Die Standortbescheinigung (STOB) ist immer dann nötig, wenn an einem Standort (Adresse) die Summe aller Abstrahlleistungen von festen Funkstellen (Feststationen) >= 10 W betragen. Dabei ist es unabhängig, wer der Besitzer oder Nutzer der einzelnen Funkstellen ist und zu welchem Funkdienst sie gehören. Geregelt ist dies in der "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" (BEMFV) zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern von Funkanlagen.
Frequenzzuteilung und Standortbescheinigung sind dabei zwei vollkommen voneinander getrennte Verwaltungsakte bei der Bundesnetzagentur (BNetzA), die auch von unterschiedlichen Dienstleistungszentren erbracht werden.
Für uns in der DLRG bedeutet dies, wenn wir >= 10 W an einem Standort haben, reicht die Frequenzzuteilung allein nicht aus!
Auf den folgenden Seiten beschreiben wir die Allgemeinen Informationen zur Standortbescheinigung und wie ein Antrag über die elektronische Funkgerätekartei gestellt wird.