Was ist eine Standortbescheinigung ?
Eine Standortbescheinigung ist eine formale Bestätigung der Bundesnetzagentur, dass am Funkanlagenstandort alle gesetzlich festgelegten Personenschutzgrenzwerte eingehalten werden. Die Erteilung von Standortbescheinigungen erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV).
Hinweis | ||
---|---|---|
| ||
Die Standortbescheinigung ist unabhängig der Erteilung einer Frequenzzuteilung! |
Wann ist eine Standortbescheinigung notwendig ?
- Wenn ein Funkanlagenstandort die maximal mögliche Abstrahlleistung fester ortsfester Funkstellen (Feststationen) in ihrer Summe >= 10 W aufweist (die Standortbescheinigung muss vor der Inbetriebnahme vorliegen)
- Wenn ein Funkanlagenstandort der aktuell < 10 W maximale Abstrahlleistung erreichtaufweist, durch das hinzukommen von weiteren ortsfesten Funkstellen >= 10 W maximale Abstrahlleistung erreicht (die Standortbescheinig muss vor der Inbetriebnahme der hinzukommenden Funkstellen vorliegen - der letzte der am Standort eine Funkstelle in Betrieb nehmen will ist für die Standortortbescheinigung zuständigortsfesten Funkstelle vorliegen).
- Bei einer wesentlichen technischen Veränderung eines Funkanlagenstandortes (z.B.: andere Antennen, Veränderung Antennenstandort, Antennenhöhen, Änderungen der Abstrahlleistungen einzelner Funkstellen usw. - Die Standortbescheinigung muss vor der Änderung vorliegen)
Diese Regelung ist unabhängig von der Verwendung des Funkanlagenstandortes der einzelnen Funkanwendungen am Funkanlagenstandort (Mobilfunk, Tetra-BOS-Funk, BOS-Funk, Rundfunk, DLRG-Betriebsfunk, freies WLAN, usw.). Alleiniges Kriterium ist die von dem jeweiligen Funkanlagenstandort ausgehende maximal mögliche Gesamtleistung. So wird sichergestellt, dass der gesamte Funkanlagenstandort die gesetzlich festgelegten Personenschutzgrenzwerte einhält.
Wer muss die Standortbescheinigung beantragen ?
Der Betreiber einer standortbescheinigungspflichtigen Funkanlage ist verpflichtet, eine Standortbescheinigung bei der Bundesnetzagentur zu beantragen.
Hierzu hat er alle erforderlichen technischen Daten und Unterlagen vorzulegen.
Wer muss sich um die Aktualisierung einer Standortbescheinigung kümmern bei mehreren unterschiedlichen Betreibern der Funkstellen bzw. wer muss die Standortbescheinigung beantragen
.?
Mit welcher Bearbeitungszeit muss
ich rechnengerechnet werden ?
Welche Unterlagen benötige ich zur Antragsstellung ?
Beispiel für Lageplan
Die Art der Nutzung der angrenzender Grundstücke bzw. Gebäude sollte mit angeben werden.
Es wird empfohlen, dies nach folgenden Beispielen zu tun:
- unbebautes Privatgrundstück
- Privatgrundstück mit Wohngebäude
- Privatgrundstück ohne Wohngebäude
- Betriebsgrundstück mit Betriebsgebäude(n)
- Betriebsgrundstück mit Betriebs- und Wohngebäude(n)
- Betriebsgrundstück mit Wohngebäude(n)
- unbebautes Betriebsgrundstück
- landwirtschaftliche Nutzfläche
- Grundstück mit öffentlichem Gebäude
- Strasse, Gehweg
- Haltestelle öffentlicher Verkehrsmittel
- freizugängliche öffentliche Fläche (öffentlicher Garten, Park, Fußgängerzone)
- Kindergarten
- Schule
- Wald
- Strand
- Wasserfläche
Im Lageplan ist die Legende mit einzutragen, in der die Art der vorhandenen Nutzung mit einer Nummer zu kennzeichnen ist. Diese Nummer soll dann in das entsprechende Grundstück oder den Bereich eingetragen werden. Falls sich die Art der Nutzung ändert, ist kein Änderungsantrag nötig
Geodatenquellen
(andere Bundesländer werden ähnliche Möglichkeiten anbieten - gerne nehmen wir sie hier auf!):
- NRW: https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2 (Tipp: rechte Maustaste → “Sachdaten abfragen“ und dann mit der Maus auf des entsprechende Gebäude klicken. In einem Pop-Up erhaltet ihr dann die Daten zu diesem Flurstück.)
Beispiel für eine Bauwerks-Skizze
(Ihr könnt aber Es kann natürlich auch bemaßte Bauzeichnungen des Architekten nutzen, wenn diese Verfügbar sind genutzt werden und Antennenanlagen mit Bemaßung einzeichnen)eingezeichnet werden.
In diese Skizze ist auch der kontrollierbare Bereich einzuzeichnen.
Beispiel für Antennendiagramme
- Das technische Datenblatt des Antennenherstellers inkl. Strahlungsdiagramme
View file | ||||
---|---|---|---|---|
|
Gesetzliche Regelungen
- Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV)
- Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV)
Quellen bei der Bundesnetzagentur
- Bundesnetzagentur Elektromagnetische Felder - EMF: BNetzA - EMF(inkl. Formulare Antrag Standortbescheinigung)
- BNetzA Verbraucherportal - Funktechnik