Die Grenzkoordinierung mit unseren Europäischen Nachbarn durch die Bundesnetzagentur ermöglicht es allen Gliederungen auch in der Nähe einer Landesgrenze DLRG-Frequenzen zu nutzen. Dazu haben wir als DLRG eine 5. Frequenz zugeteilt bekommen. Daher mussten wir unsere Kanalzuordnung bereits nach einem Jahr neu denken. Diese Entscheidung ist dem Fachbereich IuK nicht leicht gefallen und wurde natürlich mit den Landesverbänden abgestimmt. Wir hoffen eine längerfristige Lösung gefunden zu haben, die auch die zunehmende Digitalisierung in den Gliederungen und den schnelleren Rückgang an rein analogen Endgeräten auf Basis der Registrierungszahlen in der eFGK berücksichtigt. Ab dem 01.01.2026 nutzen wir daher in der DLRG die folgenden Kanäle, denen wir ganz bewusst auch neue Bezeichnungen gegeben haben, die angesagt wird, damit durch jeden Nutzer am Funkgerät selbst sofort erkennbar ist, ob es bereits die neue oder noch die alte Programmierung hat:

Digital 1-10

  • Die Kanäle 1-10 werden zur digitalen Übertragung genutzt (DMR)
  • Die Kanäle heißen neu Digital 1 bis Digital 10.
  • Der jeweilige Landesverband regelt verbindlich, wer und welcher Kanal digital genutzt werden darf (Kanalkoordinierung) - dabei muss berücksichtigt werden, dass eine digitale Übertragung eine analoge Übertragung auf der selben Frequenz massiv beeinträchtigt (siehe Systemhandbuch oder hier link 12 Störungen auf analogen Kanälen durch digitale Nutzung - Kanaltabelle)).
  • Zur reinen Sprachübertragung können, je nach Möglichkeit des Endgeräts und des gewünschten Umfangs, noch folgende Dienste/Features hinzukommen:
    • Digitaler Anrufton (Betriebsstelle/Dispatcher)
    • Short Message Service (SDS)
    • GPS Ortung
    • Bluetooth-Anbindung von Zubehör
    • IT-gestützte Auswertung
    • Notruffunktion
    • Statusfunktion

Repeater 21 - 24

  • Für Motorola DMR-Endgeräte, Entel DX42x und Kenwood NX3xxx-Endgeräte gibt es den erweiterten Reichweiten Direktmodus (Extended Range Direct Mode - ERDM) über einen Motorola-Repeater. (Für den Einsatz von Repeatern ist immer eine intensive Planung und die Zustimmung des zuständigen Landesverbandes in Abstimmung mit dem Bundesverband erforderlich!)
  • Die Kanäle werden neu mit Repeater 21 bis Repeater 24 bezeichnet.

Analog 31-32

  • Sie werden weiterhin nur für analoge Sprachübertragung genutzt - andere Protokolle oder Datenübertragung sind nicht vorgesehen.
  • Eine 5-Ton-Folge Nutzung nach "ZVEI 1"-Standard regelt weiterhin der zuständige Landesverband.
  • Die Kanäle heißen neu Analog 31 und Analog 32.


Das Systemhandbuch DLRG-Betriebsfunk (SHB) wurde mit den Kanälen und Frequenzen angepasst und kann im ISC oder in der eFGK unter "Funkbetriebshinweise" runtergeladen werden.

Kanalwahlschalterstellung Übersicht 12,5 kHz ab 01.01.2026 (BV-Basiskonfiguration 2025_12) im Vergleich zur Bisherigen (BV-Basiskonfigurationen 2024_xx)

Eine Kommunikation zwischen Funkgeräte mit 2024_xx Programmierung und Funkgeräten mit 2025_12 Programmierung ist gemäß dieser Tabelle möglich, jedoch sind die unterschiedlichen Schalterstellungen zu berücksichtigen. Da dies nur sehr suboptimal ist, empfehlen wir einen Umstieg auf die neue 2025_12 Programmierung möglichst vor der Saison 2026, sowie einen Mischbetrieb innerhalb einer Gliederung oder Einsatzeinheit zu vermeiden.


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