenzzuteilung aufgeführten Auflagen und Einschränkungen! |