Die Landesverbände übernehmen im Rahmen ihrer lokalen Betriebsleitung für ihre Untergliederungen die nicht delegierbare Aufgabe in der eFGK wahr, Anträge für Feststationen und Infrastrukturkomponenten (z. B. Repeater) auf Einhaltung der rechtlichen und DLRG-spezifischen Regelungen und Vorgaben hin zu prüfen und vor einer Antragstellung an die BNetzA freizugeben. Darüber hinaus nehmen sie auch die Prüfung und "Freigabe" von Standortbescheinigungsanträgen vor, mit der primären Aufgabe sicherzustellen, dass die Anträge vollständig und die Qualität ausreichend ist. Dies gilt insbesondere der Qualitätssicherung und der Sicherstellung von zuteilungsfähigen Anträgen, sowie einer frühzeitigen Begleitung und Beratung der Gliederungen durch die Landesverbände in diesen Themengebieten.

Sendet eine Untergliederung einen Auftragssammler (AS) ab, in dem sich mindestens eine Feststation und/oder eine Infrastrukturkomponente befindet, wird der Vorgang automatisch ihrem lokal zuständigen Landesverband zur Prüfung und Freigabe zugeleitet.

Sendet eine Gliederung einen Standortbescheinigungsantrag ab, wird der AS automatisch ihrem lokal zuständigen Landesverband zur Prüfung und Freigabe zugeleitet.

Beides gilt auch für Stationen des ZWRD-K, die in dedizierten ZWRD-K Gliederungen in der eFGK verwaltet werden.


Im Wesentlichen kann der Landesverband im Bereich "ORGANISATION | VERWALTUNG DLRG-BETRIEBSFUNK" über die Kachel "Feststations-, Infrastruktur- und STOB-Freigaben" auf die nötigen Funktionen zugreifen.

Gültig für Gliederungsebene

  • Landesverband

Voraussetzung

  • DLRG-Account hat die eFGK-ISC-Rolle: "eFGK-LV-Freigabe" für den Landesverband.

  • Die LV Stammdaten sind vollständig hinterlegt.
  • Mindestens eine Untergliederung des Landesverbandes hat einen Auftragssammler (AS) abgesendet, in dem sich mindestens eine Feststation und/oder eine Infrastrukturkomponente befindet.
  • Mindestens eine Untergliederung des Landesverbandes hat einen Antrag zur Standortbescheinigung abgesendet.

Inhalt

Allgemeine Bedienelemente

Hinweise zur allgemeinen Navigation und Bedienelementen sind unter eFGK - Allgemeine Seitenelemente erläutert.


Schritt-für-Schritt-Anleitung Feststations- & Infrastrukturfreigabe

  1. An der kleinen Zahl auf orangem Grund oben rechts an der Kachel ist ersichtlich, wie viele offene Vorgänge vorliegen, die zu prüfen sind und für die eine Freigabe zu erteilen ist. Mit einem Klick auf die Kachel öffnet sich die Übersicht der Auftragssammler.
  2. Mit einem Klick auf das Stift-Icon in der Spalte "Aktionen" startet die LV-Freigabe.

    Erläuterungen Besonderheiten

    zeigt an, dass es sich hier um eine Freigabe für eine oder mehrere Feststationen handelt.

    zeigt an, dass es sich hier um eine Freigabe für eine oder mehrere Infrastrukturkomponenten (Repeater) handelt, die nicht einer Feststation zugeordnet sind.

    zeigt an, dass es sich hier um eine Mischung der beiden obigen Fälle oder um die Freigabe einer Feststation mit Infrastrukturkomponente (Repeater) handelt.

    image-2024-8-8_20-25-51.png zeigt an, dass es sich hierbei um einen Standortbescheinigungsvorgang handelt.

  3. Es öffnet sich nun der entsprechende Auftragssammler zur Prüfung. Der Landesverband sieht hier nun den Inhalt des gesamten Auftragssammlers der Untergliederung. Rote Hinweise in der Übersicht können an dieser Stelle vom LV ignoriert werden. 

    Auf dieser Seite wird auch der Arbeitskanal und der Funkverkehrskreis der Gliederung angezeigt, die aktuell in der eFGK hinterlegt sind und können durch Setzen des Hakens für alle Feststationen im Antrag übernommen werden. Die Daten für die Gliederung können hier auch geändert werden. Soll für eine Feststation ein abweichender Arbeitskanal und/oder Funkverkehrskreis verwendet werden, so kann dies über das Stift-Icon bei der jeweiligen Feststation erfolgen - ein dort gesetzter Wert wird nicht durch die Einstellung auf dieser Seite überschrieben. Spätere Anpassungen und Korrekturen können über die Kachel "Arbeitskanäle & Funkverkehrskreise" erfolgen.  Für die zu berücksichtigenden Regeln zur Vergabe von Arbeitskanälen und Funkverkehrskreisen lese bitte die Anleitung eFGK - LV Arbeitskanäle & Funkverkehrskreise.

  4. Über das Stift-Icon an der Feststation gelangt ihr an die Detailinformationen der Feststation, die zu prüfen sind. Der LV kann hierbei keine der Feststationsdaten direkt ändern. Lediglich die Zuordnung eines dedizierten "Arbeitskanals" für die ausgewählte Feststation, den “Funkverkehrskreis” und die "Erläuterungen an BNetzA" können direkt durch den LV bearbeitet werden. Der Inhalt der "Erläuterungen an BNetzA" wird genauso in den BNetzA-Antrag übernommen und sollte entsprechend höflich und sachlich formuliert sein.
  5. Besonderes Augenmerk sollte bei der Prüfung auf folgende Punkte gelegt werden:
    • Der Standort gehört zu eurem LV-Zuständigkeitsbereich?
    • Antennenstandortdaten inkl. Antennenhöhen
    • Passen die Antennenstandortkoordinaten zur Standortadresse?
    • Gesamtstrahlungsleistung < 10 W am Standort korrekt gesetzt?
      • Falls >= 10 W: Prüfen, ob die Angaben aus der Standortbescheinigung zu den Angaben der Feststation passen (Standort, technische Daten, ..)
    • Antennendiagramm-Angaben nach HCM-Standard (zwingend nötig)
    • Erläuterungen an die BNetzA sinnvoll, höflich und sachlich formuliert?


zur Gesamtstrahlungsleistung an einem Standort

Gesamtstrahlungsleistung am Standort < 10 W darf nur dann angekreuzt sein, wenn die Gesamtsumme aller Abstrahlungsleistungen fester Funkstellen am Standort - egal welcher Funkdienste, Funkanwendungen und Betreiber - diese 10 W nicht erreichen oder überschreiten. Sollen z. B. zwei DLRG-Betriebsfunkfeststationen am selben Standort betrieben werden, so sind in der Regel die 10 W überschritten und bei den betreffenden Feststationen darf das Häkchen nicht gesetzt werden!

Als grobe Faustformel kann man sagen, dass alle Sendeantennen in einem Umkreis von 20 m zum selben Standort zu zählen sind.

Geht kein Weg daran vorbei und ihr kommt auf >10 W am Standort, so wird erst eine Standortbescheinigung benötigt! Die Formulare zur Erteilung einer Standortbescheinigung (STOB) sind nicht in der eFGK abgebildet und müssen bei der BNetzA (← Link) heruntergeladen, korrekt ausgefüllt und ein separater Standortbescheinigungsantrag über die eFGK gestellt werden (siehe hier: eFGK - Standortbescheinigung (STOB)). Wurde die Standortbescheinigung erteilt, kann die Gliederung diese der Feststation(en) zuordnen. 

Ist also die Gesamtstrahlungsleistung < 10 W nicht gesetzt, muss eine STOB der Feststation zugeordnet sein. In diesem Fall ist auch die Standortbescheinigung hier einsehbar und zu prüfen, ob die Standortangaben zu den Feststationsangaben passen.

Wir empfehlen, nach Möglichkeit immer unter den 10 W pro Standort zu bleiben - z. B. durch Reduzierung der Abstrahlleistung auf in Summe < 10 W oder die Prüfung, ob eine zweite Feststation einsatztaktisch wirklich nötig ist!


Weiter geht es mit Fall 1 bis 3 für Feststations- und Infrastrukturfreigaben ...


Fall 1: Es sind keine Änderungen an den Feststationsdaten nötig (direkte Freigabe)

Fall 2: Es müssen vor einer Freigabe Anpassungen vorgenommen werden

Fall 3: Der Feststations- oder Infrastrukturkomponentenantrag soll abgelehnt werden

  1. Alle Feststationsdaten sind in Ordnung und entsprechen den rechtlichen und DLRG-eigenen Regeln und Vorgaben, sowie den lokalen Begebenheiten.
  2. Das der Feststation zugeordnete Endgerät ist keine Infrastrukturkomponente (Repeater) bzw. der Einsatz eines Repeaters war zuvor mit Landesverband und Bundesverband entsprechend abgestimmt.
  3. Soll ein dedizierter Arbeitskanal zugeordnet werden, kann dies hier erfolgen - er kann bei Bedarf auch von dem Arbeitskanal der Gliederung abweichen.
  4. Soll ein dedizierter Funkverkehrskreis zugeordnet werden, kann dies hier erfolgen - er kann bei Bedarf auch vom Funkverkehrskreis der Gliederung abweichen.
  5. Die "Erläuterungen an BNetzA" sind geprüft und ggf. angepasst. Bitte hier nicht auf einzelne Frequenzen einschränken, wir beantragen immer alle 4 Frequenzen für Feststationen! Schränkt die BNetzA die zu nutzenden Frequenzen ein, dürfen nur die erlaubten Frequenzen genutzt werden - das Endgerät selbst muss jedoch nicht umprogrammiert werden.
  6. Auf "Speichern" drücken.
  7. In der Auftragssammler-Ansicht bei Bedarf den "Arbeitskanal der Gliederung" setzen oder ändern - dies wird der Gliederung auch unter Funkbetriebshinweise angezeigt.
  8. Wenn der "Arbeitskanal der Gliederung" auch für die Feststation übernommen werden soll, dann das Häkchen in dem entsprechenden Feld setzen - ist in den Feststationsdetails bereits ein Arbeitskanal hinterlegt, wird dieser nicht überschrieben!
  9. Möchtet ihr noch einen Bemerkung zur Freigabe dokumentieren, so nutzt hierzu das Freitextfeld “Korrekturwunsch / Freigabevermerk” - der Inhalt wird in den Bearbeitungsverlauf übernommen.
  10. Auf "Freigabe" drücken, um den AS an den Bundesverband weiterzuleiten.
  1. Es gibt Feststationsdaten, die so nicht den rechtlichen und DLRG-eigenen Regeln und  Vorgaben, sowie den lokalen Begebenheiten entsprechen und vor einer Freigabe geändert werden müssen. Oder das zugeordnete Endgerät ist eine Infrastrukturkomponente (Repeater), dessen Einsatz zuvor mit Landesverband und Bundesverband nicht abgestimmt wurde und so nicht realisiert werden soll/kann.
  2. Die "Erläuterungen an BNetzA" sind geprüft und ggf. angepasst. Bitte hier nicht auf einzelne Frequenzen einschränken, wir beantragen immer alle 4 Frequenzen für Feststationen! Schränkt die BNetzA die zu nutzenden Frequenzen ein, dürfen nur die erlaubten Frequenzen genutzt werden - das Endgerät selbst muss jedoch nicht umprogrammiert werden.
  3. Auf "Speichern" drücken.
  4. In der Auftragssammler-Ansicht im Freitextfeld "Korrekturwunsch / Freigabevermerk" sind die benötigten Korrekturen, die durch die Untergliederung vorzunehmen sind, zu beschreiben. Bei mehreren Feststationen empfiehlt es sich, die Namen der Feststationen mit anzugeben. Ist das Thema zu kompliziert, findet ihr weiter unten den Kontakt in der Gliederung - manchmal ist es besser, miteinander zu reden. Dadurch kann man den Korrekturtext dann erheblich reduzieren.
  5. Auf "Korrektur anfordern" drücken, um den AS zurück an die Gliederung zur Korrektur zu geben.

Diese Korrekturschleife zwischen LV und Gliederung kann beliebig oft durchlaufen werden, bis Fall 1 eintritt. Änderungen an den Feststationsdaten kann ausschließlich die jeweilige Gliederung vornehmen.

  1. Die Feststation oder eine Infrastrukturkomponente soll/kann nicht genehmigt werden oder die Feststation liegt in einem anderen Landesverband.
  2. In der Auftragssammler-Ansicht im Freitextfeld "Korrekturwunsch / Freigabevermerk" ist dies entsprechend zu begründen. Bei mehreren Feststationen empfiehlt es sich, die Namen der Feststation mit anzugeben. Ist das Thema zu kompliziert, findet ihr weiter unten den Kontakt in der Gliederung - manchmal ist es besser, miteinander zu reden. Dadurch kann man den Korrekturtext dann erheblich reduzieren.
  3. Auf "Korrektur anfordern" drücken, um den AS zurück an die Gliederung zur Korrektur zu geben, die dann die Feststation und/oder die Infrastrukturkomponente im AS löschen muss, bevor sie den Auftragssammler erneut absendet.

Diese Korrekturschleife zwischen LV und Gliederung kann beliebig oft durchlaufen werden, bis keine Feststation oder Infrastrukturkomponente mehr im Auftragssammler vorhanden ist. Die notwendigen Änderungen kann ausschließlich die jeweilige Gliederung vornehmen.

Bearbeitungsverlauf

Am Ende der Seite findet ihr den bisherigen Bearbeitungsverlauf und alle Korrekturanforderungen in chronologischer Reihenfolge


Schritt-für-Schritt-Anleitung Standortbescheinigungsantrag

  1. An der kleinen Zahl auf orangem Grund oben rechts an der Kachel ist ersichtlich, wie viele offene Vorgänge vorliegen, die zu prüfen sind und für die eine Freigabe zu erteilen ist. Mit einem Klick auf die Kachel öffnet sich die Übersicht der Auftragssammler.
  2. Mit einem Klick auf das Stift-Icon in der Spalte "Aktionen" startet die LV-Freigabe.

    Erläuterungen Besonderheiten

    zeigt an, dass es sich hier um eine Freigabe für eine oder mehrere Feststationen handelt.

    zeigt an, dass es sich hier um eine Freigabe für eine oder mehrere Infrastrukturkomponenten (Repeater) handelt, die nicht einer Feststation zugeordnet sind.

    zeigt an, dass es sich hier um eine Mischung der beiden obigen Fälle oder um die Freigabe einer Feststation mit Infrastrukturkomponente (Repeater) handelt.

    image-2024-8-8_20-25-51.png zeigt an, dass es sich hierbei um einen Standortbescheinigungsvorgang handelt.

  3. Es öffnet sich nun der entsprechende Auftragssammler zur Prüfung. Der Landesverband sieht hier nun den Inhalt. In einem Standortbescheinigungs-Auftragssammler ist immer nur eine Position.

  4. Mit einem Klick auf das Stift-Icon in der Spalte "Aktionen" wird die Detailansicht geöffnet.
  5. Prüfschritte (Hilfe: Standortbescheinigung (STOB) Rechtliches & Info): 
    • Der Standort gehört zu eurem LV-Zuständigkeitsbereich?
    • Die Daten des Standorts sind gegen die Daten im Antragsformular zu prüfen und müssen identisch sein.
    • Der Antrag muss entsprechend unterschrieben sein.
    • Die Anlagen sind auf Vollständigkeit und Verständlichkeit hin zu prüfen.
    • Die "Erläuterungen zum STOB-Antrag für die BNetzA" werden so 1:1 (inklusive Formatierung) in die Mail an die BNetzA übernommen, entsprechend höflich und sachlich sollten sie formuliert sein.

Weiter geht es mit Fall 1 bis 3 der Standortbescheinigung ...

Fall 1: Es sind keine Änderungen an dem Standortbescheinigungsantrag nötig (direkte Freigabe)

Fall 2: Es müssen vor einer Freigabe Anpassungen vorgenommen werden

Fall 3: Der Standortbescheinigungsantrag soll abgelehnt / zurückgezogen werden

  1. Alle Angaben und Anlagen sind in Ordnung und entsprechen den Vorgaben sowie den lokalen Begebenheiten - Der Antrag ist unterschrieben.
  2. Die "Erläuterungen zum STOB-Antrag für die BNetzA" sind geprüft und ggf. angepasst.
  3. Auf "Speichern" drücken.
  4. Möchtet ihr noch eine Bemerkung zur Freigabe dokumentieren, so nutzt hierzu das Freitextfeld “Korrekturtext / Freigabenotiz Standortbescheinigung” - der Inhalt wird in den Bearbeitungsverlauf übernommen.
  5. Auf "Freigabe" drücken, um den AS an den Bundesverband weiterzuleiten, der den Antrag an die BNetzA weiterleitet.
  1. Es gibt Angaben oder Anlagen, die so nicht den Anforderungen entsprechen oder nicht vollständig sind oder die Unterschrift fehlt.
  2. Die "Erläuterungen zum STOB-Antrag für die BNetzA" sind geprüft und ggf. angepasst.
  3. Auf "Speichern" drücken.
  4. In der Auftragssammler-Ansicht im Freitextfeld "Korrekturtext / Freigabenotiz Standortbescheinigung" sind die benötigten Korrekturen, die durch die Untergliederung vorzunehmen sind, zu beschreiben. Ist das Thema zu kompliziert, findet ihr weiter unten den Kontakt in der Gliederung - manchmal ist es besser, miteinander zu reden. Dadurch kann man den Korrekturtext dann erheblich reduzieren.
  5. Auf "Korrektur anfordern" drücken, um den AS zurück an die Gliederung zur Korrektur zu geben.

Diese Korrekturschleife zwischen LV und Gliederung kann beliebig oft durchlaufen werden, bis Fall 1 eintritt. Änderungen an den Daten und Anlagen kann ausschließlich die jeweilige Gliederung vornehmen.

Der Fall einer Ablehnung durch den LV kann nicht auftreten solange der Standort im Zuständigkeitsbereich des LVs liegt, da der Betreiber einer Funkstelle (Feststation) dafür gesetzlich verantwortlich ist, wenn nötig, eine Standortbescheinigung zu beantragen. Daher kann der LV dies formal nicht ablehnen. Nun kann es aber vielleicht vorkommen, dass ihr die Gliederung beraten könnt und so vielleicht gar keine Standortbescheinigung mehr benötigt wird: 

  1. In der Auftragssammler-Ansicht im Freitextfeld "Korrekturtext / Freigabenotiz Standortbescheinigung" ist dies entsprechend zu begründen/dokumentieren. Ist das Thema zu kompliziert, findet ihr weiter unten den Kontakt in der Gliederung - manchmal ist es besser, miteinander zu reden. Dadurch kann man den Korrekturtext dann erheblich reduzieren.
  2. Auf "Korrektur anfordern" drücken, um den AS zurück an die Gliederung zur Korrektur zu geben, die dann den Standortbescheinigungsantrag aus dem AS löschen kann. Der AS wird anschließend automatisch archiviert, da er keinen Inhalt mehr hat.

Diese Korrekturschleife zwischen LV und Gliederung kann beliebig oft durchlaufen werden, bis die Gliederung den Standortbescheinigungsantrag aus dem AS gelöscht hat.

Bearbeitungsverlauf

Am Ende der Seite findet ihr den bisherigen Bearbeitungsverlauf und alle Korrekturanforderungen in chronologischer Reihenfolge