Endgeräte und Feststationen für ZWRD-K Stationen werden in speziellen Gliederungen in der eFGK verwaltet, damit sichergestellt ist, dass jede ZWRD-K Station eine dedizierte Frequenzzuteilung erhält und die lokal zuständigen Landesverbände sowohl die nötige Einsicht als auch ihre Betriebsleitung wahrnehmen können. Hierzu gehört auch, dass der lokal zuständige Landesverband Feststationen an ZWRD-K Stationen prüfen und freigeben muss, genauso wie ggf. eine Standortbescheinigung. Bei Fragen zu dieser Thematik wendet euch bitte direkt an zwrd-k@bgst.dlrg.de. In der eigenen Gliederung in der eFGK sind ausschließlich die Endgeräte zu erfassen, die durch die Gliederung selbst genutzt werden. |