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In der eFGK ist eine Feststation einem Funkdienst zugeordneter Datensatz, der aus einer postalischen Adresse und den zugehörigen Antennendaten besteht. Diesem Datensatz ist ein Endgerät des selben Funkdienstes zuzuordnen, damit bei Funkdiensten mit behördlichen Anträgen die korrekte Endgeräteanzahl errechnet werden kann. Denn für die Bundesnetzagentur beinhaltet eine ortsfeste Funkstelle immer auch das Endgerät.

zur Anlage von Festtationen

Jeder Feststation eines Funkdienstes, muss ein Endgerät des selben Funkdienstes bei der Anlage zugeordnet werden. Daher muss das Endgerät, das der Feststation zugeordnet werden soll, zwingend vorher in der Endgeräte Verwaltung angelegt sein und den Status erfasst oder aktiv aufweisen. Das Endgerät kann mit dem selben Auftragssammler prozessiert werden, wie die Feststation.

Empfehlung

Vor der Einstellung einer Feststation oder wenn ihr euch nicht sicher seid empfehlen wir euch mit dem IuK-Beauftragten eures Bezirks oder Landesverbandes in Kontakt zu treten, die euch bei den technischen Parametern unterstützen. Der für euch lokal zuständige Landesverband muss in seiner Rolle als zuständige Betriebsleitung einen Feststationsantrag immer Prüfen und Freigeben.

Tipp zur Erfassung von Feststationen im Rahmen der Umstellung DLRG-Betriebsfunk

Ändert sich der Standort eurer Feststation nicht, und ist auch der Antennenstandort selbst noch aktuell, so könnt ihr die Geokoordinaten des Antennenstandorts auch aus der vorhandenen 20kHz Frequenzzuteilungsurkunde übernehmen.

Gültig für Gliederungsebene

  • Ortsgruppe (und vergleichbar)
  • Bezirk (und vergleichbar)
  • Landesverband
  • Bundesverband

Voraussetzung

  • Der Anwender verfügt über die eFGK-ISC-Rolle "eFGK-User".

Inhalt

Allgemeine Bedienelemente

Hinweise zur allgemeinen Navigation und Bedienelementen sind unter eFGK - Allgemeine Seitenelemente erläutert.


Übersicht Feststationen

Erläuterung "Übersicht Feststationen"

In der Funktion "Feststationen Verwaltung" werden alle Feststationen der Gliederung tabellarisch mit ihren Daten aufgeführt.

In der Standardansicht werden nur Feststationen angezeigt, die entweder den Status "im Workflow" oder  "aktiv" aufweisen.



Neue Feststation anlegen


Erläuterung "Neue Feststation anlegen"

Um eine neue Feststation anzulegen in der Übersicht, den grünen Button "+NEU" anklicken und das Formular von oben nach unten durchgehend befüllen:

Die folgende Erläuterung erfolgt am Beispiel des Funkdienstes DLRG-Betriebsfunk. Je nach Funkdienst können Eingabefelder und Pflichtfelder variieren oder andere Auswahlen zur Verfügung stehen.

1) Im Feld Name muss der Feststation ein eindeutiger Name zugewiesen werden. Wir empfehlen prägnante und nicht zu lange Bezeichnungen.

2) Wähle den Funkdienst aus, für den dieser Feststationsdatensatz genutzt werden soll - eine spätere Änderung ist nicht möglich.

3) Wähle das Endgerät aus der Liste aus, dass an dieser Feststation als Funkgerät eingesetzt werden soll.

Wichtig!

Es stehen nur Endgeräte zur Auswahl, die dem Funkdienst der Feststation entsprechen und die unter Endgeräte Verwaltung im Status "erfasst" und "aktiv" stehen, sowie noch keiner anderen Feststation zugeordnet sind.

4) Das Feld Notiz steht euch als zusätzliches Info Feld für diese Feststation zur Verfügung.

6) Im Feld Strahlungsleistung der Feststation wird die Strahlungsleistung eingetragen, die für diese Feststation beantragt werden soll. Das Feld ist in diesem Fall mit der maximal erlaubten Strahlungsleistung im DLRG-Betriebsfunk vor belegt. Wir empfehlen diesen Wert bei zu behalten, n soweit der LV oder die BNetzA nichts anderes vorgeben, da bei einer geringeren Strahlungsleistung auch das Endgerät auf den reduzierten Wert umprogrammiert werden müsste.

7) Im Abschnitt Postalischer Standort ist die postalische Anschrift anzugeben, an der sich die Feststation befinden wird.

8) Im Abschnitt Antennenstandort geht es um den genauen Standort, an dem sich die Antenne der Feststation befindet. In der Regel also um die Angaben zum Antennenmast, auf dem sich die DLRG-Betriebsfunkantenne befindet.

Die Bundesnetzagentur benötigt im Antrag die genaue Angabe im Bogenmaß (GMS), in der eFGK könnt ihr durch umschalten des Toggels zwischen der Eingabe im Bogenmaß (GMS) und Dezimalgrad (DG) wechseln. Die eFGK rechnet zwischen den beiden Varianten für euch um.

Hinweis

Die Nord und Ost Koordinate ist aus den Koordinaten eurer Gliederung im ISC vor befüllt und muss auf die realen Werte des Antennenstandorts angepasst werden. Hierzu könnt ihr z.B. die Kartenfunktion neben dem Toggel nutzen, in die Karte hineinzoomen, den Marker auf die korrekte Position setzen und die Geokoordinaten ins Formular übernehmen. Alternativ könnt ihr euch auch die Dezimalwerte z. B. aus google-maps kopieren.

9) die Geländehöhe über MSL (Mean Sea Level) meint die Höhe der Oberkante des Bodens (unterhalb der Antenne) über dem Meeresspiegel oder auch bekannt als Höhe über Normal-Null (NN).

Höhe über den Meeresspiegel aus dem Internet ermitteln

 Auf der Seite www.mapcoordinates.net/de könnt ihr die Dezimalgradangaben mit Kommagetrennt in das Suchfeld eingeben und auf die erscheinende Adresse klicken. Anschließend wird euch die Höhe über Meeresspiegel (Meereshöhe) angezeigt.

10) Im Feld Antennenhöhe über Grund, müsst ihr die Entfernung von Oberkante des Bodens bis zur Mitte der Antenne eintragen, also wie hoch sich die Antenne über dem Boden befindet. Diese Höhe sollte in der Regel unter 9m liegen.

11) Gesamtstrahlungsleistung am Standort ≤ 10W darf nur dann angekreuzt werden, wenn die Gesamtsumme aller Strahlungsleistungen am Standort egal welcher Funkdienste und Funkanwendungen (auch unter Berücksichtigung von anderen Nutzern des Standorts, wie Freie-WLAN Access Points, Mobilfunkstandorte, andere Funkdienste oder Richtfunkstrecken) diese 10W nicht überschreiten. 

Gesamtstrahlungsleistung an einem Standort

Als grobe Faustformal kann man sagen, dass alle Sendeantennen in einem Umkreis von 20m zum selben Standort zu zählen sind.

Geht kein Weg daran vorbei und kommt ihr auf >10W am Standort, so werden für den BNetzA-Antrag zusätzliche Dokumente für die Erstellung einer Standortbescheinigung benötigt. In diesem Fall setzt euch unbedingt mit eurem IuK LV-Ansprechpartner vorab in Verbindung, damit diese Unterlagen korrekt erstellt werden. Die Formulare zur Erteilung einer Standortbescheinigung sind nicht in der eFGK abgebildet und müssen bei der BNetzA heruntergeladen, ausgefüllt und dann in der eFGK als Anlage hochgeladen werden.

Wir empfehlen nach Möglichkeit immer unter den 10W pro Standort zu bleiben - insbesondere wenn nicht alle Sendeanlagen zu euch selbst gehören.

12)  Im Abschnitt Antennendaten geht es um die technischen Daten der Antenne der Feststation.

13) Als Antennentyp im DLRG-Betriebsfunk setzen wir ausschließlich Rundstrahler ein, daher gibt es hier keine andere Auswahlmöglichkeit. Bei anderen Funkdiensten könnt ihr hier ggf. auch andere Typen auswählen. Je nach Typ werden weitere Felder zu Antennenparametern eingeblendet.

14) Zur Dokumentation könnt ihr in die Felder Antennenhersteller und Antennenmodell die entsprechenden Daten hinterlegen, um sie so auch später vorliegen zu haben, ohne an der Antenne selbst nachsehen zu müssen.

15) Sollte eure Antenne einen Antennengewinn haben, so ist dieser hier gemäß den Herstellerangaben einzutragen. In der Regel muss dieser Wert nicht angepasst werden, da wir in der DLRG mit 0,0 dBd Gewinnantennen arbeiten. Berücksichtigt das bei Antennen mit Gewinn sich die Strahlungsleistung über den erlaubten Wert erhöhen kann. Hier findet ihr die Erklärung anhand der Handfunkgeräte.

16) Horizontales und Vertikales Antennendiagramm beschreiben den HCM-Antennentyp. Die Daten stehen in der Regel in den technischen Datenblättern der Antenne.

HCM

Harmonised Calculation Method (HCM) ist ein international abgestimmtes Verfahren, um die Feldstärke im Sendegebiet von Funkdiensten zu ermitteln und ist zwingen nötig im Rahmen der Grenzkoordination der BNetzA und grundsätzlich im BNetzA-Antrag anzugeben.



17) Im Abschnitt IT-Unterstützung wird festgelegt, ob und welches IT-System als computergestütztes System an der Feststation betrieben wird.

Das Feld ist nur dann auf JA umstellbar, wenn das zugeordnete Endgerät grundsätzlich einen Einsatz als Datenempfangsgerät unterstützt. In diesem Fall ist dann auch das genutzte IT-System anzugeben.

Wichtig!

Anbindung an Computer bzw. IT-Systeme ist kein triviales und vor allem auch kein günstiges Vorhaben. Daher empfehlen wir sich im Vorfeld sehr gut zu informieren - auch LV und BV sind hier erste gute Ansprechpartner. Eine vollständige Planungs- oder Umsetzungsbegleitung können wir zwar nicht leisten, aber euch wichtige Tipps und Erfahrungen oder Kontakte mit auf den Weg geben.

Bitte wählt IT-Unterstützung nur dann aus, wenn ihr die Endgeräte auch direkt an einem IT-System betreibt. Diese Angabe lässt sich auch später noch anpassen.

18) Im Abschnitt Dateiuploads könnt ihr zu Dokumentation die entsprechenden Inhaltstypen zu eurer Feststation hinterlegen, um die Dokumente an einem Ort zusammen zu haben. Konntet ihr zuvor das Feld "Gesamt-Strahlungsleistung am Standort ≤ 10W" nicht mit JA beantworten, so werden einige der Dateiuploads zu Pflichtfeldern, wenn ihr einen Antrag zur Erstellung einer Standortescheinigung stellen müsst.

19) Das Freitextfeld Erläuterungen an BNetzA dient dazu zusätzliche Informationen zu hinterlegen, die im BNetzA Antrag zur Feststation mit angedruckt werden sollen. Der Text wird 1:1 übernommen und sollte entsprechend höflich formuliert werden. Bitte hier nicht auf einzelne Frequenzen einschränken, wir beantragen immer alle 4 Frequenzen für Feststationen!

20) Sind alle Angaben gemacht die Feststation in den Auftragssammler legen bzw. speichern, wenn kein Workflow benötigt wird.

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