Ein Wechsel zum SKR42 vom SKR49 ist obligatorisch. Der SKR49 ist seitens des Ersteller (DATEV eG) eingestellt, er war jahrelang der Kontenplan für Vereine und Stiftungen. Der SKR42 ist der offizielle Nachfolger.
Hier wird der Wechsel beschrieben:
- Im Menüpunkt ... (wird später ergänzt) wird eine die Möglichkeit geben den Wechsel des SKR anzustoßen. Der Schalter "Aktion durchführen" leitet den Prozess ein. Es folgt dann die Meldung im Vordergrund des folgenden Bildes:
- Nach Bestätigung wird unterhalb der aktuellen Hierarchie eine Struktur Archiv-[GLIEDERUNGNAME] angelegt.
- Der aktuelle Benutzer erhält einen virtuellen Nutzer mit einer definierten Rechtegruppe. Diese Rechtegruppe darf nur noch Buchhaltungsbuchungen vornehmen und keine Funktionen außerhalb der Buchhaltung durchführen. da Bankbewegungen nicht übertragen werden, sind zusätzlich keine Stapelübernahmen möglich. Vor der Übertragung in die Archivstruktur wird geprüft ob alle Bankkonten / Kassen mit Endstand 31.12. des letzten angelegten Wirtschaftsjahres im Banking-Modul befüllt und kontiert sind. Ferner müssen auch die Stapel erzeugt sein. Sofern dies nicht erfolgt ist, kann eine Verschiebung nicht erfolgen und wird mit einer Fehlermeldung quittiert.
Es kann nur einmal der Übertrag erfolgen. Dieser Vorgang ist auch nicht zurückzunehmen. Ausnahme wäre ein Kostenpflichtiger-Restore aus dem Datenbank-Backup.
4. Übertrag der Endzahlen in die neue Buchhaltung (Eröffnungswerte setzen)
Um in den Berichten Vergleichswerte zum letzten Jahr zu haben, wird aus der Archivbuchhaltung der Kontostand abgefragt und mittels Überleitungstabelle in die aktuelle Buchhaltung SKR42 übertragen. Hierzu wird ein Wirtschaftsjahr aus dem Vorjahr angelegt und eine Schlussbuchung erzeugt.